Dieser Artikel ist Teil der aus 18 Beiträgen bestehenden Serie #GAPINFO.
Weitere Informationen und die anderen 17 Beiträge finden Sie hier: GEMEINSAME AGRARPOLITIK
Erhaltung und Ausbau des Sektorprogramms
Gewohnte Unterstützung der Erzeugerorganisationen (EO)
Laufende Programme der EOs können weitergeführt werden, ab 2025 sind alle operationellen Programme im System der neuen GAP
Förderbudget beträgt weiter rund 50 % des Wertes der vermarkteten Erzeugnisse aller Organisationen
Neue Anforderungen für Klima und Forschung: – Klima und Umwelt: 15 % Mindestausgaben bei jedem operationellen Programm, mind. 3 relevante Maßnahmen – 26 sektorale Maßnahmen für gesamten Produktionsbereich, 12 davon klima- und umweltrelevant – Forschung und Entwicklung: 2 % Mindestausgabensatz bei jedem operationellen Programm
Was ändert sich mit der neuen GAP?
Die Nationale Strategie für Obst und Gemüse wird in den GAP-Strategieplan eingegliedert. Wie bisher wird sie Bereiche wie Vermarktung, Qualitätssicherung, Klima und Umwelt sowie Forschung umfassen. Die letzten beiden erhalten dabei mehr Gewicht. Fördermöglichkeiten für Betriebe können einerseits innerhalb dieser sektoralen Maßnahmen, andererseits innerhalb der Ländlichen Entwicklung in Anspruch genommen werden. Die sektoralen Maßnahmen umfassen Maßnahmen wie die Verbesserung der Vermarktung, die Bodenerhaltung oder die Verringerung des Pestizideinsatzes.
Obst und Gemüse zu rund 50 % aus heimischer Produktion
Alle Grafiken, Bilder und Texte wurden uns freundlicherweise von landwirtschaft.at zur Verfügung gestellt. Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Stubenring 1, 1010 Wien
Weitere Informationen: landwirtschaft.at
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