Immer wieder kreideten Bauernbund und Landwirtschaftskammer die unlauteren Geschäftspraktiken der Lebensmitteleinzelhändler an. Allein die große Marktmacht der drei großen Ketten – zusammen beherrschen sie drei Viertel des österreichischen Lebensmittelmarktes – und die daraus resultierende Abhängigkeit der Landwirtschaft machte es schwierig etwas dagegen zu unternehmen, ohne Auslistungen und andere Repressalien zu riskieren. Nicht ohne Grund sprach Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger von „erpresserischen Zuständen“. Eine Aussage, die bei Branchenvertretern des Handels für Empörung sorgte.
Aus mit den Spielchen: Gesetz beendet unfaire Praktiken
Für Aufruhr bei Rewe, Spar und Co. dürfte nun auch das mit 2022 in Kraft tretende Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sorgen. Mit dem „Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz“ wird die sogenannte UTP-Richtlinie der EU umgesetzt. Im Gesetz selbst, dass sich aktuell in Begutachtung befindet, werden nach Ministeriumsangaben unfaire Praktiken konkret benannt und unter Strafe gestellt. In den Gesetzestext Eingang finden wird unter anderem das Verbot verspäteter Zahlungen für verderbliche Lebensmittel, rückwirkende oder in letzter Minute eingehende Auftragsstornos sowie die Verweigerung eines schriftlichen Vertrages.
Bauernbund-Landesobmann Rupert Quehenberger begrüßt die neuen Regelungen: „Seit Jahren sinkt der bäuerliche Wertschöpfungsanteil, während die Gewinne des Handels steigen. Mit der Umsetzung der UTP-Richtlinie stärken wir die Verhandlungsposition der Bäuerinnen und Bauern. Zudem setzen wird damit den unfairen Spielchen der Handelsriesen ein Ende.“ Auch Preisschlachten am Rücken der Bauern sollen unterbunden werden. „Die Aktionitis des Handels haben bislang meist die Bauern bezahlt. Nun befreien wir uns aus dem Würgegriff der Konzerne“, zeigt sich Bauernbund-Direktorin Alexandra Voithofer zuversichtlich.
„Es kann nicht sein, dass in der Werbung in den höchsten Tönen über die heimische Landwirtschaft geschwärmt wird, am Verhandlungstisch aber die Bäuerinnen und Bauern wie ein Bittsteller behandelt und geknebelt werden. Das Bekenntnis zu kleinstrukturierten Familienbetrieben muss sich auch in Lieferverträgen und Preiszusagen niederschlagen“, sind sich Quehenberger und Voithofer einig.
Beschwerdestelle geht Gesetzesbrüchen nach
Um die Einhaltung des künftigen „Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes“ zu garantieren, wird eine Ombudsstelle eingerichtet, hinter der Bundeswettbewerbsbehörde und Kartellgericht stehen. An diese Beschwerdestelle können sich Bäuerinnen und Bauern, als auch Verarbeiter wenden – und das anonym. Ihre Arbeit aufnehmen wird die Stelle im kommenden Jahr. Quehenberger ruft dazu auf diese Möglichkeit zu nutzen: „Die Ombudsstelle erlaubt es kleineren Akteuren schnell und unbürokratisch eine Beschwerde einzureichen. Dabei brauchen die Beschwerdeführer keine Angst vor eventuellen Sanktionen des Handels zu haben.“ Erhärtet sich die eingebrachte und vertraulich behandelte Beschwerde, können Verstöße gegen das Gesetz künftig mit bis zu einer halben Million Euro sanktioniert werden. Ein jährlicher Bericht über Anzahl und Arten der unlauteren Praktiken wird zudem für mehr Transparenz – auch in Richtung Konsumenten – sorgen.
Nähere Informationen und konkrete Beispiele aus dem künftig geltenden Fairnesskatalog sind online unter www.landwirtschaft.at zu finden.
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