Kuhattacke: OGH sieht Schuld bei Wanderern
- Claudia Hude
- vor 24 Stunden
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass bei der Attacke auf der Turrach vor zwei Jahren die Wanderer selbst verantwortlich waren.
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Im Oktober 2022 wurde eine 68-jährige Wanderin auf der Turracher Höhe in Kärnten von einer Kuh angegriffen. Auch ihr Ehemann, der ihr zu Hilfe eilte, zog sich Verletzungen zu. Die Frau erlitt dabei unter anderem 22 Knochenbrüche. In der Folge klagte das Ehepaar den Tierhalter auf rund 35.000 Euro Schmerzensgeld. Das Erstgericht wies die Klage ab, der Fall landete schließlich beim Obersten Gerichtshof. Das nun ergangene Urteil sorgt für Aufsehen: Die Verantwortung liege bei den Wanderern selbst.
Das neue Kuhurteil
Die Wanderin und ihr Mann waren damals auf einem markierten Wanderweg von einer Kuh attackiert worden. Sie hatten im Vorbeigehen zu wenig Abstand gehalten und den Bauern geklagt. Durch einen zweigliedrigen Elektrozaun wäre der Unfall laut ihnen vermeidbar gewesen. Im Urteil steht nun: „Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung einen Weg, der durch Weidegebiet führt, durch Zäune vom Weidegebiet abzugrenzen.“
Im Urteil heißt es weiter, dass es in diesem Fall zweisprachige Warnschilder entlang des Weges gegeben habe.
Nicht auf andere Attacken anwendbar
„Für die Landwirtschaft ist das ein sehr bemerkenswertes Urteil“, sagt LK-Präsident Rupert Quehenberger. Auch wenn Experten bestätigen, dass es so nicht automatisch auf alle Kuhattacken angewendet werden kann, gebe der OGH nun vor, dass Wanderer auch Eigenverantwortung für ihr Handeln haben. „Damit wird eine unserer wichtigsten Forderungen aufgegriffen und erfüllt. Nicht der Bauer muss alle Widrigkeiten voraussehen, die Wanderer selbst haben eine Verantwortung für ihr Tun“, so Quehenberger. Â
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