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#gapinfo Nr. 3 | Direktzahlungen

Dieser Artikel ist Teil der aus 18 Beiträgen bestehenden Serie #GAPINFO.

Weitere Informationen und die anderen 17 Beiträge finden Sie hier: GEMEINSAME AGRARPOLITIK


Für Einkommenssicherheit und Stabilität sorgen



  • Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft

  • Direktzahlungen sind an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen gebunden

  • Rund 10 % der Direktzahlungen werden in zwei Stufen von großen zu kleineren Betrieben umverteilt: – Für die ersten 20 ha: zusätzlich 46 Euro pro ha – 20–40 ha: zusätzlich 23 Euro pro ha

  • Nur rund 15 % statt 25 % der Direktzahlungen für Öko-Regelungen dank Anrechnung der 2. Säule

  • Almauftriebsprämie für Rinder, Schafe und Ziegen deutlich erhöht

  • Erweiterung der Definition der Almweidefläche


Flächendeckende Landwirtschaft sichern


Die Direktzahlungen sichern wie gewohnt das landwirtschaftliche Einkommen und eine flächendeckende Landwirtschaft. Für eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft werden zukünftig Zahlungen verstärkt an Umweltleistungen in Form von Öko-Regelungen geknüpft. In Österreich wurden dafür bereits bekannte und bewährte ÖPUL-Maßnahmen als freiwillige, einjährige Maßnahmen in die Direktzahlungen verschoben. Für die Nutzung von wertvollen Almweideflächen wird der Almauftrieb von Rindern, Mutterschafen und -ziegen gefördert, um dadurch dem stetigen Rückgang entgegenzuwirken.



Verteilung der Direktzahlungen



Alle Grafiken, Bilder und Texte wurden uns freundlicherweise von landwirtschaft.at zur Verfügung gestellt. Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien

Weitere Informationen: landwirtschaft.at



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