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#gapinfo Nr. 6 | Ausgleichszulage

Dieser Artikel ist Teil der aus 18 Beiträgen bestehenden Serie #GAPINFO.

Weitere Informationen und die anderen 17 Beiträge finden Sie hier: GEMEINSAME AGRARPOLITIK


Unterstützung von Betrieben im benachteiligten Gebiet



  • Das hohe Niveau der Unterstützung der extremen Bergbauernbetriebe ist gesichert

  • Betriebsindividuelles Bewertungssystem bleibt bestehen – zusätzliche Berücksichtigung von Streulagen, Reduktion von Eigenangaben

  • Kernelemente der Abgeltung weiterhin Topographie (Hangneigung, Trennstücke …), Boden und Klima (Seehöhe, Klimawert, Bodenklimazahl)

  • Almweideflächen weiterhin miteinbezogen – Basis wie bisher Erschwernispunkte des Heimbetriebes

  • Besondere Unterstützung von kleineren Betrieben durch erhöhte Zahlung der ersten 10 ha und neue Degressionsstufe 10 bis 20 ha


Landwirtschaft in ihrer Vielfalt fördern


In Österreich liegen rund 80 % der Landesfläche in benachteiligten Gebieten und 70 % der Landesfläche im Berggebiet. Die Ausgleichszulage ist eine zielgerichtete und einfache Maßnahme, die zur Absicherung bäuerlicher Familienbetriebe dient. Sie war bereits in der Vorperiode eine sehr wichtige Maßnahme, welche nun leicht adaptiert wurde. Durch die zusätzliche Degressionsstufe erhöht sich besonders bei kleinen Betrieben die Ausgleichszulage ohne diese in anderen Größenklassen zu reduzieren. Für die Ausgleichszulage stehen im Mittel der Jahre durchschnittlich 250 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Prämie ist betriebsindividuell und vor allem von der Bewirtschaftungsart, dem Flächenausmaß sowie der Erschwernissituation abhängig.



Benachteiligtes Gebiet




Alle Grafiken, Bilder und Texte wurden uns freundlicherweise von landwirtschaft.at zur Verfügung gestellt. Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien

Weitere Informationen: landwirtschaft.at


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