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Das Umweltpaket der Bundesregierung

Claudia Hude
vor 9 Minuten
2 Min. Lesezeit

Mit dem ersten Ministerrat nach dem Sommer hat die Bundesregierung ein umfassendes Umweltpaket auf den Weg gebracht. Es reicht vom Klimagesetz über schnellere Genehmigungsverfahren bis zur Hilfe für die Landwirtschaft. Der Aufschwung ist und bleibt dabei das Ziel. Die Umweltsprecherin im Parlament, Abg z NR Carina Reiter fasst die wichtigsten Ergebnisse für die Leserinnen und Leser der BauernZeitung zusammen.

Die Regierung hat ein umfassendes Umweltpaket umgesetzt. Es reicht vom Klimagesetz über schnellere Genehmigungsverfahren bis zur Hilfe für die Landwirtschaft. „Mit der Novelle des UVP-Gesetzes setzen wir einen weiteren Schritt für schnellere Verfahren und den Abbau bürokratischer Hürden“, so Carina Reiter. Foto: Foto: stock.adobe.com/ Sonja Birkelbach
Die Regierung hat ein umfassendes Umweltpaket umgesetzt. Es reicht vom Klimagesetz über schnellere Genehmigungsverfahren bis zur Hilfe für die Landwirtschaft. „Mit der Novelle des UVP-Gesetzes setzen wir einen weiteren Schritt für schnellere Verfahren und den Abbau bürokratischer Hürden“, so Carina Reiter. Foto: Foto: stock.adobe.com/ Sonja Birkelbach

Klimagesetz mit Standortklausel

Das Klimagesetz geht Hand in Hand mit der Wirtschaft. Im Einklang mit den EU-Zielen bekennt sich Österreich zur Klimaneutralität 2050. Eine Standortklausel sorgt dafür, dass die heimische Wettbewerbsfähigkeit nicht unter die Räder kommt. Kommt es zu schweren wirtschaftlichen Verwerfungen, kann der Kurs angepasst werden. Das Gesetz betrifft jene Bereiche, die nicht im EU-Emissionshandel sind. Dazu zählt auch die Landwirtschaft. Welche Schritte konkret gesetzt werden, legt ein Klimafahrplan bis Ende 2027 fest.


Schnellere Verfahren, weniger Bürokratie

Bevor große Projekte wie Kraftwerke, Straßen oder Industrieanlagen gebaut werden dürfen, wird geprüft, wie sie sich auf die Umwelt auswirken. Das ist die Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP. Solche Verfahren dauern oft viele Jahre. Die Novelle, die am Montag in Begutachtung gegangen ist, bringt beschleunigte Verfahren. Künftig gibt es dafür unter anderem ein einheitliches Standardverfahren.


CO2 speichern, wo es nötig ist

Das seit 2011 geltende Verbot der CO2-Speicherung fällt. Erlaubt wird sie nur dort, wo Emissionen kaum vermeidbar sind, wie in der Zementindustrie. Die Menge ist auf fünf Prozent der jährlichen Emissionen begrenzt. Damit bekommen wichtige Industriebetriebe eine Perspektive am Standort Österreich.


Dürrehilfen

Die vergangenen zwölf Monate waren die trockensten seit Beginn der Aufzeichnungen. Mit 240 Millionen Euro werden die heimischen Bäuerinnen und Bauern unterstützt. Den größten Teil macht der Erlass von zwei Monatsbeiträgen zur Sozialversicherung aus. Dazu kommen Zinszuschüsse, Kreditstundungen und ein höherer Zuschuss zur Ernteversicherung.


Wasser im Blick behalten

Ein österreichweites Wasserentnahmeregister soll künftig große Entnahmen erfassen. Es handelt sich dabei um ein Planungsinstrument, welches vor allem dazu dienen soll, Entwicklungen des Wasserhaushalts langfristig analysieren zu können. Etwa im Zusammenhang mit Trockenperioden, steigender Verdunstung oder regionalen Belastungen von Grundwasserkörpern. Ziel ist eine verlässliche Datengrundlage, um regionale Engpässe früh zu erkennen.


Ein weiterer Schritt

„Die Regierung handelt und hat das Klimagesetz auf den Weg gebracht. Der Aufschwung ist und bleibt dabei das Ziel. Mit der Novelle des UVP-Gesetzes setzen wir einen weiteren Schritt für schnellere Verfahren und den Abbau bürokratischer Hürden“, so Carina Reiter.

 
 
 

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