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  • Claudia Hude

GAP ab 2023 gestaltet Hofübernahme für Jungbauern attraktiver

Drei Prozent des Budgets für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 geht an die Jungbäuerinnen und -bauern.


„Unsere Jungbäuerinnen und -bauern sind Motor für Veränderungen und Innovation. Gut dass sie durch die GAP gefördert werden“, freut sich Abg. z NR Carina Reiter. Foto: SalzburgerLand Tourismus

„Wie die Land- und Forstwirtschaft von morgen aussieht, entscheidet die Generation, die die Höfe übernimmt. Unsere Jungbäuerinnen und -bauern waren und sind Motor für Veränderungen und Innovation. Umso erfreulicher ist es, dass nun drei Prozent des GAP-Budgets für Hofübernahmen zur Verfügung steht und diese damit deutlich erleichtert werden,“ freut sich Jungbauern-Bundesobfrau Abg. z. NR Carina Reiter über die neue Entwicklung.


Mehr Geld für Jungbauern – Generationenwechsel wird erleichtert

„Mit der Erhöhung des GAP-Budgets für Jungbauern auf drei Prozent ist uns schon auf europäischer Ebene ein wichtiger Meilenstein gelungen. Mit der Niederlassungsprämie und den Top-Ups für JunglandwirtInnen in der 1. Säule sowie als Investitionszuschuss wurde nun auch auf nationaler Ebene ein attraktives Unterstützungspaket für Österreichs Jungbäuerinnen und -bauern geschnürt,“ zeigt sich Reiter erfreut und betont: „Unser oberstes Ziel ist es, den Generationenwechsel bestmöglich zu unterstützen und durch mehr Planungssicherheit auch in Zukunft eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen. Eine umfassende Aus- und Weiterbildung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg auf unseren Höfen.“


Vielfältige Maßnahmen unterstützen wirkungsvoll

Eine erfolgreiche Hofübernahme wird auch in der neuen GAP über mehrere Wege unterstützt. Einerseits bleibt die ergänzende Einkommensstützung in Form einer Top-up-Zahlung zusätzlich zu den Direktzahlungen in der ersten Säule erhalten. „Ab 2023 stehen rund 66 Euro pro Hektar für maximal 40 Hektar in den ersten fünf Jahren zur Verfügung,“ erklärt Reiter.


Niederlassungsprämie: Mehr Unterstützung bei höherer Qualifikation

Die Niederlassungsprämie – bisher Existenzgründungsbeihilfe – wurde angepasst und erweitert. „Wie bisher steht auch weiterhin für die erstmalige Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eine Unterstützung von bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. Die einzelnen modularen Bausteine bzw. Prämiensätze setzen sich neu zusammen, die Basisprämie wird bei 3.500 Euro liegen. Mit dem Bonus für die Führung von Aufzeichnungen über mindestens drei Jahre wurde hier ein neues Element geschaffen, um die betriebswirtschaftliche Ausrichtung unserer Betriebe weiterzuentwickeln,“ so Reiter. Darüber hinaus werden getrennt geführte Betriebe von Paaren in Zukunft nicht mehr zusammengerechnet. „Das weitet die Zahl der FörderbezieherInnen im Bereich der Niederlassungsprämie deutlich aus.“


Innovation und Bildung als Schlüssel zum Erfolg

Der Investitionszuschuss mit einem Zuschlag von fünf Prozent für Jungbäuerinnen und -bauern konnte auch für die neue GAP-Periode sichergestellt werden. Bewährte Weiterbildungsangebote sowie einzelbetriebliche Beratungsangebote für die Hofübergabe und Hofübernahme werden ebenfalls weitergeführt. Darüber hinaus sind für die außerfamiliäre Übergabe spezielle Weiterbildungsangebote vorgesehen. „Mit der Erhöhung des Förderungssatzes von 50 auf 66 Prozent für Lehrgänge wird der Bildung in den kommenden Jahren ein noch höherer Stellenwert beigemessen. Der modulare Aufbau sollte dabei vor allem auch jungen Frauen einen besseren Quereinstieg in die Land- und Forstwirtschaft möglich machen,“ unterstreicht Reiter abschließend.

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