Datenzugang für Grundeigentümer
Gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist eine Datenübermittlung vom für Land- und Forstwirtschaft zuständigen Bundesministerium und der Agrarmarkt Austria (AMA) in elektronischer Form an die Finanzbehörden vorgesehen, welche die Daten der SVB zur Verfügung stellen. Im Sinne der Transparenz ist