Renaturierung: Ein Ziel für Österreich
Präs. Rupert Quehenberger fordert eine gemeinsame Linie aller Bundesländer bei der Renaturierung. Diese muss ökologische Ziele, Finanzierbarkeit und die bäuerliche Praxis zusammenführen.

Wiederherstellung der Natur klingt zunächst nach etwas, gegen das schwer etwas einzuwenden ist. Dahinter stehen aber konkrete Veränderungen in der Landschaft: Moore sollen wiedervernässt, Flüsse stärker mit ihren Auen verbunden und Wälder naturnäher entwickelt werden. Für Grundbesitzer und Eigentümer bedeutet das massive Eingriffe in das Eigentum und damit auch eine Veränderung der Bewirtschaftung.
Entwurf abgegeben
Fakt ist: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist nach dem Alleingang der damaligen Umweltministerin Leonore Gewessler geltendes europäisches Recht. Der mittlerweile zuständige Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat nun fristgerecht einen ersten Entwurf nach Brüssel geschickt, die Frist für Stellungnahmen läuft. Für Unmut sorgt in Bund und Ländern, dass die EU-Kommission selbst den für August 2025 angekündigten Bericht zur Finanzierung der Renaturierungsmaßnahmen nach wie vor nicht veröffentlicht hat. „Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung aber nicht“, erklärte auch der Landwirtschaftsminister. Auch über die Ausgestaltung des Artikels 4 der Verordnung herrscht nach wie vor Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern.
Realität berücksichtigen
Und genau hier setzt die Diskussion an, die Landwirtschaftskammer-Präsident Rupert Quehenberger führen will. „Wir brauchen eine politische Einigung, was wir in Österreich erzielen wollen. Aktuell stehen uns viele Handlungs- und Spielräume offen. Diese müssen wir klug nutzen, damit sich die Wiederherstellungsverordnung für die Bäuerinnen und Bauern nicht zu einem weiteren Bürokratiemonster entwickelt und unsere wertvollen landwirtschaftlichen Flächen und damit auch die regionale Lebensmittelversorgung gefährdet werden.“ Denn Natur lässt sich nicht einfach auf einen früheren Zustand zurückstellen. Der Klimawandel verändert Temperaturen, Niederschläge und Lebensräume. Pflanzen und Tiere verändern ihre Verbreitungsgebiete. Was vor 50 Jahren typisch war, muss daher nicht automatisch das richtige Ziel für die Zukunft sein.
Freiwilligkeit oberstes Ziel
Für Quehenberger muss die Umsetzung realistisch und vor allem freiwillig bleiben. „Unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe brauchen Handlungsspielräume, um auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können“, sagt er. Österreich habe mit ÖPUL und anderen Programmen bereits zahlreiche freiwillige Leistungen für Biodiversität und Naturschutz etabliert. Für Quehenberger sind klare Spielregeln notwendig: Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen freiwillig bleiben und entsprechend abgegolten werden. Die Finanzierung dürfe nicht zulasten der Gemeinsamen Agrarpolitik gehen. Die EU-Kommission müsse endlich klarstellen, welche zusätzlichen Mittel für die Umsetzung bereitstehen.
Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit zentral
Gerade deshalb ist eine gemeinsame politische Linie von Bund und Ländern so wichtig. „Aktuell würden die Naturschutzlandesräte rund 11 Mal so viele Flächen zur Wiederherstellung einmelden, wie das Ministerium. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was das für die Land- und Forstwirtschaft bedeuten würde“, findet Quehenberger klare Worte. Denn neben Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit muss oberstes Ziel sein, die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. „Für mich ist klar: Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht die Leidtragenden einer Verordnung sein, die wir uns nicht ausgesucht haben“, betont LK-Präsident Rupert Quehenberger.





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