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  • Claudia Hude

„Sich auf jemanden verlassen können - dafür stehe ich“

LR Josef Schwaiger über die Energiekrise und unseren zukünftigen Umgang mit erneuerbaren Energien, das neue Grundverkehrsgesetz und seine persönlichen Herausforderungen.



Landesrat Josef Schwaiger: „Wir haben unser Programm und übernehmen Verantwortung.“ Foto: Land Salzburg

Herr Landesrat, das Jahr ist wenige Wochen alt und steht im Zeichen einer Landtagswahl. Wie sehen Ihre ganz persönlichen Vorsätze für das neue Jahr aus?

Zur Landtagswahl sind es noch etwa 90 Tage. Viel zu früh für einen Wahlkampf, aber dennoch befassen wir uns damit. Ich werde es auch diesmal so halten wie bei den früheren Wahlkämpfen: Sich mit den eigenen Themen beschäftigen und nicht reflexartig mit unseren Mitbewerbern. Wer andere kritisiert, begibt sich auf eine Ebene, die letztlich in einer Auseinandersetzung endet, die kaum jemand wirklich interessiert. Wir haben unser Programm und unsere Herangehensweise Verantwortung zu übernehmen, unsere Wähler wissen, auf wen sie sich nach geschlagener Wahl verlassen können.

Besonders vor dem Jahreswechsel wurde viel über Energiekrise und drohende Blackoutszenarien diskutiert, wie schätzen Sie die aktuelle Situation ein?

Der jetzige Stromversorgungs-Engpass hat nur mehr bedingt mit der labilen Gasversorgung zu tun. Fakt ist, dass die früheren Stromexporteure Frankreich und Polen nur mehr für den Eigenbedarf Strom erzeugen. Frankreich ist in den kalten Wintermonaten sogar zu einem Importeur geworden. Das heißt, wir haben mit einer Winter-Knappheit zu tun. Wir in Salzburg müssen genau zu dieser Zeit aber 50 % unseres Bedarfs importieren. Diesem Umstand können nur wir selbst entgegentreten. Wir brauchen zusätzliche erneuerbare Energie in Form von Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik und Biomasse. Nicht das eine oder das andere, wir brauchen alle Bereiche. Und uns allen muss bewusst sein, dass man Alternativenergien in der freien Landschaft sieht.


Im neuen Landesentwicklungsprogramm wurde diesbezüglich ja vorgesorgt. Wie sieht das konkret aus?

Wir haben 11 Wind-Vorrangzonen ausgewiesen, diese haben bereits eine Vorprüfung hinsichtlich des Naturschutzes und bedürfen keiner weiteren Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes. Das heißt, dass wir uns mindestens 18 Monate für das Genehmigungsverfahren ersparen. Sehr wohl hat die Gemeinde eine Widmung zu machen, wir wollen nicht gegen die Gemeinde eine Entscheidung herbeiführen. Bei einem Standort, nämlich im Windsfeld (Flachau), ist das Projekt schon weit fortgeschritten, da liegt die Widmung für einen großen Windpark mit rund 10 Windrädern bereits vor.

Bei der Photovoltaik haben wir für Freiflächen Eignungskriterien geschaffen, die die Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit mittels einer Kennzeichnung durch die Gemeinde darstellen. Auch die Änderungen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes ist nicht mehr notwendig, jedenfalls bleiben diese Flächen auch weiterhin als Grünland gewidmet. Derzeit werden rund 60 eingereichte Flächen bewertet, wobei knapp die Hälfte tatsächlich geeignet sein werden. Bevorzugt werden Deponieflächen, Begleitstreifen zu Bahn oder Straßennetz, ertragsschwache Böden und Anlagen über einem Hektar. Jedenfalls wollen wir keinen „Fleckerlteppich“, sondern kompakte, in sich geschlossene Anlagen.

Nach wie vor sollen Photovoltaikanlagen bevorzugt auf die Dächer, auf Parkplätze und bereits versiegeltem Boden. Aber abzuwarten, bis diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft sind – so viel Zeit haben wir nicht. Insgesamt sollen in den nächsten beiden Jahren 125 ha Freiflächenanlagen entstehen.


Am Beginn eines Jahres stehen oftmals auch neue gesetzliche Regelungen. Sie waren in den letzten Jahren sehr aktiv und das Jahr 2023 bringt gerade in ihren Ressortbereichen zahlreiche Änderungen. Was wird sich ändern und was betrifft insbesondere die Landwirtschaft?

Vor allem die Änderungen im Grundverkehr. Hier sind zu viele landwirtschaftliche Flächen in die Hände von Nichtlandwirten geraten. Die nunmehrige Regelung setzt eine Selbstbewirtschaftung von 75 % der Eigentumsfläche voraus. Weiters werden die Flächen für Landwirte im Umkreis von 20 km bzw. 60 km von Almflächen bevorzugt für aktive Landwirte erwerbbar. Zudem wurde eine Preisobergrenze eingeführt, um die Überteuerung in einigen Gebieten Salzburgs hintanzuhalten. Preise über 30, 40 und 50 Euro je Quadratmeter können nicht erwirtschaftet werden und sind allzu oft die Grundlage für Spekulationen. Bei all dem war abzuwägen, stellen wir uns auf die Seite der aktiven Landwirte, oder auf jene, die zu Maximalpreisen Grünland verkaufen wollen. Da haben wir uns gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer auf jene bezogen, die auch weiterhin Landwirtschaft betreiben wollen. Dies ist im Sinne der Lebensmittelsouveränität und einer aktiven Landwirtschaft für unser Land ganz besonders wichtig!


Abschließend noch einmal eine persönliche Frage, was erwarten Sie von diesem Jahr und wo sehen sie die Herausforderungen für die Zukunft?

Es wird jedenfalls ein Jahr, in dem entschieden wird, wer unsere Bäuerinnen und Bauern in der Landesregierung vertritt. Ich bin gerne bereit, in den kommenden 5 Jahren weiter diese Verantwortung zu übernehmen. Bereits im Koalitionsprogramm ist ganz konkret festzuhalten, was wir in den kommenden 5 Jahren vorhaben. Jedenfalls ist die Frage von Problemwölfen, die finanzielle Absicherung des Agrarbudgets und die Frage mit den überbordenden Forderungen von diversen Naturschutzorganisationen - und somit dem Umgang mit Eigentum - ganz voranzustellen. Daher bitte ich Euch jetzt schon um Euer Vertrauen, ich gehe so wie bisher nicht leichtfertig damit um. Wir in Salzburg müssen auch weiterhin den Fleiß unserer Bäuerinnen und Bauern honorieren und ich werde alles tun, dass die Freude am Bauersein nicht verloren geht und somit die Grundlage für die nächste Generation gesichert wird.






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