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Neue Wolfsverordnung ist wirksames Instrument

Claudia Hude

Erstmals wurde in Salzburg eine Verordnung zum Abschuss zweier Problemwölfe im Pinzgau und eines Wolfes im Tennengau erlassen. Diese Woche endet die Begutachtungsfrist und die Verordnung soll in Kraft treten.



Nach einer sehr ruhigen Almsaison im vergangenen Jahr hat der Wolf die Salzburger Almen heuer fest im Griff. Seit Mitte Mai wurden in Salzburg 8 Verdachtsfälle von Wolfsrissen gemeldet. Bei drei von ihnen wurden die Kriterien für einen Problemwolf erfüllt.

„Noch in der vergangenen Legislaturperiode wurde von Landesrat Sepp Schwaiger jene Vorgehensweise erarbeitet, die nun von der neuen Landesregierung umgesetzt wurde“, erklärt Bauernbund-Landesobmann Präs. Rupert Quehenberger. Bislang wurden für den Abschuss von Problemwölfen Bescheide ausgestellt. „Diese konnten von jedem beeinsprucht werden, mit aufhebender Wirkung. Dies führte zu langen Verfahrensdauern und ein Abschuss der betreffenden Tiere wurde immer weiter hinausgezögert und war nahezu unmöglich“, so Quehenberger. „Ab sofort ist es möglich, dass die Landesregierung den Abschuss von Problemwölfen per Verordnung anordnet. Verordnungen können zwar auch beeinsprucht werden, die Einsprüche haben aber keinerlei aufschiebende Wirkung und die Verordnung des Abschusses kann nach einer Woche Begutachtung in Kraft treten.“


Schutzstatus aufheben

Durch die Verordnungen ist es der Landesregierung und in der Folge auch den betroffenen Bäuerinnen und Bauern möglich, relativ schnell auf Problemwölfe zu reagieren. „Das ist auch notwendig, denn Wölfe wandern bis zu 70 Kilometer am Tag.“ Erklärtes Ziel muss es aber trotz der verbesserten Vorgehensweise bleiben, den Schutzstatus der Wölfe auf EU-Ebene aufzuheben: „Rund 30.000 Wölfe halten sich laut Experten in Europa auf, der russische Teil Europas ist dabei nicht mitgerechnet. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Art nicht mehr gefährdet ist“, so Quehenberger, der ähnlich wie der Wolfsbeauftragte des Landes darauf verweist, dass mittlerweile alle Regionen im Bereich der Alpen vor der selben Herausforderung was den Wolf betrifft stehen. „Wir müssen uns gemeinsam mit den anderen Regionen wie zB der ARGE Alp stark machen, dass der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt oder aufgehoben wird.“


Herdenschutz schwer umsetzbar

Von Seiten der EU und auch einiger NGOs werden die Forderungen nach dem Herdenschutz immer lauter. „Dabei zeigen viele Beispiele aus dem benachbarten Ausland, dass Herdenschutzhunde nicht der Weisheit letzter Schluss sind, abgesehen davon widersprechen sie der aktuellen Tierschutzgesetzgebung“, so Quehenberger, der sich immer wieder überrascht von der Forderung nach Herdenschutzzäunen zeigt: „Abgesehen davon, dass diese aufgrund der Topgrafie kaum umsetzbar sind, stellen sie in meinen Augen einen massiven Eingriff in die Natur dar und schränken auch Wanderer stark ein“, so Quehenberger, der auf die Höhe der Weidenschutzzäune von über 1,5 Metern hinweist.


Almen sind Lebens- und Wirtschaftsraum

Für Quehenberger ist klar: „Die Almwirtschaft sichert unsere Kulturlandschaft und leistet einen wichtigen Beitrag, um den Tourismus in unseren Regionen zu halten. Würden die Bäuerinnen und Bauern die Bewirtschaftung ihrer Almen aufgeben, würde das binnen weniger Jahre dazu führen, dass die Almen verbuschen und Wanderwege kaum mehr begehbar wären. Das würde sowohl die Einheimischen als auch die Touristen stark beeinflussen“, so Quehenberger, der auch darauf verweist, dass die bewirtschafteten Almen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Menschen im Tal vor Vermurungen oder Lawinenabgängen leisten. „Klar ist, dass es um mehr geht, als um uns Bauern und um unsere Tiere. Es geht um den Erhalt unserer Kulturlandschaft“, sagt Quehenberger.


Foto: Quehenberger: „Es geht um den Erhalt unserer Kulturlandschaft als wesentlicher Teil des touristischen Erfolges Salzburgs.“ Foto: Salzburger Bauernbund/Manuel Horn


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