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  • Claudia Hude

Familienzeitbonus auch in der Landwirtschaft


Präs. Rupert Quehenberger. Foto: Salzburger Bauernbund/Manuel Horn

 

Den Familienzeitbonus (FZB) erhalten Väter, wenn sie Familienzeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie anlässlich der gerade erfolgten Geburt alle Erwerbstätigkeiten vorübergehend einstellen und sich intensiv und ausschließlich der Familie widmen.

 

„Dies war bislang für bäuerliche Familien nicht möglich, da die dafür notwendige Unterbrechung der Versicherung faktisch nicht möglich war“, informiert BB-Landesobmann Präs. Rupert Quehenberger. In Zusammenarbeit mit Landwirtschaftskammer und SVS konnte ein wichtiger Erfolg für die Bauernfamilien erzielt werden: „Auch für Betriebsführer nach dem BauernSozialversicherungsgesetz (BSVG) gibt es nun Möglichkeiten für den Nachweis der vom Gesetz geforderten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit. Somit können auch Bauern während der Familienzeit den Familienzeitbonus beziehen“, freut sich Quehenberger.

 

Die erzielten Ergebnisse wurden bereits im Antragsformular umgesetzt.

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