top of page
  • Claudia Hude

Hoftraktoren als Hubstapler oder Ladekran in Fachschulen


Foto: „Hoftracs müssen mit all ihren Einsatzgebieten im Unterricht der LWFS behandelt werden dürfen“, fordert LAbg. Elisabeth Huber. Foto: Brugger


Im Rahmen ihres Unterrichts an den landwirtschaftlichen Fachschulen soll den SchülerInnen auch in besonderem Maße Gefahrenschutz und Sicherheitskenntnisse im Zuge ihrer künftigen landwirtschaftlichen Arbeit vermittelt werden. Darunter fällt insbesondere die Verwendung von Hoftraktoren („Hoftracs“), die zum Berufsalltag in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören.

„Die geltende Rechtslage ist hier allerdings problematisch“, erklärt die Pongauer Landtagsabgeordnete Elisabeth Huber. Zwar dürfe mit der Führerscheinklasse F ab dem 16. Lebensjahr ein Traktor gelenkt werden, die Verwendung eines solchen mit einer anderen Funktion, wie etwa als Hubstrapler oder in hubstaplerähnlicher Funktion bzw. das Bedienen von Hebezeugen (beispielsweise Ladehilfen, Ladebagger, Ladekrane) ist für Jugendliche aber verboten. „Bei den Ladekränen ist das Bedienen von Hebezeugen rechtlich nur beschränkt möglich“, so Huber.


Rechtlichen Rahmen anpassen

Der Bildungs- und Lehrauftrag der land- und forstwirtschaftlichen Schulen beinhaltet selbstverständlich auch den sicheren und unfallfreien Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, wozu insbesondere auch der Hoftrac und der Ladekran zählen. Zudem absolvieren die SchülerInnen ein Pflichtpraktikum, bei dem der Umgang mit derartigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten gelernt werden soll.

„Die Arbeit mit diesen Gerätschaften gehört zum Alltag auf einem Bauernhof. Um zu verhindern, dass die Verwendung des Hoftracs als Hubstapler oder ähnlichem sowie die Verwendung des Ladekranes gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, habe ich nun gemeinsam mit meinen Kollegen einen Antrag im Salzburger Landtag eingebracht, um die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen“, so Huber.



bottom of page