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Pauschale Betriebshilfe für Reha-Aufenthalte

  • Claudia Hude
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Katharina Lichtmannsperger fordert die Ausweitung der pauschalen Betriebshilfe auch auf Reha-Aufenthalte. Foto: Privat
Katharina Lichtmannsperger fordert die Ausweitung der pauschalen Betriebshilfe auch auf Reha-Aufenthalte. Foto: Privat

Die Arbeitskraft der Betriebsführerinnen und Betriebsführer ist auf vielen Höfen der entscheidende Faktor für den täglichen Ablauf. Fällt sie krankheitsbedingt, nach einem Unfall oder einer Operation aus, geraten Organisation und Wirtschaftlichkeit rasch unter Druck. Um nicht aufschiebbare Arbeiten sicherzustellen, wurde mit der pauschalen Betriebshilfe ein unbürokratisches Instrument geschaffen, das sich in der Praxis bewährt hat. Seit 2024 können auch Nebenerwerbsbetriebe diese Unterstützung in Anspruch nehmen.


Lücke bei Reha und Heilverfahren

Gerade im Anschluss an Operationen oder schwere Erkrankungen sind Rehabilitationsaufenthalte und Heilverfahren oft unerlässlich. In dieser Phase besteht jedoch kein Anspruch auf pauschale Betriebshilfe, sondern ausschließlich auf soziale Betriebshilfe - ein gutes, aber nicht immer für alle Betriebe verfügbares Angebot. Für viele bäuerliche Familien bedeutet das dann eine erhebliche Zusatzbelastung. Häufig müssen Angehörige Urlaubstage aufbrauchen, um Stall- und Feldarbeiten zu übernehmen. „Reha ist keine Erholung, sondern Teil der Genesung. Wer gesundheitlich noch nicht voll einsatzfähig ist, kann am Hof nicht einfach weitermachen wie zuvor“, betont Lichtmannsperger. Es brauche daher auch hier eine praktikable Lösung, die die Realität auf den Betrieben widerspiegelt.


Bestehendes Modell ausweiten

Dabei wäre die Ausweitung des bestehenden Modells naheliegend: Die pauschale Betriebshilfe gilt als administrativ einfach und unbürokratisch. Die Meldung kann bereits eine Woche vor einem bewilligten Aufenthalt erfolgen, der Einsatzgrund ist klar definiert.


Entlastung in belastenden Zeiten

Eine Erweiterung auf Rehabilitationsaufenthalte und Heilverfahren würde somit eine sachgerechte Weiterentwicklung eines bewährten Instruments darstellen. „Ziel ist es, bäuerliche Familien auch in gesundheitlich schwierigen Phasen wirksam zu entlasten und die Weiterführung der Betriebe abzusichern. Denn gerade in solchen Situationen zählt jede verlässliche Unterstützung“, weiß Katharina Lichtmannsperger.


 
 
 

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