Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der Investitionsprämie für Unternehmen, die über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt wird, ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes leistet.
Diese Förderung können auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe beantragen. Die Höhe der Förderung – ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss – beträgt 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % bei bestimmten Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit mit einer Untergrenze von 5.000 Euro ohne USt. und einer Obergrenze von 50 Mio. Euro ohne USt.
Als förderbare Kosten werden anerkannt: materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 bei der aws beantragt und spätestens bis zum 28. Februar 2022 umgesetzt werden.
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