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#gapinfo Nr. 12 | Tierwohl

Dieser Artikel ist Teil der aus 18 Beiträgen bestehenden Serie #GAPINFO.

Weitere Informationen und die anderen 17 Beiträge finden Sie hier: GEMEINSAME AGRARPOLITIK


Tierische Produktion entlang gesellschaftlicher Erwartungen ausrichten



  • Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme und teilw. Abgeltung der damit verbundenen Mehrkosten

  • Investitionsfördersatz für besonders tierwohlfreundliche Stallungen auf 35 Prozent bei Schwein erhöht

  • Keine Förderung von Neubauten auf Basis des gesetzlichen Mindeststandards mehr wie z. B. Vollspaltensysteme

  • Rind: zukünftig alle Rinderkategorien im ÖPUL förderbar, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst (TGD)

  • Schwein: zukünftig auch Ferkel förderfähig sowie Freilandhaltung, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst (TGD)

  • Leistungsabgeltungen für Verwendung von EU-Eiweißfuttermittel und Verzicht auf Schwanzkupieren


Tierhaltung unter höchsten Standards ermöglichen


Konsumentinnen und Konsumenten wünschen sich zunehmend mehr Tierwohl am Teller. Die neue GAP wird den Betrieben einen starken finanziellen Anreiz für den Umstieg bieten und einen Teil der Mehrkosten abdecken. Der Maßnahmenmix für mehr Tierwohl ist vielfältig und kann individuell genutzt werden. Er reicht von der Weidehaltung über die Almauftriebsprämie bis hin zur Förderung von Tierwohlstallungen. Ziele der Maßnahme sind der weitere Ausbau des Segments Tierwohl und die damit verbundene Imageaufwertung der Tierhaltung.



Alle Grafiken, Bilder und Texte wurden uns freundlicherweise von landwirtschaft.at zur Verfügung gestellt. Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien

Weitere Informationen: landwirtschaft.at


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