Dieser Artikel ist Teil der aus 18 Beiträgen bestehenden Serie #GAPINFO.
Weitere Informationen und die anderen 17 Beiträge finden Sie hier: GEMEINSAME AGRARPOLITIK
Umstellungsförderung für neue Weingärten
Weiterführung bisher erfolgreicher Fördermaßnahmen wie Investitions- und Absatzförderung
Es dürfen auch in den nächsten 15 Jahren max. 1 % der bereits bepflanzten Fläche neu angelegt werden
Erosionsschutz in Öko-Regelungen übernommen
Optional: Zuschlag für Einsatz von Pheromonen oder Organismen als Ersatz für Pflanzenschutzmittel
Zukünftig auch bei Wein verpflichtend: Kennzeichnung der Nährwerte und der Inhaltsstoffe
Neue Sorten für Qualitätsweine zugelassen
Weiterentwicklung im Weinbau unterstützen
Österreichische Weine werden weltweit aufgrund ihres vielseitigen Charakters nachgefragt. Die Maßnahmen zum Verzicht auf Insektizide bzw. Herbizide tragen maßgeblich zum Green Deal Ziel „Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes“ bei. In der Vorperiode haben rund 28 % der Weinbaubetriebe an dieser Maßnahme teilgenommen. Die Investitionsförderung unterstützt eine stetige Weiterentwicklung zur Gewährleistung der Qualität. Mit rund 16 % Bio-Weinfläche ist Österreich zwar führend, trotzdem soll auch der Bio-Anteill weiter gesteigert werden.
Wo wird in Österreich Wein produziert?
Alle Grafiken, Bilder und Texte wurden uns freundlicherweise von landwirtschaft.at zur Verfügung gestellt. Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien
Weitere Informationen: landwirtschaft.at
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