Praxistauglich, unbürokratisch und kostengünstig. Das ist die automatisierte Feststellung des Einheitswertes, die vergangene Woche im Nationalrat beschlossen wurde.
Der Nationalratsbeschluss zur automatisierten Feststellung des Einheitswertes ab kommendem Jahr ermöglicht eine praxistaugliche, unbürokratische und vor allem auch kostengünstige Berechnung des Einheitswertes als Grundlage für Abgaben und Steuern sowie von Sozialversicherungsbeiträgen. Insgesamt betrifft das 550.000 Grundbesitzer in ganz Österreich, die einen Einheitswertbescheid in Händen haben. Für den Salzburger Bauernbund-Abgeordneten Franz Eßl ist klar: „Das bringt nicht nur Vorteile für Bäuerinnen und Bauern oder für Grundbesitzer, sondern auch für den Staatshaushalt und somit für alle Menschen in unserem Land.“
Das Gesetz gibt vor, dass alle neun Jahre eine Hauptfeststellung der Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu erfolgen hat. Hauptaugenmerk ist die Ertragsfähigkeit des Bodens. Rund 550.000 Bescheide müssen dabei erarbeitet und ausgestellt werden. „Das ist aufwendig, kostet Zeit und Geld. Oft bringt die Neuberechnung des Einheitswertes keine nennenswerten Änderungen“. Deshalb begrüßt Abg. z. NR. Franz Eßl die nun beschlossene Möglichkeit einer vereinfachten Hauptfeststellung. „Unsere Bäuerinnen und Bauern werden damit von bürokratischen Aufgaben entlastet.“
Weg zur rollierenden Bewertung
Die vereinfachte Feststellung der Einheitswertbewertung beginnt in einer ersten Stufe ab Jänner 2023. Klimatische Verhältnisse, Temperatur- und Niederschlagsindex und die Betriebsgröße werden dabei eingearbeitet und die Daten aus der Periode 1960 bis 1990 jenen Daten der Periode 1990 bis 2020 gegenübergestellt. In einer zweiten Phase sollen bis 2027 die Grundlagen der Bodenschätzung neu festgelegt und digitalisiert werden, und in einer dritten Phase ab 2032 wird eine rollierende Bewertung stattfinden. Das heißt, dass geänderte Gegebenheiten laufend eingearbeitet werden. „Ein neuer Bescheid wird allerdings nur dann ausgefertigt, wenn Änderungen am Betrieb auch entsprechend gravierend sind“, erklärt Franz Eßl.
Kritik an SPÖ
Heftige Kritik übte Eßl an den Wortmeldungen der SPÖ: „Das Feindbild ‚Bäuerinnen und Bauern‘ hat sich in der SPÖ offenbar tief festgesetzt.“ Denn erneut haben sich die SPÖ-Abgeordneten gegen die Pauschalierung mit „falschen Neidargumenten“ ausgesprochen. Die Grundlagen für das Gesetz wurden noch 2015 gemeinsam mit der SPÖ beschlossen. „So schnell kann sich die Sichtweise ändern“, bedauert Eßl, dass die SPÖ der Änderung des Bewertungsgesetzes nicht zugestimmt hat.
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