Bei der Landeshauptleutekonferenz wurde von Landeshauptmann Wilfried Haslauer das mit der Raumplanung in Zusammenhang stehende „Koppelungsverbot“ behandelt und ein Lösungsvorschlag Salzburgs im Sinne des leistbaren Wohnens gemeinsam beschlossen. „Wir haben in einer bundesweiten Arbeitsgruppe, unter der Federführung des Landes Salzburg, einen Lösungsvorschlag erarbeitet, welcher den Ländern einen deutlich größeren zivilrechtlichen Regelungsspielraum beim Raumordnungs- und Baurecht eröffnen würde“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Derzeit ist es so, dass keine Verpflichtung für privatrechtliche Verträge als Voraussetzung für die Erlassung oder Änderung von Raumordnungsplänen, wie etwa Flächenwidmungs- oder Bebauungsplänen, besteht. „Eine solche zwingende Verknüpfung von privatrechtlichen Verträgen mit hoheitlichen Akten würde jedoch eine effektivere Verwirklichung der Ziele der Raumordnung, vor allem des Ziels ‚leistbares Wohnen‘ gewährleisten“, ist sich Haslauer sicher. Hierfür bräuchte es eine entsprechende verfassungsrechtliche Absicherung, die als Aufhebung des Koppelungsverbotes bezeichnet wird. „Daher haben wir einen konkreten Lösungsvorschlag präsentiert und diesen mit den anderen Ländern gemeinsam beschlossen“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Ohne Koppelungsverbot hätten beispielsweise Gemeinden die Möglichkeit, eine Baulandwidmung mit der Verpflichtung für den Bauherren zu verknüpfen, einen Teil eines Grundstücks für den sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen.
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