Biber-Verordnung in Kraft
- Salzburger Landeskorrespondenz
- 5. Okt.
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Die neue Biber-Verordnung des Landes Salzburg ist seit dem 12. September gültig. Diese schafft erstmals klare Regeln im Umgang mit dem Nagetier, von dem mittlerweile rund 400 Exemplare im Bundesland heimisch sind. Der Großteil der Reviere liegt entlang der Salzach im Flachgau, aber auch entlang der Saalach im Pinzgau ist das Nagetier anzutreffen.
Die Verordnung teilt sich in drei große Teilbereiche auf: Dammentfernung, Verbringung sowie Entnahme. Daneben regelt das Land das Zusammenleben mit dem Nagetier und dem Mensch mit einem allgemeinen Bibermanagement. In Summe wurden 8 konkrete Maßnahmen erarbeitet, 15 Tiere pro Jahr können entnommen werden.

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