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  • Claudia Hude

Salzburger Milchvieh ohne dauernde Anbindehaltung

Seit Ende Juni ist es fix, ab 2024 ist in Milch und Milchprodukten, die das AMA-Gütesiegel tragen, keine Milch mehr aus der dauernden Anbindehaltung zulässig.



In Salzburg werden bereits jetzt 100 Prozent der Milchkühe in Kombinationshaltung bzw. im Laufstall gehalten. Foto: Salzburger Bauernbund/Manuel Horn

Die Salzburger Landwirtschaft hat bereits vorgesorgt: In den vergangenen Jahren haben die Betriebe mit enormem Aufwand ihre Ställe tierfreundlicher gemacht.


Dauernde Anbindehaltung ist Geschichte

In Salzburg werden bereits 100 % der Milchkühe in Kombinationshaltung bzw. im Laufstall gehalten – die dauernde Anbindehaltung ist bereits Geschichte. So sehr dieses Verbot für einzelne Betriebe existenzgefährdend ist, begrüßt BB-Landesobmann Präs. Rupert Quehenberger die grundsätzliche Einigung: „Unseren Bäuerinnen und Bauern ist das Tierwohl extrem wichtig. Alleine in der vergangenen EU-Programmperiode (LE14 –20) haben sie mehr als hundert Millionen Euro in tierfreundliche Haltungssysteme investiert, obwohl die Erzeugerpreise dies eigentlich nicht hergegeben haben.“ Diese Umstellung ist auch Dank der starken Unterstützung durch die Salzburger Milchverarbeiter gelungen.


Ende der Pauschalverurteilung

„Trotz dieser enormen Anstrengungen und Investitionen in das Tierwohl werden die Bäuerinnen und Bauern immer noch als Tierquäler verurteilt. Diese Pauschalverurteilung muss endlich ein Ende haben, denn die Salzburger Bäuerinnen und Bauern leisten ihren Beitrag zum Tierwohl und achten auf die Gesundheit ihrer Tiere“, findet Präs. Quehenberger deutliche Worte. Der BB-Landesobmann appelliert auch an alle KonsumentInnen, den Lebensmittelhandel, die Gastronomie und die Verarbeiter, heimische Produkte zu verwenden und damit die Bemühungen der Betriebe entsprechend zu honorieren: „Tierwohl hat seinen Preis und einfach immer nur mehr fordern und dann billige Produkte aus dem Ausland zu kaufen ist zu wenig und existenzgefährdend für unsere klein- und mittelstrukturierten Familienbetriebe“.


Betriebe bei Neustrukturierung unterstützen

„Außerhalb der Milchviehhaltung gibt es in Salzburg noch einzelne Betriebe, die aufgrund der örtlichen Beengtheit oder der Verkehrslage keine Möglichkeit haben, den Stall umzubauen oder die Tiere auf die Weide zu treiben. Diese Betriebe müssen bei der Neuausrichtung ihrer Wirtschaftsweise unterstützt werden“, so Quehenberger, der auf das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer und das Investitionsprogramm des Landwirtschaftsministeriums verweist, das mit 30 Millionen Euro pro Jahr den Umstieg für die Betriebe erleichtern will.


Zur gesetzlichen Lage: Seit 2012 fordert das Tierschutzgesetz bei Anbindehaltung mindestens 90 Tage Bewegung in Form von Weide, Auslauf oder Haltung in einem Laufstall. Die dauernde Anbindehaltung in der Milchviehhaltung ist seit 2012 nur in Ausnahmefällen erlaubt. Diese Ausnahmen müssen bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Im Tierwohlpaket der Bundesregierung wurde mit dem Jahr 2030 ein Enddatum für diese Ausnahmen festgelegt. Das neue AMA-Gütesiegelprogramm für Milch und Milchprodukte geht nun einen Schritt weiter und beendet

die dauernde Anbindehaltung auf Milchviehbetrieben unter dem AMA-Gütesiegel bereits mit 1. Jänner 2024.

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