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Claudia Hude

Vorgangsweise bei Wolfsentnahmen in Österreich bestätigt

Foto: Präs. Rupert Quehenberger

Während NGOs immer wieder Entscheidungen der Landesregierungen in ganz Österreich und auch in Salzburg zur Entnahme von Problemwölfen angreifen und mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen, sieht der Europäische Gerichtshof die Vorgehensweise praxisbezogen: „Wir sind sehr beruhigt, dass die Vorgangsweise in Salzburg nun vom Europäischen Gerichtshof grundsätzlich bestätigt wurde. Wölfe, die ernste Schäden anrichten und das auf Weideflächen, die nicht schützbar sind, können entnommen werden, so wie das im Land Salzburg seit letztem Jahr gemacht wird. Allerdings hat der EUGH auch klar dargelegt, dass diese Ausnahmen gut und umfassend zu begründen sind. Es hat sich also ausgezahlt, dass das Land Salzburg im Zuge der Verordnung zu den Weideschutzgebieten das in einer sehr aufwändigen Prüfung gemacht hat“, zeigt sich Präsident ÖR Rupert Quehenberger, Bauernbund-Landesobmann in Salzburg überzeugt.

 


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