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Claudia Hude

AK gegen Pauschalierung


Foto: ÖVP

Die Pauschalierung ist eine einfache und unbürokratische Art der Einkommensermittlung. Mit dem Einheitswert als Grundlage erfolgt die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge. Aber nicht nur für die bäuerlichen Familien bietet diese pauschale Bemessung eine Erleichterung, sondern auch die Finanzverwaltung erspart sich eine Unmenge an Bescheiden. Eine verpflichtende Regelbesteuerung würde in den meisten Fällen wesentlich mehr Aufwand bedeuten als dann Steuereinnahmen fließen würden. Eine klassische Win-Win-Situation also. Es profitieren die Finanzverwaltung und die bäuerlichen Familien, darunter auch viele Nebenerwerbsbetriebe.


Umso unverständlicher ist es daher, dass gerade die Arbeiterkammer immer wieder gegen die Pauschalierung bei den bäuerlichen Betrieben auftritt. Aktuell nimmt die Arbeiterkammer die beabsichtigte Änderung des Bewertungsgesetzes zum Anlass wieder alles in Frage zu stellen. Mit dieser gesetzlichen Anpassung soll bei der bereits 2023 fälligen Hauptfeststellung lediglich auf klimatische Veränderungen eingegangen werden und in Zukunft anstatt der periodischen Hauptfeststellung eine rollierende Bewertung erfolgen.


Wir werden die Gesetzesvorlage im Finanzausschuss und im Plenum des Nationalrates umfassend diskutieren, aber eines steht fest: das Einheitswertsystem mit der Pauschalierung hat sich bewährt und muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Das spart Kosten in der Finanzverwaltung und sorgt bei den bäuerlichen Betrieben für weniger Bürokratie. Schade, dass die Arbeitnehmervertreter, die auch von Mitgliedsbeiträgen der Nebenerwerbsbauern gestützt werden, die Debatte immer noch nutzen, um gegen die Bauernschaft zu wettern.

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