Das rollierende Verfahren zur Aktualisierung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte wurde nun vom Parlament beschlossen. Bauernbund-Direktorin Alexandra Voithofer: „Das ist gelebte Entbürokratisierung. Mit diesem Verfahren können wir das bewährte Einheitswertsystem absichern und gleichzeitig zukunftsfit machen.“ Das rollierende Verfahren ersetzt künftig das bisherige neunjährige Hauptfeststellungsverfahren und sorgt für eine Reduktion des wiederkehrenden Verwaltungsaufwands – für die Finanz genauso wie für die Betriebe selbst. Kernelement ist, dass anhand von Indices überprüft wird, ob und inwieweit für bestimmte Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.
Konkret bedeutet das, dass eine Neubewertung von land- und forstwirtschaftlichen Einheiten nur dann erfolgt, wenn sich anhand offizieller Statistiken eine feststellbare, nachhaltige Änderung der Ertragsaussichten bzw. Rahmenbedingungen für die entsprechende Bewirtschaftungsart ergibt. Nur solche Betriebe sollen dann einen neuen Bescheid ausgestellt bekommen. Damit wird dafür gesorgt, dass die Aktualisierung der Einheitswerte nicht an eine Jahresfrist, sondern an tatsächliche Veränderungen geknüpft wird.
Voithofer: „Diese Novelle ist ein weiterer Schritt zur Absicherung des bewährten, verwaltungseffizienten Einheitswertsystems. Dieses ist unverzichtbare Grundlage für die soziale Absicherung von Bäuerinnen und Bauern, die in entscheidendem Maße Stabilität für unsere Bauernfamilien garantiert.“
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