Freiwilligkeit ist Maßstab

Naturschutz und Landwirtschaft werden oft als Gegensätze dargestellt. Tatsächlich kann das eine ohne das andere nicht funktionieren. Unsere Bäuerinnen und Bauern prägen die Kulturlandschaft und sichern die Lebensmittelversorgung. Die Wiederherstellungsverordnung ist gültiges europäisches Recht und wir werden unseren Beitrag leisten. Das gelingt aber nur, wenn Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam gedacht werden.
Ich begrüße, dass der erste Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans diesen Ansatz aufgreift. Er wurde gemeinsam mit den Ländern und Betroffenen erarbeitet und setzt auf Freiwilligkeit statt auf zusätzliche Verpflichtungen. Das ist der richtige Weg. Denn die Herausforderungen für unsere bäuerlichen Betriebe sind groß: Klimawandel, steigende Kosten und wachsende Bürokratie.
Gerade deshalb sind politische Entscheidungen mit Augenmaß so bedeutend. Wer zusätzliche Leistungen erwartet, muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen. Wenn die EU Wiederherstellungsziele festlegt, muss sie auch deren Finanzierung sicherstellen. Unsere Bauernfamilien dürfen nicht die Kosten von Entscheidungen tragen, die auf europäischer Ebene getroffen werden.
Ebenso klar ist: Wir dürfen kein Gold Plating betreiben. Europäische Vorgaben sind ganz klar umzusetzen, aber nicht darüber hinaus. Denn durch zusätzliche nationale Auflagen schaffen wir Belastungen für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Die aktive Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft hat Vorrang. Landwirtschaftliche Flächen dienen in erster Linie der Lebensmittelerzeugung. Deshalb müssen Lösungen erarbeitet werden, die ökologische Ziele mit einer starken Land- und Forstwirtschaft verbinden. Nur so gelingt ein tragfähiger Ausgleich zwischen Naturschutz, Versorgungssicherheit und einer wirtschaftlich starken Landwirtschaft.





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