Anträge des Salzburger
Bauernbundes
in der Vollversammlung der
Kammer für Land- und Forstwirtschaft
Salzburg
Haben Sie selbst einen Vorschlag, der als Antrag bei einer nächsten Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg eingebracht werden soll? - In diesem Fall bitten wir um entsprechende Mitteilung!
Der Gülleausbringungsverbotszeitraum ist in
Österreich und Bayern unterschiedlich geregelt.
In Österreich gilt dieser von 15. November bis 15. Februar, in
Bayern von 15. November bis 31. Jänner.
Die Regelung ist in Bayern darüberhinaus wesentlich flexibler,
da
die Landratsämter unter Berücksichtigung der
Witterungsverhältnisse die Sperrfristen verschieben
können.
Für Festmist gibt es in Bayern keinen
Ausbringungsverbotszeitraum,
da Mist keinen wesentlichen Gehalt an Ammonium enthält.
Eine Mineralisierung von organisch gebundenem Stickstoff bzw. Ammonium
zu Nitrat findet aufgrund der fehlenden Bodentemperatur bei einer
Düngung im Winter nicht statt. Es geht daher bei dem
Düngeverbotszeitraum ausschließlich um die
Vermeidung einer
Abschwemmung bei schneebedeckten bzw. durchgefrorenen
Hangflächen.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den
der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer
möge sich
dafür einsetzen, dass auch in Österreich eine
ähnliche
Regelung wie im angrenzenden Bayern umgesetzt und damit die Handhabung
der Nitratrichtlinie praxisgerechter wird.
Antrag Chancengleichheit bei Vorortkontrolle
Bei den Vorortkontrollen durch die AMA kommt es immer wieder vor, dass die kontrollierten Grundeigentümer nicht über die gleichen Unterlagen verfügen wie das Kontrollorgan. Dadurch werden Abweichungen gegenüber dem Antrag bei der Kontrolle festgestellt, für die der Grundeigentümer, aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen nichts kann.
Dadurch kommt es zu Sanktionen und Rückforderungen, deren
Grund
für den betroffenen Landwirt sowohl unersichtlich als auch
nicht
nachvollziehbar ist.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher den
der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer
möge sich
dafür einsetzen, dass Kontrollen nur auf Basis von Unterlagen
durchgeführt werden dürfen, die in gleicher
Qualität
sowohl dem Grundeigentümer als auch der AMA zur
Verfügung
stehen. Darüberhinaus müssen die Kontrollergebnisse
der AMA
sowohl auf Feldstücks-, als auch auf Schlagebene automatisch
von
den BBKs übernommen werden können, damit eine
Übereinstimmung zwischen dem auf Basis Vorortkontrolle
erstellten
Mehrfachantrag und dem Vorortergebnis hergestellt werden kann.
Jedenfalls ist die Möglichkeit einer Verwarnung als 1.
Sanktionsstufe verpflichtend einzubauen.
Die soziale Absicherung der bäuerlichen
Bevölkerung hat
sich in vielen Bereichen in den letzten Jahren positiv entwickelt.
Dennoch gibt es in Teilbereichen noch
Verbesserungsmöglichkeiten.
Bauern und ungelernte Arbeitskräfte (Hilfsarbeiter) sind durch
die
heutige Berufsschutzregelung in der Pensionsversicherung im Vergleich
zu anderen Berufsgruppen benachteiligt, da für diese ein
Berufsschutz erst ab dem 57. Lebensjahr besteht.Die
Rezeptgebühr
stellt für viele Personen mit kleinen Pensionen eine enorme
Belastung dar, da gerade im Alter ein erheblicher Personenkreis auf
eine ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist.
Das Ausgedinge ist ein wichtiges Element in der bäuerlichen
Alterssicherung. Die Anrechnung des fiktiven Ausgedinges in dieser
Höhe entspricht aber nicht mehr der Realität. Daher
ist es
dringend notwendig, eine weitere Rückführung dieser
Anrechnungsgröße zu erreichen. Die schrittweise
Absenkung
muss daher auch nach 2010 unbedingt fortgeführt werden.
Die unterzeichneten Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes
stellen daher folgenden
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge
sich im
Wege der Landwirtschaftskammer Österreich beim Sozialminister
für die Umsetzung folgender Verbesserungen im Sozialbereich
für die Bauernfamilien einsetzen:
1. Gleichstellung beim Berufsschutz mit
anderen Berufsgruppen
2. Die Rezeptgebührenbefreiung
bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz
3. Die weitere Absenkung des fiktiven
Ausgedinges
Antrag Kennzeichnung Gastronomie
Die beginnende Wintersaison bringt viele Winterurlauber ins
Salzburger Land. Die Urlauber erwarten sich ein authentisches
Ferienerlebnis u. a. mit regionalen hochwertigen Lebensmitteln. Die
ausländische Billigbutter am Frühstückstisch
kommt einer
Irreführung des Feriengastes gleich. Dank der Leistungen der
Bäuerinnen und Bauern kann die die wunderbare Kulturlandschaft
touristisch erfolgreich vermarktet werden.
Es gibt viele vorbildliche Beispiele aus dem Bereich der Gastronomie
und der Hotelerie, die bewusst regionale, einheimische Produkte
verabreichen. Um den Gästen Transparenz über die
Herkunft der
konsumierten Lebensmittel beim Verzehr in der Gastronomie, Hotelerie
oder generell beim „außer Haus-Verzehr“
soll rasch
die „Positivkennzeichnung“ von originalen
Lebensmitteln aus
heimischer Landwirtschaft auf Speisekarten und/oder Aushängen
umgesetzt werden.
Die unterzeichneten Mitglieder der Vollversammlung der Salzburger
Landwirtschaftskammer stellen den
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge
sich
über den Weg der Landwirtschaftskammer Österreich
beim
Gesundheitsminister dafür einsetzen, dass rasch praktikable
Vorschläge für eine Lebensmittelkennzeichnung bei
unverpackter Ware, auf Speisekarten und Aushängen erarbeitet
werden.
Antrag Ländliche Entwicklung 2013+
2013 endet das derzeitige Programm Ländliche
Entwicklung 2007 – 2013.
Das Programm Ländliche Entwicklung 2007 – 2013 und
auch die
vorangegangenen Programme haben sich sehr bewährt. Es ist
daher
dringend ein Nachfolgeprogramm mit ähnlicher
Schwerpunktsetzung
erforderlich.
Im Rahmen des Health Check wurden zusätzlich als Ziele
Maßnahmen gegen den Klimawandel, verstärkter Einsatz
erneuerbarer Energien, Wassermanagement, Biodiversität,
Lebensmittelqualität und Risikomanagement formuliert.
Das Dauergrünland kann sehr viele dieser neuen Ziele
unterstützen. Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den
der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge
sich
bei der Erarbeitung des Programmes Ländliche Entwicklung 2013+
besonders dafür einsetzen, dass für das
Grünland
Maßnahmen formuliert werden, die geeignet sind in
verstärktem Ausmaß die neu formulierten Ziele zu
erreichen.
Dabei ist insbesondere auch darauf zu achten, dass mit einer
ausreichenden finanziellen Ausgestaltung die Leistungen der Bauern auch
entsprechend abgegolten werden können.
Im Zuge
einer EU-Kontrolle in den vergangenen Jahren wurde beanstandet, dass
die OCR-Meldung nicht mit der Almauftriebsliste abgeglichen wird,
weshalb eine Systemänderung der Almauftriebsmeldungen
eingefordert
wurde.
Die derzeit geplante Vorgangsweise, den Almauf- bzw. Almabtrieb bei
Rindern hinkünftig ausschließlich über eine
OCR-Meldung, für die der Almbewirtschafter und nicht der
Auftreiber verantwortlich ist, zu erfassen, birgt eine Vielzahl von
Fehlermöglichkeiten, die in weiterer Folge zu
Prämienkürzungen auch für Tierhalter, die
selbst keinen
Fehler gemacht haben, führen könnten.
Die unterzeichneten Mitglieder der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellen aus diesem Grund folgenden
Der Bundesminister
für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserschutz wird im Wege der
Landwirtschaftskammer Österreich aufgefordert, sich dieser
Angelegenheit anzunehmen und in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt
Austria eine unbürokratische, praxistaugliche und
eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten, wo sichergestellt
wird
dass der Almobmann oder einzelne Auftreiber nicht für Fehler
anderer belangt werden kann.
Antrag
Milchkuhprämie
Nach
einem Hoch in der 2. Jahreshälfte 2007 bis zur der ersten
Jahreshälfte
2008 sind ein großer Teil der Agrarpreise
mittlerweile unter das
Niveau vor 2007 gesunken. Salzburgs Milchbauern sind mit massiven
Erzeugerpreiseinbußen konfrontiert. Für viele
Betriebe nimmt diese
Situation ein Existenz bedrohendes Ausmaß an. Angesichts
dieser
dramatischen Entwicklung ist rasche Hilfe notwendig – um den
Milchvieh
haltenden Betrieben bis zur Erholung des Milchpreises wieder positive
Perspektiven bieten zu können.
Neben den Entlastungsmaßnahmen
seitens der EU –Kommission (Verlängerung
des Aufkaufs von Butter
und Magermilchpulver, Erweiterung des geförderten
Schulmilchprogramms
und Vorverlegung der Auszahlungstermine) sind weitere Schritte
erforderlich, die aufgrund der aktuellen Situation getreu nach dem
Motto: „Wer schnell hilft, hilft doppelt“ rasch zu
beschließen sind.
Die
unterzeichneten Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in
der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordern aus diesem Grund
die Annahme des folgenden
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert
die im Parlament
vertretenen
politischen Parteien auf, die Marktordnungsgesetze rasch zu
beschließen
und dabei wichtige Forderungen der Milchbauern umzusetzen:
a) das Aussetzen der von der
EU-Kommission für das Jahr 2009 beschlossenen
Quotenaufstockung um 1 %,
b) die Verschärfung der
Mengensteuerung, indem
der Saldierungskoeffizient von 0,7 auf 0,5 abgeändert und
c) die Einführung einer
Milchkuhprämie
Antrag
Analogkäse
Neben
dem Einbruch beim Export, ist der Ersatz von Milchprodukten durch
Pflanzen-fette in der Lebensmittelindustrie ein wesentlicher Grund
für
das Ungleichgewicht am Milchmarkt. So verringerte sich der Butterexport
2008 um 65.000 Tonnen (minus 30 %) – und der
Käseexport um 41.000
Tonnen. Kunstkäse auf Pizzas ersetzt laut Schätzungen
alleine in
Deutschland ca. 100.000 Tonnen Käse pro Jahr.
In immer größeren
Umfang werden derzeit in Europa die Konsumenten irregeführt.
Konsumenten können nur schwer erkennen, ob es sich beim
Käse auf der
Pizza oder solchen, der in der Gastronomie verwendet wird, um
Käse aus
Milch oder um „Analogkäse“ handelt. Bei
diesem Kunstkäse handelt es
sich in der Regel um Lebensmittelzubereitungen, die aus
Milcheiweiß und
Pflanzenfett bestehen. Da hier das Milchfett vorwiegend aus
Kostengründen durch billigeres Pflanzenfett (z.B. Kokosfett)
ersetzt
wird, ist auch rechtlich die Verwendung der Bezeichnung "Käse"
nicht
zulässig.
Die Herstellung von Milchsurrogaten, wie
beispielsweise "Käseimitaten", ist zwar möglich,
diese Produkte dürfen
jedoch nicht als Milcherzeugnisse (z.B. Käse) bezeichnet
werden.
Unsere
Konsumenten haben Vertrauen auf die gute und streng kontrollierte
Qualität der österreichischen Lebensmittel. Damit
diese weiter darauf
setzen können, fordern die unterzeichnenden Mitglieder der
Fraktion des
Salzburger Bauernbundes in der
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer die Annahme des
Die
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg ersucht den
Bundesminister für Gesundheit geeignete Maßnahmen zu
treffen, um den
Ausdruck "Käse" ausschließlich Produkten aus Milch
und
Milcherzeugnissen vorzubehalten und das Verbot der Bezeichnung
„Käse“
bei „Käseimitaten“ durchzusetzen,
ausgenommen traditionelle Produkte,
die eindeutig kein Milchprodukt sind und nicht damit verwechselt werden
können (z.B. Leberkäse),
Antrag
Milchmarkt
Der
Milchmarkt ist europaweit aus den Fugen geraten. Ein
ungewöhnlich
deutlicher Absatzrückgang bei Milchprodukten und
eine stärkere
Anlieferung führten zur derzeit dramatischen Situation, welche
weder
die Milchbauern noch die Molkereiwirtschaft auf Dauer wirtschaftlich
aushalten. Aufgrund dieser außergewöhnlichen
Situation sind dringend
Maßnahmen erforderlich.
Die unterzeichnenden Mitglieder der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer fordern daher die Annahme des folgenden
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und
Wasserwirtschaft wird aufgefordert, initiativ zu werden und sich
1. in der Europäischen Kommission dafür zu verwenden,
dass
a) die im Rahmen des Health Checks beschlossenen
Quotenanhebungen europaweit bis auf weiteres ausgesetzt werden.
b) mehr finanzielle Mittel zur
Marktentlastung wie z.
B. für die private Lagerhaltung und Exporterstattung
bereitgestellt
werden.
2. für Initiativen seitens der Europäischen
Kommission
einzusetzen, damit Milch und Milchprodukte wieder verstärkt in
der
Lebensmittelindustrie verwendet werden.
3. dafür einzusetzen, dass möglichst rasch
gemeinsam mit
den heimischen Milchver-arbeitungsbetrieben und dem Handel unter
dem Dach der AMA eine umfassende Marketing- und
Vermarktungsinitiative durchgeführt wird, mit dem Ziel, den
Absatz der
heimischen Milchprodukte im In- und Ausland
nachhaltig zu steigern.
Salzburg, am 13. März 2009
Antrag DatenschutzDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Direktzahlungen im Internet in Frage gestellt, da sie einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellt. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Im Vorfeld der Beschlussfassung hat Österreich massive datenschutzrechtliche Bedenken an der Zulässigkeit geäußert.
Die unterzeichnenden Mitglieder der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellen aus diesem Grund folgenden
Der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und
Wasserschutz
wird aufgefordert, sich an dem Verfahren zu beteiligen und die
österreichischen Bedenken über die
Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung
vorzubringen.
Salzburg, am 13. März 2009
Antrag Gesundheit und LebensmittelsicherheitÖsterreichs Tierbestände genießen den besten Ruf. Die Tierbestände sind gesund und liefern Produkte höchster Qualität. Die Blauzungenkrankheit stellt eine ernstzunehmende Bedrohung der Tiergesundheit dar. Es ist daher wichtig, den gesundheitlichen Schäden der Tiere dem Leid und dem wirtschaftlichen Schaden, welche die Krankheit hervorrufen würde, entgegenzuwirken. Alle Experten sagen, dass nur eine flächendeckende Impfung die Seuche fernhalten kann. Die angelaufene Schutzimpfung wird aus Mitteln der EU und des Bundes finanziert. Damit auch in Zukunft dieser hohe Standard im Hinblick auf die Tiergesundheit beibehalten werden kann, fordern die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer die Annahme des folgenden
Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit auch in den Folgejahren, falls dies erforderlich ist, die Kosten für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit von der öffentlichen Hand übernommen werden.
Antrag Milch
Die
Milch- und Fleischproduktion sind wirtschaftliche Kernbereiche in der
österreichischen Landwirtschaft.
Das
Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowohl auf dem nationalen
als auch
am internationalen Milchmarkt ist im heurigen Jahr aus den Fugen
geraten. Die verminderte Nachfrage nach Milchprodukten, der Ersatz von
Milchfetten in der Lebensmittelindustrie durch pflanzliche Komponenten,
die verstärkte Milchanlieferung sowie ständige
diskriminierende
Lebensmittelpreisvergleiche der Arbeiterkammer mit dem benachbarten
Bayern sind wesentliche Ursachen für die derzeitige kritische
Situation
in der Milchwirtschaft.
Die Landwirtschaftskammer Salzburg
bedauert, dass im Rahmen des Health Checks die Milchquotenregelung
über
2015 hinaus nicht verlängert wurde. Ferner kritisiert sie die
Aufstockung der Milchquote ab 2009 um 5 x 1% in einer Zeit, wo Europa
weit ein Überangebot am Markt herrscht.
Mit diesen Beschlüssen im
Health Check, werden im Milchbereich Instrumente zur Marktregulierung
zum Schutz der Milchproduktion aufgegeben. Negativ davon betroffen sind
vor allem die Grünlandregionen im Alpenraum.
Unserem damaligen
Landwirtschaftsminister DI Josef Pröll ist es gelungen den
finanziellen
Rahmen für begleitende Maßnahmen im Hinblick auf das
Auslaufen der
Quotenregelung für unsere Milchwirtschaft in Brüssel
zu erkämpfen.
Angesichts
der derzeitigen angespannten Situation auf dem Milchmarkt und der
wirtschaftlich schwierigen Situation der Milchbauern fordert die
Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg die Umsetzung des folgenden
Maßnahmenpaketes:
• Milchmengenmanagement
Die Vollversammlung fordert, dass auf
europäischer
Ebene weiter über eine Nachfolgeregelung der derzeitigen
Milchquotenregelung diskutiert wird.
• Exporterstattung seitens der EU
Angesichts des derzeitigen Überangebotes
am
europäischen Milchmarkt, fordert die Vollversammlung, dass
ausreichend
finanzielle Mittel bereitgestellt werden
für:
a) Exporterstattung von Magermilchpulver
und Butter
b) ausreichende Zuschüsse für
die Lagerhaltung von Butter
• Milchkuhprämie und sonstige begleitende
Maßnahmen
Die rasche Umsetzung des in Brüssel von
Bundesminister DI Josef Pröll für unsere Milchbauern
ausverhandelten
Maßnahmenkataloges im Ausmaß
von 60 Mio. Euro.
Damit diese in voller Höhe unseren Milchbauern zugute kommen
können
werden Bund und Land aufgefordert die
nötigen Mittel zur Kofinanzierung bereitzustellen.
• Marktoffensive
Damit unsere Konsumenten beim Verbrauch von Milch
–
und Milchprodukten wieder verstärkt zu unseren heimischen
Qualitätsprodukten greifen, sind
zusätzliche Marketingaktivitäten
erforderlich. Diese sind von der Agrarmarkt Austria in
Zusammenarbeit mit den Milchverarbeitungsbetrieben
rasch in Angriff zu nehmen.
Darüber hinaus sind Exportoffensiven in
ausländische Hoffnungsmärkte erforderlich.
• EU – Lebensmittelkennzeichnung
Milch und Milchprodukte gelten seit Bestehen der Menschheit
als
gesunde Grundnahrungsmittel. Die geplante Reform der
Lebensmittelkennzeichnung seitens der EU –
Kommission darf nicht
dazu führen, dass hochwertige Lebensmittel wie Milch
und Milchprodukte diskriminiert werden. Vielmehr sollte den
Wünschen der Konsumenten Rechnung getragen werden, indem
die Herkunft des Lebensmittels angeführt
wird.
Die
unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in
der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen daher folgenden
Der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Gesundheit, Jugend
und Familie werden aufgefordert dieses Maßnahmenpaket
umzusetzen, bzw.
sich mit allen Kräften dafür einzusetzen, dass dieses
Maßnahmenpaket
vollinhaltlich umgesetzt wird.
Praxisgerechte Anpassung von ÖPUL-Maßnahmen
Einige Förderungsvoraussetzungen des ÖPUL
2007 und hier insbesondere
bei den Maßnahmen „Mahd von
Steilflächen“ und „Umweltgerechte
Bewirtschaftung von Acker- und
Grünlandflächen“ erweisen sich als
praxisfremd und nicht nachvollziehbar.
Die Einhaltung des Anbaus von max. 75 % Getreide und Mais gilt erst ab
einer Ackerfläche von 5 ha. Zusätzlich sieht die
Richtlinie vor, dass
unabhängig von der Größe der
bewirtschafteten Ackerfläche max. 66 %
einer Kultur angebaut werden dürfen und jedenfalls 2 %
Blühflächen
angelegt werden müssen.
Bei Teilnahme an der Maßnahme „Mahd von
Steilflächen“ im ÖPUL 2007
dürfen 5 % der Steilstufen M1 (25 – 35 %
Hangneigung), sowie 5 % der M2
und M3-Flächen zusammengefasst (>35 % Hangnei-gung)
maximal zweimal
genutzt werden. Überdies darf die erste Nutzung der 5 %
M1-Flächen erst
nach dem 15. Juni erfolgen, bzw. 5 % der M2 und M3-Flächen
erst nach
dem 30. Juni.
Um eine praxisgerechte Umsetzung im Sinne der betroffenen Landwirte zu
erreichen, stellen die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des
Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden
Dringlichen Antrag
Die Vollversammlung fordert den Präsident der
Landwirtschaftskammer
Salzburg auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,
dass bei
der Maßnahme „Umweltgerechte Bewirtschaftung von
Acker- und
Grünlandflächen“ sowohl die Auflage des
Anbaus von max. 66 % von einer
Kultur, als auch von 2 % Blühflächen erst ab einer
Ackerfläche von 5 ha
angewendet wird. Darüber hinaus soll in Bezirken mit mehr als
70 %
Grünland die Verpflichtung zur Anlage von 2 %
Blühflächen entfallen, da
durch den hohen Grünlandanteil die Biodiversität in
hohem Maße
gesichert ist.
Weiters soll es möglich sein, die 5 %
Zweinutzungsflächen von der Gesamtsumme sämtlicher
relevanter Steilstufen zu berechnen, wobei es dem Landwirt
überlassen
sein soll, auf welcher Steilstufe sich tatsächlich die
Zweinutzungsflächen befinden. Der früheste
Schnittzeitpunkt dieser 5 %
sollte einheitlich der 15. Juni sein.
Salzburg, am 12. Juni 2008
Die Milchwirtschaft ist mit knapp 40 Prozent
Wertschöpfung der
bedeutendste landwirtschaftliche Betriebszweig im Bundesland Salzburg.
Angesichts der gestiegenen Produktionskosten im vergange-nen Jahr ist
es erforderlich, dass der Erzeugermilchpreis diese auch abdeckt und ein
angemessenes Einkommen erwirtschaftet werden kann.
Damit dies in Zukunft auch möglich sein wird, stellen die
unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in
der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer
folgenden
Dringlichen Antrag
Die Vollversammlung fordert den Präsidenten der
Landwirtschaftskammer Salzburg auf, sich bei den zuständigen
Stellen
dafür einzusetzen, dass folgender Maßnahmen
umgesetzt werden:
1. Bezüglich Mengensteuerung wird gefordert:
a. EU-weite Beibehaltung der
Quotenregelung
b. die Rücknahme der 2 %igen
Quotenaufstockung für das Jahr 2008 EU-weit
c. Verzicht einer weiteren EU-weiten
Aufstockungen für die Folgejahre und
d. Aussetzung der Saldierung bei
Aufrechterhaltung der Quotenregelung
2. Die Landwirtschaftskammer Österreichs oder eine von ihr
beauftragte Stelle soll in
Zusammenarbeit mit den Milchreferenten
und den Arbeitskreisleitern der
einzelnen
Bundesländer einen kostendeckenden Erzeugerorientierungspreis
berechnen.
3. Neue Lieferverträge sollen in der Zukunft die
Geschäftsgrundlage für die Milchlieferung sein. Eine
Neugestaltung der
Lieferverträge zwischen Bauern
und Verarbeiter sollen fixe
Preisvereinbarungen enthalten, so dass jeder Bauer weiß,
welchen
Milchpreis er im vereinbarten Zeitraum
erhält.
Saisonale Schwankungen können Berücksichtigung finden.
4. Da die Konsumenten regionale Produkte bevorzugen, wird der Handel
aufgefordert, auf
Eigenmarken weitgehend zu verzichten
und verstärkt regionale
Produkte zu listen. Damit
unterstützt er die heimische Landwirtschaft und sichert
gleichzeitig
Arbeitsplätze im
ländlichen Raum.
Salzburg, am 12. Juni 2008
Vereinfachung der Aufzeichnungsverpflichtung im ÖPUL
Mähflächen stellen in den westlichen
Bundesländern die
Hauptfuttergrundlage für die überwiegend
vorherrschende Rinderhaltung
dar. Es kann daher aufgrund des Futterbedarfes davon ausgegangen
werden, dass der überwiegende Anteil der Flächen
jedenfalls zweimal
genutzt wird und somit auch ein Bedarf von mindestens 90 kg N/ha
vorliegt. Für Betriebe mit einem N-Einsatz von bis zu 90 kg
N/ha kann
daher davon ausgegangen werden, dass die Richtlinien der sachgerechten
Düngung ohne-dies eingehalten werden und eine schlagbezogene
Aufzeichnung nur zu einem nicht notwendigen bürokratischen
Aufwand und
zu keiner Verbesserung der Düngerplanung führt.
Um eine praxisgerechte Umsetzung im Sinne der betroffenen Landwirte zu
erwirken, stellen die un-terzeichnenden Mitglieder der Fraktion des
Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden
Dringlichen Antrag
Die Vollversammlung fordert den Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Betriebe mit einem Düngeranfall von <90 kg N/ha feldfallend bei Teilnahme an der Maßnahme UBAG von der verpflichtenden schlagbezogenen Aufzeichnung entbunden werden. Für diese Betriebe wird eine vereinfachte Düngerberechnung als ausreichend erachtet.
Salzburg, am 12. Juni 2008
Transparenz beim Bauernmilchpreis
Damit sich die
Milchbauern jederzeit
über die aktuellen, in Österreich ausbezahlten
Milchpreise informieren
können, verlangt die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer
eine
übersichtliche und transparente Darstellung der
Auszahlungspreise der
einzelnen Milchverarbeitungsbetriebe.
Dazu bedarf es der regelmäßigen
Übermittlung der
jeweils ausbezahlten Milchpreise durch die Milchverarbeitungsbetriebe.
Die unterfertigten Kammerräte der Fraktion des Salzburger
Bauernbundes
in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen daher
den
Dringlichen Antrag
Der Präsident der Landwirtschaftskammer möge im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich mit der Vereinigung der Österreichischen Milchverarbeiter (VÖM) in Kontakt treten und von dieser eine bestmögliche Kooperation zur Umsetzung dieser Initiative einfordern.
Salzburg,
28.Februar 2008
Quotenaufstocken und Abschaffung der Milchquote überdenken
Mit 40 Prozent Anteil an der agrarischen Wertschöpfung hat die Milchwirtschaft für Salzburgs Bauern eine herausragende Bedeutung. Die Absicht der EU-Kommission, die Milchquoten in den Mitgliedsstaaten per 01. 04. 2008 um zwei Prozent zu erhöhen und die Quotenregelung nach 2015 auslaufen zu lassen würde zu einem erheblichen Preisdruck auf die Milcherzeuger führen. Damit sich die positive Entwicklung der Milchpreise auch 2008 fortsetzt und die Rahmenbedingungen für die Milchproduktion in den Milch- und Grünlandgebieten auch in Zukunft (auch nach 2015) noch attraktiv sind, stellen die unterzeichneten Kammerräte der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden
Dringlichen Antrag
Der
Bundesminister für Land und
Forstwirtschaft wird aufgefordert, sich im EU- Agrarministerrat
dafür einzusetzen, dass
1. die EU-Kommission von ihrem Vorhaben betreffend Aufstockung der
Milchquoten um 2 % ab dem 1. April 2008 Abstand nimmt,
2. die EU-Kommission das Auslaufen der Milchquotenregelung nach dem
Wirtschaftsjahr 2014/2015 noch einmal überdenkt, sowie
3. im Falle einer, gegen unsere Interessen stattfindende,
Erhöhung der
Milchquoten und einem späteren Auslaufen derselben, mit
flankierenden
Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einführung einer
Milchkuhprämie die
Milchproduktion in den Berg- und Grünlandregionen gehalten
werden kann.
Salzburg, am 28. Februar 2008
Definition der Kleinerzeuger für rinderhaltende Biobetriebe
Die
Anzahl der Biobauern
liegt derzeit im Bundesland Salzburg bei 3.460 Betrieben, davon halten
ca. 95 % Rinder. Strukturbedingt steht der überwiegende Teil
der Rinder
in Anbindehaltung.
Seit dem 24. August 2000 regelt die Verordnung 2092/91,
ergänzt durch
die Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 für alle Biobetriebe in der
Union
auch den Bereich tierische Erzeugnisse, wobei für Biobetriebe
grundsätzlich ein Verbot der Anbindehaltung gilt. Rinder in
Kleinbetrieben dürfen jedoch in Anbindung gehalten werden.
Die EU-Kommission ermöglicht den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten
die
Definition des Kleinbetriebes. Die endgültige Entscheidung
über die
Definition des Kleinbetriebes steht in Österreich noch aus.
Damit die betroffenen Rinder haltenden Betriebe die notwendigen
Entscheidungsgrundlagen für die Teilnahme am Öpul
bekommen, ist es
erforderlich, dass die notwendigen Beschlüsse durch die
zuständigen
Gremien noch vor der Abgabe des MFA gefasst werden.
Die unterfertigten Kammerräte der Fraktion des Salzburger
Bauernbundes
in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen daher
den
Dringlichen Antrag
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge bei den ressortzuständigen Ministern (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft bzw. Bundesministerin für Gesundheit) vorstellig werden und die dringend notwendigen Beschlüsse einfordern.
Salzburg, am 28. Februar 2008
Neuausrichtung
für Berufsschutz
Bauern und ungelernte Arbeitskräfte (Hilfsarbeiter) sind durch
die
heutige Berufsschutzregelung in der Pensionsversicherung benachteiligt,
da ein Berufsschutz erst ab dem 57. Lebensjahr besteht. Vor dem 57.
Lebensjahr ist bei Krankheiten, die noch leichte und mittelschwere
Arbeiten ermöglichen, ein Verweis auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt
möglich, z.B. bei Bauern auf Portier- oder Billeteursstellen,
die es im
ländlichen Raum aber nicht gibt. Hier gilt es zumindest
für jene Fälle
mit schwerer Erkrankung eine Lösung dahingehend zu schaffen,
dass in
besonderen Härtefällen - bei ärztlich
festgestellter eingeschränkter
Leistungsfähigkeit (leichte Arbeiten im Sitzen) und mangelnder
Vermittelbarkeit eines neuen Arbeitsplatzes (innerhalb einer Stunde mit
öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar) durch das AMS
innerhalb von 3
Monaten - eine Erwerbsunfähigkeitspension vor dem 57.
Lebensjahr zu
ermöglichen.
Nachkauf von Versicherungszeiten
Für die Nutzung der derzeitigen Langzeitversichertenregelung
sind
Versicherte aus allen Berufsgruppen benachteiligt, wenn sie vor 1973
als Angehörige hauptberuflich am landwirtschaftlichen Betrieb
der
Eltern beschäftigt waren. Trotz Vorliegens der Voraussetzungen
konnten
auf Grund des Fehlens gesetzlicher Regelungen keine Versicherungszeiten
erworben werden (1957 bis 1970: Versicherungszeiten erst ab dem 20.
Lebensjahr; 1970 bis 1973: Versicherungszeiten ab dem 18. Lebensjahr
möglich). Derartige Zeiten fehlen den Betroffenen für
die
Inanspruchnahme der Langzeitversichertenregelung. Die Lösung
wäre ein
begünstigter Nachkauf dieser Zeiten durch die Betroffenen, die
aber
erst bundesgesetzlich verankert werden muss.
Um sowohl den begünstigten Nachkauf von Versicherungszeiten zu
ermöglichen aber auch die Benachteiligung der in der
Landwirtschaft
Beschäftigten sowie der ungelernten Hilfskräfte im
Bereich des
Berufsschutzes zu beseitigen, stellt die Fraktion des Salzburger
Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg
folgenden
Dringlichen Antrag
die
Vollversammlung fordert den Sozialminister auf, gesetzliche
Rahmenbedingungen zu schaffen,
a) um Personen, die in die Langzeitenversicherungsregelung fallen,
einen begünstigten Nachkauf von Versicherungszeiten zu
ermöglichen
und
b) um die Benachteiligung der in der Landwirtschaft
Beschäftigten
sowie der ungelernten Hilfskräfte zu beseitigen.
Salzburg, am 14. Dezember 2007
Die
kürzlich von der
EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zur
Überprüfung der GAP-Reform
aus dem Jahr 2003 (=Gesundheitscheck) sind vom Bestreben
geprägt, die
Landwirte dem freien Wettbewerb auszusetzen und freiwerdende Mittel aus
dem Agrarhaushalt in andere Bereiche umzuschichten.
Eine positive Entwicklung der Marktpreise darf nicht zum Anlass
genommen werden, um Direktzahlungen oder die Abgeltungen für
erbrachte
Umweltleistungen zu beschneiden! Bauern sind Unternehmer. Die
Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und
Berechenbarkeit über einen längeren Zeitraum. Eine
Agrarpolitik, die in
immer kürzeren
Zeitabständen mit gravierenden Reformen aufwartet, lehnt die
Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer entschieden ab.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg nimmt zum Vorschlag der EU-Kommission
Stellung:
Einheitliche Betriebsprämie
Vereinfachungen bei der Abwicklung der einheitlichen
Betriebsprämie
sind unbedingt erforderlich. Vereinfachungen bei Antragsabwicklung und
Kontrollen sind unabdingbar. Sie dürfen jedoch nicht zu einer
Reduktion
bei den Marktordnungszahlungen führen!
Cross-Compliance
Cross-Compliance wird auch in Zukunft ein essentieller Bestandteil
für
die Gewährung der GAP-Prämie sein. Umso mehr ist es
erforderlich, dass
es zu einer Entrümpelung bei den Vorschriften, einer
Reduzierung im
Kontrollumfang, der Einführung von Bagatellgrenzen sowie einer
europaweit einheitlichen Handhabung kommt.
Beibehalt von mengensteuernden Elementen
Die vorzeitige Aufweichung des Quotensystems ist abzulehnen, da sie die
Stabilität am Milchmarkt gefährdet und sehr schnell
zu einer
Trendumkehr am Markt führen kann.
Das Angebot am Markt muss auch nach dem Auslaufen der
Milchquotenregelung nach 2015 gesteuert werden damit sich die positive
Entwicklung der Milchpreise fortsetzen kann. Derzeitig vorhandene
Instrumente sollten so flexibel wie möglich gestaltet werden,
um den
aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen zu können.
Unabhängig von der Flexibilisierung bzw. der Beseitigung des
Quotensystems müssen für die benachteiligten Gebiete
begleitende
Maßnahmen für eine rentable Milchproduktion
geschaffen werden.
Sollte die Milchquotenregelung trotzdem bereits vor 2015 aufgeweicht
werden, so müssen diese begleitenden Maßnahmen in
den benachteiligten
Gebieten ebenfalls zeitgleich wirksam werden.
Nitratrichtlinie
Es ist Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung der EU –
Nitratrichtlinie betriebsbezogene Gegebenheiten berücksichtigt
werden,
um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellt folgenden
Dringlichen Antrag
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg wird aufgefordert bei den zuständigen Stellen dafür einzutreten, dass die speziellen Anliegen der Grünland- und Bergbauern bei den Verhandlungen mit der EU – Kommission entsprechend berücksichtigt werden.
Salzburg, am 14. Dezember 2007
Gleitklausel beim fiktiven
Ausgedinge
Das Ausgedinge ist ein wichtiges Element der bäuerlichen
Alterssicherung. Die Anrechnung des fiktiven Ausgedinges entspricht
aber nicht mehr der Realität. Daher ist es dringend notwendig,
eine
weitere Rückführung dieser
Anrechnungsgröße zu erreichen. Die
derzeitige Regelung mit 20 % des jeweiligen Richtsatzes im Jahr 2009
ist als positiv zu vermerken, die schrittweise Absenkung muss aber ab
2010 unbedingt fortgeführt werden.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den
Antrag
Die Vollversammlung fordert den Sozialminister auf, eine weitere Rückführung beim pauschalierten Ausgedinge in Jahresschritten ab 2010 zu erwirken.
Salzburg, am 14. Dezember 2007
Der
Milchmarkt hat sich in
den letzten Tagen und Wochen europaweit äusserst positiv
entwickelt.
Die Ursachen für diese positive Entwicklung sind eine
weltweite
Verknappung des Angebotes einerseits und eine gestiegene Nachfrage
andererseits.
a) Durch die langanhaltende Dürre in Australien und
Neuseeland, fallen
diese Länder als Hauptexporteure in den Wachstumsmarkt im
asiatischen
Raum vor allem nach China aus. Butter, Käse und
Magermilchpulver werden
daher verstärkt von der EU in den asiatischen Raum geliefert.
Auch in
Teilen Europas hat die langanhaltende Trockenheit im heurigen
Frühjahr
zu einer deutlich spürbaren Verringerung der Futterbasis
geführt.
b) Die Nachfrage nach Milchprodukten stieg in den letzten Jahren stetig
an. Vor allem bei Milchpulver, Milchmischgetränke und
Käse ist eine
stark steigender Nachfrage feststellbar.
c) Der ständige Druck auf die Erzeugermilchpreise hat zudem
dazu
geführt, dass der Großteil der EU -
Mitgliedsländer ihre nationale
Quote unterliefert.
Umfragen
unter Kosumenten
haben ergeben, dass diese bereit sind mehr Geld für
Milchprodukte
auszugeben, wenn ein wesentlichen Teil des höheren Preises
auch den
Bauern in Form einer Milchpreiserhöhung zugute kommt.
Kürzlich wurden die Preise für Milchprodukte in der
Bundesrepublik
Deutschland um bis zu 15 % angehoben Da die Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen für den Marktpreis in Österreich
durchwegs mit denen in
Deutschland vergleichbar sind und daher auch höhere Preise
für
Milchprodukte realisierbar sind, stellen die unterzeichneten
LWK-Räte
des Salzburger Bauernbundes folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert, dass die Verarbeitungsbetriebe in dieser Phase beim Handel höhere Preise für die Milchprodukte durchsetzen. Die Bauern erwarten dass die Produzentenmilchpreise zumindest prozentmässig in gleicher Höhe angehoben werden.
Salzburg, 1. Juni 2007
Die Sonderrichtlinie des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2007), sieht in Maßnahme 2.1, „Biologische Wirtschaftsweise“ und Maßnahme 2.4 „Verzicht auf Ertrags steigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen“ als Biodiversitätsauflage auf Grünland vor, dass auf zumindest 5% der Mähflächen (ohne Bergmähder) maximal zwei Nutzungen pro Jahr erfolgen dürfen.
Diese
Auflage dient aus
Sicht der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg nicht der
Biodiversität, sondern hat eher gegenteilige Auswirkungen und
soll aus
dem Programm gestrichen werden.
Sollte dies nicht möglich sein, verlangt die Vollversammlung
der
Landwirtschaftskammer Salzburg, dass es in Jahren von Dürre
oder
sonstigen Witterungsverläufen, die zu einer Verringerung der
Ernte
führen, möglich sein sollte, dass diese
Flächen ohne gesonderte
Genehmigung der EU, sondern mit der einer Ausnahmegenehmigung vom
zuständigen Bundesminister, für weitere Nutzungen vor
dem 15. September
herangezogen werden können.
Dabei
soll es möglich
sein, diese Ausnahmeregelung in einer möglichst
unbürokratischen und praktikablen Form abzuhandeln.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg ersucht den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Salzburg sich beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dafür einzusetzen, dass diese Forderung bei der Genehmigung der Richtlinien für das künftige Umweltprogramm Berücksichtigung findet.
Salzburg, am 1. Juni 2007
Nachhaltige Strategie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
Von
den Sozialpartnern
wurde die Erstellung eines sogenannten Weißbuches durch das
WIFO zum
Thema „Mehr Beschäftigung durch Wachstum auf Basis
von Innovation und
Qualifikation“ in Auftrag gegeben.
Das Weißbuch zeichnet eine langfristige Strategie um Wachstum
und Beschäftigung nachhaltig zu erhöhen.
Aus Sicht des Salzburger Bauernbundes ergeben sich drei wesentliche
Ziele:
1. Sicherung des Lebensraumes und der natürlichen
Lebensgrundlagen
2. Die Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel
3. Land- und Forstwirtschaft als maßgeblicher
Energielieferant der Zukunft
Als
Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dienen:
1. eine verstärkte Zusammenarbeit von Land- und
Forstwirtschaft und der Wirtschaft in den
Regionen
2. die Stärkung des Ländlichen Raumes als Lebens- und
Wirtschaftsraum und als attraktiver Standort
für Tourismus und Erholung
3. Ausbau der Rolle der Land- und Forstwirtschaft als Lieferant von
nachwachsenden Rohstoffen sowie
Bioenergie durch Bewusstseinsbildung und
Anreizmodelle
4. Fortsetzung und Unterstützung der Bemühungen zur
Herstellung qualitativ höchstwertiger
Lebensmittel
sowie zur verstärkten
nationalen und internationalen Vermarktung. Ein
wesentlicher Beitrag dazu ist
auch die Bewusstmachung der kurzen Wege
der Produkte zum
Konsumenten und somit Ressourcen
schonenden und damit Umwelt schonenden
Produktion der österreichischen Landwirtschaft.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg stellt daher folgenden
ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg fordert den Präsidenten der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg auf, sich im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich bei den zuständigen Ministerien dafür einzusetzen, dass zur Erreichung der Ziele die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
Salzburg, am 8. März 2007
Praxistaugliche Regelung bei den landwirtschaftlichen Tiertransporten
Die
am 5. Jänner 2007 in
Kraft getretene EU-Verordnung 1/2005 über den
„Schutz von Tieren beim
Transport und damit zusammenhängenden
Vorgängen“ regelt EU-weit den
Tiertransport und gilt damit auch als Grundlage für eine
österreichische Regelung.
Da Details im Bereich der EU - Rechtsumsetzung noch offen sind und in
einem neuen Tiertransportgesetz geregelt werden sollen fordert die
Landwirtschaftskammer Salzburg, dass mehrere Themenbereiche
ausführlich
diskutiert werden und nach einer Praxis tauglichen Regelung gesucht
wird:
a)
Befähigungsnachweis: Eine vorhandene landwirtschaftliche
Berufsausbildung oder die mehrjährige
berufliche Praxis im Umgang mit Tieren
unserer Bäuerinnen und Bauern sowie am Hof tätigen
Personen müssen als
Befähigungsnachweis
für den Transport von Tieren bis zu einer
Transportdauer
von 8 Stunden ausreichen. Für
allenfalls zusätzlich Betroffene muss die Erlangung
des
Befähigungsnachweises einfach
gestaltet und auf das unbedingt Notwendige beschränkt sein.
b)
Transportfahrzeuge/Transport von Tieren:
Die klein und mittelbäuerliche
Struktur in
Österreich erfordert aus kosten– und
arbeitswirtschaftlichen
Gründen auch beim Tiertransport
die
überbetriebliche Zusammenarbeit. Die in der
Landwirtschaft
übliche Form der
Nachbarschaftshilfe darf dabei nicht in Frage gestellt werden.
Eine unterschiedliche Behandlung von
eigenen Fahrzeugen und Fahrzeugen die in gemeinschaftlichen
Besitz stehen oder Fahrzeugen, die im
überbetrieblichen Einsatz stehen ist nicht zu
rechtfertigen.
Dies gilt auch für den
unentgeltlichen Transport von Tieren. Die Anforderungen an eigene
oder
gemeinschaftlich gehaltene
Transportfahrzeuge bzw. Anhänger sind so zu definieren, dass
nicht
durch
unverhältnismäßige
Vorschriften die einen Transport der Tiere durch einen Bauern oder einer
Bäuerin praktisch
unmöglich machen.
Jedenfalls ist der innerbetriebliche bzw. der betriebsbedingte
Transport sowie der Transport von und zu
Absatzveranstaltungen, Ausstellungen, Schauen und
Sportveranstaltungen auszunehmen.
c)
Transportfähigkeit
Eine Praxis gerechte Regelung erfordert,
dass folgende Punkte Beachtung finden:
- Trächtigkeit max. 90% (Versteigerungen, Heimtransporte von
Almen)
- Heimtransport von Tieren, die auf der Alm gekalbt haben (betrifft Kuh
und Kalb)
- Beurteilung von Verletzungen, physiologischen Schwächen,
pathologischen Zuständen,
unnötigen Leiden –
Beispielsaufzählung zur Orientierung für Tierhalter
hilfreich?
- offene Wunde nach Kaiserschnitt; Tiere die sich beim Transport
verletzen?
Bsp.: Schweinehaltung, Schlachtung von Tieren mit
Fundamentsproblemen, die Probleme
beim Aufstehen haben, mit leichter Unterstützung
aber auf
Transportfahrzeug gebracht werden können –
diesen Tieren kann auf Dauer gesehen sicher Leiden erspart
werden!
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge sich im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich bei der für das Ressort BMGFJ zuständigen Frau Gesundheitsministerin dafür einsetzen, dass beim „Tiertransportgesetz Neu“ auf die spezifischen Besonderheiten der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Österreich Rücksicht genommen wird und eine Praxis taugliche Regelung zu Stande kommt. Sollten sich EU – Rechtsvorschriften gegen eine solche Regelung stellen wird die Frau Bundesministerin ersucht, sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel für eine Änderung derselben einsetzen.
Salzburg, am 8. März 2007
Forderungen im Zuge der Regierungsverhandlungen
Die
Stärke der
österreichischen Landwirtschaft ist ihre gewachsene Vielfalt
und die
flächendeckende Bewirtschaftung. Sie ist Grundlage
für
Versorgungssicherheit unter der Wahrung der Lebensgrundlagen Boden,
Wasser und Luft. Nur damit kann der ländliche Raum
für seine Bewohner
in seiner Sozial-, Wirtschafts- und Kulturfunktion nachhaltig
lebensfähig erhalten werden.
Damit möglichst viele bäuerliche Familienbetriebe
Einkommen aus der
Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften und dadurch
Arbeitsplätze in
der Region gesichert werden können, ist es notwendig, dass
sich auch in
Zukunft das Einkommen der bäuerlichen Familienbetriebe wie
folgt
zusammensetzt:
a) gerechte Preise für die bäuerlichen Produkte
b) Direktzahlungen, unterstützt von Marktordnungsregeln, die
unsere Bauern vor einer schrankenlosen Liberalisierung
schützen.
c) Abgeltung für die erbrachten gemeinwirtschaftlichen
Leistungen
d) Ausgleich für die naturbedingten Nachteile in der
Bewirtschaftung
e) Diversifizierung/ Erwerbskombination (z. B: Urlaub am Bauernhof)
Unsere Bauern sollen auch in Zukunft auf verlässliche
Rahmenbedingungen
für eine positive Weiterentwicklung ihrer Betriebe
zählen können.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg wird beauftragt im Wege der Präsidentenkonferenz folgende Forderungen an die künftige Bundesregierung zu richten bzw. bereits im Zuge der Regierungsverhandlungen an die Verantwortlichen zu übermitteln.
1) Förderung von Vermarktungsinitiativen, Erschließung neuer Märkte und Sicherung des Heimmarktes um gerechte Preise für unsere bäuerlichen Produkte zu ermöglichen.
2)
Absicherung der Direktzahlungen:
Mit dem „Grünen Pakt“, dem neuen Programm
für die Ländliche Entwicklung
wurde von der Bundesregierung im heurigen Jahr die Basis für
eine
nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes für den
Zeitraum 2007 bis
2013 gelegt. Die Vollversammlung fordert die künftige
Bundesregierung
auf, dafür zu sorgen, dass die Kofinanzierung sichergestellt
ist und
jeder Euro aus dem EU-Topf aus Brüssel für unsere
Bauern
einkommenswirksam abgeholt werden kann. Darüber hinaus sind
vom Bund
genügend Mittel für nationale Programme zur
Verfügung zu stellen.
Weiters fordern wir, dass die Mittel für die Kofinanzierung
verfassungsrechtlich abgesichert werden und somit künftig in
den
Bereich der Pflichtausgaben einzuordnen sind.
3)
Schutz des Eigentums
Bäuerliche Familien müssen frei über die
Zukunft ihres Hofes bestimmen
können. Die Stärkung des Privateigentums ist dabei
unverzichtbar. Ohne
Eigentum ist marktwirtschaftliches Handeln nicht machbar. Die
Möglichkeit Eigentum zu haben, zu erwerben und der Schutz von
Eigentum
sind für unsere Gesellschaft von grundlegender
Bedeutung.
· Bekenntnis zu einer unbürokratischen
Einkommensermittlung (Pauschalierung)
· Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
· Steuerliche Entlastungsmaßnahmen
4)
Ausbau der Wertschöpfungskette für die Land und
Forstwirtschaft.
Forcierung der Energiegewinnung aus erneuerbaren
Energieträgern
(Biomasse) und verstärkter Einsatz von Holz als
Werkstoff.
5)
Soziales und Gesundheit
Absicherung der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesen im
ländlichen Raum, das auch in Zukunft für alle
zugänglich sein muss.
Anpassung der Kriterien für den Berufsschutz an andere
Berufsgruppen.
Weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges, das Kinderbetreuungsgeld
weiterentwickeln, keine weiteren Belastungen in der
bäuerlichen
Sozialversicherung.
6) Unterstützung von Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich – sowie des europäischen Modells des lebenslangen Lernens( LLL)
7) Flexibilisierung des Ausbringungszeitraumes von Wirtschaftsdünger
8) Infrastrukturoffensive (z.B.: Breitband und Ausbau des ländlichen Wegenetzes)
9) Kompression bei Zahlungsansprüchen für Milchwirtschaftsbetriebe rasch zu ermöglichen.
Salzburg,
am 5. Dezember 2006
Anhebung der Umsatzgrenze der Nebentätigkeiten und Be-und Verarbeitung
Am
10. Mai 2006 hat ein
Initiativantrag den Finanzausschuss des Nationalrates passiert, mit dem
Steuererleichterungen für Klein- und Mittelunternehmen
geschaffen
werden sollen. Unter anderem soll die Umsatzgrenze bei der unechten
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer von €
22.000,-- auf € 30.000
angehoben werden.
Die derzeitige Einnahmengrenze für die Zuordnung der
Be-/Verarbeitung
(allenfalls einschließlich Nebengewerbe) zur Land- und
Forstwirtschaft
von 24.200 € wurde mit der Pauschalierungsverordnung 1997 in
Anlehnung
der Kleinunternehmergrenze (+10 % USt. ) festgelegt.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg stellt den
A N T R A G
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge beim Bundesminister für Finanzen vorstellig werden, um zu erwirken, dass analog zur Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auch die Umsatzgrenze für Nebentätigkeiten bzw. Be-/Verarbeitung auf € 33.000 angehoben wird.
Salzburg, am 2. Juni 2006
Ersatzlose Streichung der Nutzungsbeschränkung der Mähflächen im neuen ÖPUL
Die
Auflage im neuen
Umweltprogramm wonach 5 % der Mähfläche nur zweimal
genutzt werden
dürfen, widerspricht den Grundsätzen der guten
landwirtschaftlichen
Praxis, und bringt keine nennenswerten ökologischen Vorteile.
Schon jetzt werden im Bundesland Salzburg im Vertragsnaturschutz,
Natura 2000 sowie im Umweltprogramm Maßnahmen erbracht,
welche eine
wesentliche Verbesserung der Biodiversität (Artenvielfalt)
bringen.
Vertragsnaturschutz:
· 1.235 ha kleinräumige Strukturen
· 2.471 ha ökologisch wertvolle
Flächen
· ca. 1.200 ha bei der Erstellung des Naturschutzplanes
für die Ökologie und Umwelt
Natura 2000: Rund 108.000 ha unterliegen einem Verschlechterungsverbot d. h. es dürfen keine Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Verschlechterung der Biodiversität führen.
Umweltprogramm: Durch die ökologischen Auflagen beim „Silageverzicht“ im Umweltprogramm, welche zurzeit auf rund 34.000 ha ein-gehalten werden, kommt es ebenfalls zu einer geringeren Schnitthäufigkeit im Vergleich zur Silagebereitung.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes stellt daher in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden
D R I N G L I C H E N ANTRAG
Da schon jetzt auf vielen landwirtschaftlich genutzten Flächen Maßnahmen erbracht werden, welche die Biodiversität fördern, fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, sich für die ersatzlose Streichung dieser Maßnahme im künftigen Umweltprogramm einzusetzen.
Salzburg, am 2. Juni 2006
Silageverzicht Abgrenzung der Milch produzierenden Betriebe
Im
Umweltprogramm für den
Zeitraum 2007 bis 2013 ist bei der Maßnahme
„Silageverzicht“ eine
Differenzierung zwischen Milch produzierenden Betrieben
(170€/ha) und
nicht Milch produzierenden Betrieben (130€/ha) vorgesehen.
Zur Abgrenzung der Milch– von den nicht Milch produzierenden
Betrieben
ist eine praxisgerechte und unbürokratische Regelung notwendig.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den
D R I N G L I C H E N A NTR A G
Die
Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer Salzburg fordert, dass Betriebe mit einer A-
und/oder D-Quote als Milchviehhalter eingestuft werden.
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge
sich beim
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft dafür einsetzen, dass diese Forderung bei der
Erstellung der Richtlinien für das künftige
Umweltprogramm
Berücksichtigung findet.
Salzburg, am 2. Juni 2006
Finanzierung des Programms LE 2007 bis 2013
Damit auch in Zukunft eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung unseres Landes durch unsere bäuerlichen Familienbetriebe nach dem Prinzip der ökosozialen Marktwirtschaft gewährleistet werden kann, ist es notwendig, dass die bäuerlichen Betriebe weiterhin bei investiven Maßnahmen durch die öffentliche Hand gefördert werden und dass auch künftig neben einem nationalen Maßnahmenpaket und spezifischen Ländermaßnahmen Ausgleichszahlungen für ständige natürliche Nachteile und angemessene Entgelte für die Umweltleistungen unserer Bauern bezahlt werden. Dafür steht von Seiten der Europäischen Union in den nächsten sieben Jahren mit ca. 3,1 Mrd. Euro nahezu gleich viel Geld zur Verfügung wie in der laufenden Programmplanungsperiode. Um diese Mittel von Brüssel auch tatsächlich abrufen und das österreichische Programm „LE 2007 - 2013“ mit einem Gesamtvolumen von ca. einer Milliarde Euro pro Jahr vollständig finanzieren zu können, ist es notwendig, dass die entsprechende Co-Finanzierung durch den Bund und die Länder erfolgt. Nur dann ist es möglich, dass neben der Investitionsförderung auch 276 Mio. Euro an Ausgleichszulage für die Bauern in den Berggebieten und in den Benachteiligten Gebieten, sowie ca. 524 Mio. Euro für das neue Umweltprogramm bereitgestellt werden können.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt aus diesem Grund den
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg möge beschließen:
Das Land Salzburg insbesondere das für Finanzen zuständige Regierungsmitglied wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit das Programm „LE 2007 - 2013 in vollem Umfang umsetzbar ist und notwendige nationale und spezifische Ländermaßnahmen auch in Zukunft finanziert werden können.
Salzburg, am 10. März 2006
Der extrem lange Winter mit hohen Schneelagen hat vor Augen geführt, dass es zu Engpässen beim Rohstoff Holz kommen kann. Sowohl die Sägeindustrie, als auch die Papier- und Plattenindustrie bemängeln die verknappte Rohstoffbasis. Tatsache ist es, dass sich die heimische Sägeindustrie in den letzten Jahren zu mehr als 40% aus dem Ausland versorgt hat und sich der Gesamtimport seit 1990 auf fast 7 Millionen Festmeter mehr als verdoppelt hat. Der Holzeinschlag wurde in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich gesteigert, wobei für das Jahr 2006 ein Einschlag von rd. 18 Millionen Festmeter zu erwarten ist. Die heimische Sägeindustrie, aber auch die Papier- und Plattenindustrie fragt den nachwachsenden Rohstoff aus der Region wieder vermehrt nach, was ein positives Signal darstellt. Salzburg zählt mit 52% Waldanteil zu den waldreichen Bundesländern, vom jährlichen Zuwachs werden jedoch nur knapp die Hälfte genutzt. Wenngleich die Ertragssituation durch große Schäden infolge Windwurf und Borkenkäfer bei den heimischen Forstbetrieben, aber auch im Kleinprivatwald sehr gespannt ist, signalisiert die verstärkte Nachfrage eine nachhaltige Verbesserung. Um die vorhandenen Vorräte an Holz vor allem aus dem Kleinprivatwald für den immer breiter werdenden Markt mobilisieren zu können, bedarf es unter anderem folgender Maßnahmen:
- Zur besseren Erschließung des forstlichen Nutzungspotenzials sind diese zu lokalisieren. Dies gelingt durch den Einsatz moderner Geoinformationssysteme. Dazu sind allerdings die Geodaten von der öffentlichen Hand bereitszustellen
- Förderung des Einsatzes von Regionalwaldhelfern, die die Holzmobilisierung vor Ort vorantreiben. Ausstattung dieser Fachkräfte mit Beratungs- und Informationsunterlagen
- Investitionsförderung in forstliche Infrastruktur für die Erleichterung der Holzbringung und damit Erzielung von Deckungsbeiträgen aus der Holznutzung
- Abbau hinderlicher Faktoren bei der Durchführung von Erschließungsmaßnahmen ( Doppelgleisigkeiten im Bereich des Naturschutzes )
- Beibehaltung der Ausbildungsmöglichkeiten zum Forstfacharbeiter im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Schulausbildung
- Förderung der Kooperation mit der heimischen Säge- und holzverarbeitenden Industrie, die sich verstärkt am Heimmarkt versorgen soll.
- Weiterführung des für Salzburg so bedeutenden Starkholzprojektes, um die vorhandenen Mengen am Markt bestmöglich unterzubringen
- Ausreichende Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln zur Unterstützung der heimischen Schutzwälder und damit Sicherung der Schutzfunktion des Waldes im öffentlichen Interesse.
- Ausarbeitung und Umsetzung von Beteiligungsmodellen der Rohstoffproduzenten an der Wertschöpfungskette.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt aus den oben angeführten Gründen den
DRINGLICHEN ANTRAG
Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, der Landwirtschaftskammer die GIS-Daten zur Verfügung zu stellen, um die für die heimische Holzindustrie sowie für den Biomassebereich erforderlichen Holzmengen rascher aufbringen zu können, die erforderlichen Finanzmittel zur Fortführung des Starkholzprojektes sowie der Ausbildungsprogramme sicherzustellen und die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Programmes Ländliche Entwicklung notwendigen Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Salzburg, am 10. März 2006
Die Entscheidung über die Umsetzung der Entkoppelung der Milchprämie im Jahr 2007 wird besonders von spezialisierten Milchbetrieben mit Pachtflächen kritisch erwartet. Anlass zur Sorge bereitet der Umstand, dass bei Verlust von Pachtflächen Zahlungsansprüche für Milch nicht mehr genutzt werden könnten, obwohl der Anspruch dafür durch Zukauf von Quoten erworben wurde.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert den Präsidenten auf, sich in der Landwirtschaftskammer Österreich als auch beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft einzusetzen, dass in Österreich im Jahr 2007 ein Modell für die Entkoppelung der Milchprämie angewendet wird, bei dem der Verlust von Pachtflächen nicht zwangsläufig dazu führt, dass Zahlungsansprüche nicht mehr genutzt werden können.
Salzburg, am 2. Dezember 2005
Höhere Kosten bei Milchpreiskalkulation berücksichtigen
Milchviehbetriebe
müssen in
der Lage sein, Einkommen zu erwirtschaften um die Lebenshaltungskosten
abdecken zu können bzw. um Eigenkapital für
notwendige Investitionen im
Betrieb tätigen zu können.
Die Preisindexentwicklung in der Landwirtschaft der letzten Jahre weist
für Milch eine stagnierende Entwicklung aus. Dem
gegenüber stehen
gestiegene Kosten für Betriebsmittel. So sind die Kosten
für
Betriebsmittel im Zeitraum Juli 2004 bis Juli 2005 um 2,17% gestiegen.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher den
DRINGLICHEN ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft Salzburg fordert die Verantwortlichen in den österreichischen Milchverarbeitungsbetrieben auf, dass bei den anstehenden Preisverhandlungen mit den Handelsketten und anderen Abnehmern, auch die gestiegenen Produktionskosten bei den Milchproduzenten in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Salzburg, am 02. Dezember 2005
Die Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg verfolgen mit Interesse die Verhandlungen zur Zusammenführung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Die damit verfolgte Zielsetzung einer langfristigen und nachhaltigen Sicherung der bäuerlichen Interessen in der gesetzlichen Sozialversicherung wird begrüßt. Die geplante Zusammenführung der beiden Sozialversicherungsträger darf aber aus der Sicht der Landwirtschaftskammer Salzburg nicht dazu führen, dass berufsständisch bedingte Unterschiede in der Bildung der Beitragsgrundlagen durch das pauschale Einheitswertsystem und Unterschiede in der Beitragsbelastung in der Pensionsversicherung beseitigt werden.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Die
im BSVG vorgesehenen
Formen der Beitragsgrundlagenbildung über den aus dem
Einheitswert
abgeleiteten Versicherungswert (pauschal) und über den
Einkommenssteuerbescheid (Optionsbetriebe) müssen
unverändert
aufrechterhalten werden und es darf darüber hinaus zu keinen
beitragsrechtlichen Nachteilen durch die Zusammenführung der
beiden
Träger kommen.
Der Präsident wird beauftragt diese Forderung an den Obmann
der SVB zu übermitteln.
Salzburg, 02. Dezember 2005
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach das bisherige Verpflegungsgeld von € 6 pro Tag nicht ausreichend ist und eine Bezugsgröße für eine „angemessene“ Verpflegung von € 13,60 pro Tag für die Zivildiener (=Gleichstellung mit den Grundwehrdienern) eingefordert wird, werden derzeit intensive Diskussionen darüber geführt, wer zukünftig die zusätzliche Finanzierung übernehmen soll.
Zivildiener werden im Bereich der Landwirtschaft nur in Notsituationen, d.h. bei einer schweren Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, einer starken Behinderung oder nach einem Todesfall eines Betriebsführers eingesetzt. In fast allen Fällen befinden sich die betroffenen Betriebe auch in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation. Die Übernahme von zusätzlichen Verpflegungskosten ist für die Zivildienstbetriebe nicht zumutbar.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft in Salzburg stellt daher folgenden
A N T R A G
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg fordert die Bundesministerin für Inneres auf, dafür einzutreten, dass zusätzliche Kosten für den Verpflegungsaufwand von Zivildienern im Bereich der Landwirtschaft nicht den Einsatzbetrieben angelastet werden.
Salzburg, am 2. Dezember 2005
Ländliche Entwicklung (Programm Ländliche Entwicklung 2007 – 2013)
Laut
Verordnung des Rates
vom 16. September 2005 über die Förderung der
Entwicklung des
Ländlichen Raums durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) ist in Artikel 17
„Gleichgewicht und Schwerpunkt“ festgelegt, dass
die Beteiligung an
jedem der drei Ziele gemäß Artikel 4 mindestens 10 %
der gesamten
Beteiligung des ELER an dem Programm für die Schwerpunkte 1
und 3 und
mindestens 25 % für den Schwerpunkt 2 ausmacht.
Derzeit werden in Österreich für den Schwerpunkt 1
ca. 11 %, für den
Schwerpunkt 2 ca. 86 % und für den Schwerpunkt 3 ca. 3 % der
Mittel
verwendet.
Da in Zukunft laut Verordnung nur mehr maximal 80 % der Mittel
für
Schwerpunkt 2 (ÖPUL, AZ) verwendet werden dürfen,
muss der Schwerpunkt
2 selbst bei gleich bleibender Mittelzuteilung an Österreich
um
mindestens 6 % gekürzt werden. Da mit der Kürzung des
Schwerpunktes 2
unmittelbare Einkommensverluste verbunden sind, eine weitere
Einkommenssenkung unzumutbar ist und laut Verordnung „die
Zahlungen für
Agrarumweltmaßnahmen weiterhin eine herausragende Rolle bei
der
Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Ländlichen
Raums und bei der
Befriedung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach
Umweltleistungen spielen“ stellen die Fraktionen in der
Vollversammlung
der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden gemeinsamen
DRINGLICHEN ANTRAG
der
Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer möge
sich dafür einsetzen, dass
1. die Verwendung der Mittel für die drei Schwerpunkte im
Verhältnis 10
% 1. Schwerpunkt, 80 % 2. Schwerpunkt und 10 % 3. Schwerpunkt sowie
2. die Aufteilung der Mittel für die
Investitionsförderung
auf die Bundesländer nach dem derzeitigen
Länderschlüssel erfolgt.
Salzburg, am 02. Dezember 2005
Kräuteranbau - Erweiterung der offenen Liste
Der Anbau von Heil- Duft und Gewürzpflanzen wird laut „Grünen Bericht 2005“ in Österreich auf einer Fläche von 3600 ha schon seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Vielfach werden daraus Teemischungen nach alten überlieferten Rezepten hergestellt.
Im
Österreichischen
Lebensmittelkodex - Kapital B 31 „Tee und
teeähnliche Erzeugnisse“ sind
jene Kräuter sowie deren Teile aufgelistet, die derzeit
für den Anbau
als Heilkräuter zugelassen sind.
Sehr viele Heilpflanzen, die seit jeher nach Jahrhunderte alten
Überlieferungen als Heilkräuter verwendet wurden, wie
z.B.
Johanniskraut, Schafgarbe, Lindenblüte fehlen in der
„offenen Liste“
und werden aus diesem Grund als Arzneimittel eingestuft.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg fordert die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, dafür einzutreten, dass im Österreichischen Lebensmittelkodex – Kapitel B 31, alle Pflanzen und Kräuter sowie Teile davon, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, in die „offene Liste“ aufgenommen werden.
Salzburg, am 02. Dezember 2005
Freihalten der Almweideflächen erleichtern
Eine
fachgerechte
Bewirtschaftung von Weideflächen erfordert, dass diese
Flächen
entsprechend gepflegt werden. Dazu ist es notwendig, dass
regelmäßig
Sträucher, Niederhölzer sowie Äste von den
Weideflächen entfernt
werden. In gewissen Abständen muss auch
"geschwendet" werden.
Das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener
Materialien
außerhalb von Anlagen schreibt vor, dass im Zeitraum vom 1.
Mai bis 15.
September das Verbrennen biogener Abfälle (Holz, Stroh,
Schilf,
Rebholz, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub) grundsätzlich
verboten ist.
Da zum 1. Mai auf vielen höher gelegenen Almen noch Schnee
liegt und
nur wenige Almen und höher gelegene Weideflächen
befahrbar sind, ist
eine praxisgerechte Almbewirtschaftung nicht möglich.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
A N T R A G
Um
eine fachgerechte
Almwirtschaft zu ermöglichen, fordert die Vollversammlung der
Kammer
für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, dass durch eine
Novellierung
des Bundesgesetzes über ein Verbot des Verbrennens biogener
Materialien
außerhalb von Anlagen der Fristbeginn für das Verbot
der Verbrennung
von biogenen Abfällen auf Almen frühestens per 1.
Juli festgesetzt wird.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft
Salzburg
fordert den Präsidenten auf, diese Forderung dem
Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zu
übermitteln
und mit Nachdruck zu vertreten.
Salzburg, am 16. Juni 2005
Dringlicher Antrag zum Thema ländliche Entwicklung 2007-2013
Die
ländlichen Regionen
sind Lebens- und Wirtschaftsraum für den
allergrößten Teil der
Salzburger Bevölkerung. Der ländliche Raum
prägt Salzburg und ist eine
wesentliche Grundlage für den hohen Standard der
Lebensqualität in
unserem Bundesland.
Die ländliche Gegend wird maßgeblich davon
geprägt, wie die bäuerlichen
Familien und die in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen die
Landschaft bewirtschaften und pflegen. Es gilt dieses Kapital
für die
Wirtschaft und die Lebensqualität in unserem Lande zu erhalten.
Das Programm „Ländliche Entwicklung“ ist ein wichtiger Beitrag, dass diese landschaftskulturellen Leistungen auch für die Zukunft gesichert werden können. Dieses Programm zur Erhaltung der Vitalität der ländlichen Räume, speziell durch die bäuerliche Bewirtschaftung und die Stärkung der Partnerschaft mit dem regionalen Handel und Gewerbe ist daher für das Bundesland Salzburg von fundamentaler Bedeutung.
Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen betreffend „Ländliche Entwicklung“ und Finanzierung der Europäischen Union für die Periode 2007 - 2013 stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Allgemeines:
1) Das derzeitige Finanzvolumen muss für Österreich abgesichert werden. Um das zu gewährleisten ist es aufgrund der Erweiterung der EU notwendig, die Beiträge der Mitgliedsländer der EU in der Höhe von 1,14 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) festzusetzen. Ist das nicht der Fall, bedeutet das einen Rückschritt in der ländlichen Entwicklung. Es ist aber auch notwendig, dass der derzeitige Verteilungsschlüssel innerhalb der EU beibehalten wird. Es wäre ein falsches Signal, wenn Staaten, die sich bisher intensiv um die ländliche Entwicklung gekümmert haben, jetzt eingekürzt würden.
2)
Erhaltung der Flexibilität
Die im EU-Vorschlag vorgesehene, zwingende Mindestdotierung der
jeweiligen Maßnahmengruppen (Achsen) wird abgelehnt. Den
Mitgliedsländern muss der Spielraum für die
Gestaltung ihrer
Maßnahmenschwerpunkte erhalten bleiben. Schließlich
ist jede Region
anders und auch die Zielsetzungen in der Entwicklung sind
unterschiedlich; dementsprechend sollen die Mitgliedsstaaten ihre
Programme unterschiedlich gestalten können.
3)
Vorrang für bewährte Programme
Kontinuität und Planbarkeit sind wichtige Elemente in der
Entwicklung
der Politik für die ländlichen Räume. Daher
sind in erster Linie jene
Maßnahmen in vollem Umfang zu dotieren, die sich bisher
bewährt haben.
Es muss weiterhin der Bezug zur bäuerlichen Landwirtschaft
gegeben
sein.
Umweltprogramm
1) Die vorgeschlagene Vorgangsweise, wonach nur 90 % der
Prämien
garantiert sind und die restlichen 10 % von Jahr zu Jahr nach
Verfügbarkeit der Mittel angesprochen werden können,
ist bei absoluter
Mittelknappheit vorstellbar, die finanzielle Begrenzung einzelner
Maßnahmen wird hingegen abgelehnt. Endgültig kann
eine derartige
Regelung aber erst nach vorliegen der Prämiensätze
beurteilt werden.
2) Vorläufig ist auch die generelle Obergrenze von €
700,-- je ha
unbefriedigend. Eine Ausnahme für bestimmte
Maßnahmenkombinationen wie
im ÖPUL 2000 scheint nach wie vor erforderlich.
3) Die Maßnahmen „Stallhaltung und
Auslauf“ werden kritisch
hinterfragt. Wenn die Maßnahmen „Stallhaltung bei
Tieren“ umgesetzt
werden ist darauf zu achten,
4) dass im Rinderbereich auch eine Prämie für
„Anbindehaltung mit
Auslauf“ gewährt wird. Daneben ist zu beachten, dass
Laufställe mit
einer entsprechend großen Bewegungsfläche
(Stallfläche +
Bewegungsfläche) einem Auslauf gleichgesetzt werden.
5) Bei der Maßnahme „Weidehaltung von
Rindern“ sollte die Weidedauer
ohne Alpung 60 Tage und mit Alpung 120 Tage betragen. In dieser
Maßnahme sollten alle raufutterverzehrenden Tiere mit
einbezogen
werden.
6) Der Wegfall der Grundförderung wird akzeptiert, wenn die
"Restbestände" aus dem Gründlandbereich (2,0 GVE je
ha,
Gründlanderhaltung, Pflege der Landschaftselemente), in einer
eigenen
Maßnahme, die keiner Kombinationspflicht unterliegt,
abgegolten werden.
7) Die Einschränkung der Teilnahme an der Maßnahme
Silageverzicht in
traditionellen Gebieten auf Betriebe mit Milchkuhhaltung ist
strukturpolitisch und fütterungstechnisch kontraproduktiv und
wird
daher abgelehnt. Die Weiterführung dieser Maßnahme
sollte nach den
bisherigen Kriterien und mindestens mit dem bisherigen
Prämiensatz
weitergeführt werden.
8) Abgelehnt werden auch die andiskutierte
Prämienkürzungen beim
Salzburger Regionalprojekt und bei der Maßnahme "Offenhaltung
der
Kulturlandschaft" in der Stufe 1.
9) Der Nachweis der Einhaltung der sachgerechten Düngung muss
praxisgerecht und einfach gestaltet werden.
10) Abgelehnt wird die in der Maßnahme Verzicht auf
ertragssteigernde
Betriebsmittel vorgesehene extensive Bewirtschaftung (1- oder
2schnittig) von mindestens 5 % der
Grünlandmähflächen. Völlig
unverständlich ist die derzeitige Vorgabe, Flächen
mit mehr als 35 %
Hangneigung bei der diesbezüglichen Berechnung nicht zu
berücksichtigen.
11) Die Maßnahme "Begrünung von
Ackerflächen" sollte in Hinblick auf
die Abgeltung tatsächlich erbrachter Leistungen nur
für begrünte
Ackerflächen gewährt werden.
12) Alpung und Behirtung: Die Reduktion der GVE Zahl gegenüber
dem
ersten Jahr um maximal 30 % wird abgelehnt. Dadurch werden nur Probleme
erzeugt die nicht notwendig sind, denn eine derartige Reduktion kann
bereits durch witterungsbedingte Änderungen in der Vegetation
auftreten. Mit einer derartigen Begrenzung wurden bereits im
ÖPUL 95
schlechte Erfahrungen gemacht.
Die strikte Definition der Milchkühe mit „60 Tagen
auf der Alm
gemolken“ ist
insbes. für Hochalpen zu streng. Die Definition sollte auf
„auf der
Alpe überwiegend gemolken“ abgeändert
werden. Die wiederum vorgenommene
Splittung der Prämien für Alpung und Behirtung bei
Milchkühen wird
begrüßt.
13) Gleichstellung von Hut – und Kulturweide
Um die zunehmende Verwaldung der Flächen einzudämmen,
wird gefordert
bei der Berechnung der Prämiensätze die Hutweide den
Kulturweiden
gleichzustellen.
14) Landschaftselemente laut Anhang
Der Katalog muss grundsätzlich überarbeitet werden.
Landschaftselemente
wie Einzelbäume mit 3 m Höhe sind
realitätsfremd und wären strenger als
das Salzburger Baumschutzgesetz.
15) Biologische Wirtschaftsweise
Die Verpflichtung des Besuchs eines Lehrganges „vor Beginn
des ersten
Verpflichtungsjahres“ sollte auf „vor Beginn des
zweiten
Verpflichtungsjahres“ abgeändert werden. Die Punkte
„Betriebsbezogene
Darstellung Düngemanagement“,
„Grünlanderhaltung“,
„Eingeschränkte
Stickstoffdüngung“,
„Naturverträglicher Umgang mit
Landschaftselementen“ und „Maximal 2 GVE/ ha
LN“ sollten eine eigene
Maßnahme ohne Kombinationsverpflichtung werden.
16) Für die Maßnahme „Umweltgerechte
Steuerung des
Betriebsmitteleinsatzes“ gilt für die
Sockelmaßnahme dasselbe wie für
„Biologische Wirtschaftsweise“. Diese
Sockelmaßnahme sollte eine eigene
Maßnahme ohne Kombinationsverpflichtung werden.
17) Zuschlag für Erhalt und Bewirtschaftung kleinerer
Einheiten.
Dieser Zuschlag wäre auch für
Grünlandfeldstücke zu
begrüßen.
Ausgleichszulage
1) Das System der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete hat sich bewährt und soll daher im Wesentlichen unverändert weitergeführt werden. Ebenso soll die Abgrenzung der Gebietskulisse (Berggebiet, sonstiges benachteiligtes Gebiet, Kleines Gebiet) weitestgehend nach naturbedingten Nachteilen abgegrenzt werden und in der bisherigen Form erhalten bleiben.
Investitionsförderung
1)
Die länderspezifische
Festlegung der Ober- und Untergrenzen muss beibehalten werden. Mit
einer einheitlichen Förderung in allen Bundesländern
können die
regionalen Schwerpunkte nicht mehr gesetzt werden.
2) Eine einheitliche Förderung aus einem
Österreichtopf wird abgelehnt.
Die Länderkontingente und eine individuelle Schwerpunktsetzung
in der
Richtlinie sind beizubehalten. Infrastrukturmaßnahmen (z.B.:
Forstwegebau) müssen auch förderfähig
sein.
3) Pauschale Abrechnung: Aus Salzburger Sicht ist das Modell der
pauschalen Abrechnung bei Baumaßnahmen unbedingt aufrecht zu
erhalten.
Bei der Achse 3 (Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im Ländlichen Raum) soll die Richtliniengestaltung in der Form erfolgen, dass vorrangig Maßnahmen gefördert werden, die auch einen Zusammenhang mit der Landwirtschaft haben.
Die Vollversammlung der Kammer für Land – und Forstwirtschaft Salzburg fordert den Präsidenten auf, die Forderungen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten.
Salzburg, am 16. Juni 2005
Abgang von der Position der Nettozahler
Österreichs Agrarpolitik hat vor 10 Jahren das beste Programm für den ländlichen Raum der gesamten EU auf den Weg gebracht: Mit nur 2 % der Produktion konnte Österreich aus dem Topf „Ländliche Entwicklung“ rd. 10 % der EU-Gelder abholen. Damit werden das Agrar-Umweltprogramm (ÖPUL) und die Direktzahlungen für die benachteiligten Gebiete (AZ), Bildungsmaßnahmen, Investitionsförderung, u.a. finanziert. Dieses Programm läuft mit Ende 2006 aus und die Verhandlungen über die Fortsetzung gestalten sich überaus schwierig.
Der Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft, die Mittel für die ländliche Entwicklung von 88,8 auf 73 Milliarden Euro zu kürzen, ist ein Vertrauensbruch gegenüber den Österreichischen Bauernfamilien. Dieser Vorschlag wäre mit großen Einkommensverlusten für die Bauern verbunden und hätte folgende dramatischen Auswirkungen:
-
Massiv beschleunigter Strukturwandel in der Landwirtschaft sowie einem unermesslichen Nachteil für die gesamte Bevölkerung im Ländlichen Raum
-
Gefährdung der flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Kultur- und Lebensraumes
-
Verluste von tausenden Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft.
-
Verluste von tausenden Arbeitsplätzen in den vor- und nachgelagerten Bereichen.
Angesichts der dramatischen Entwicklung bei den Verhandlungen zur Erstellung eines EU-Finanzhaushaltes für dem Zeitraum 2007 – 2013 übermitteln die Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land – und Forstwirtschaft folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Die
österreichische
Bundesregierung insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, von
der dogmatischen Position der Nettozahler (= 1,00 % des BIP)
abzurücken
und den Vorschlag der EU-Kommission (= 1,14 % des BIP ) zu
unterstützen.
Sollte diese Forderung in Brüssel nicht durchsetzbar sein, so
fordern
wir den vollständigen Ausgleich der fehlenden Mittel aus den
nationalen
Budgets.
Der Präsident wird beauftragt, diese Forderung dem Finanzminister sowie den Obleuten der im österreichischen Parlament vertretenen Parteien zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten.
Salzburg, am 16. Juni 2005
Die heimischen Milchverarbeitungsbetriebe sichern mit Verarbeitung und Vermarktung des Rohstoffes Milch Arbeitsplätze und den Erzeugermilchpreis für rund 52.000 bäuerliche Milchbetriebe in Österreich.
Unsere Milchbauern erwarten sich zur Absicherung und Weiterentwicklung ihrer Betriebe bestmögliche Erzeugerpreise. Derzeit liegen die Erzeugerpreise auf einem Niveau, das oft die Produktionskosten der Bauern nicht abdecken kann. Daher erwarten wir vom Handel faire Preise und von den Milchverarbeitern, nicht unterpreisig anzubieten.
Der Erzeugermilchpreis resultiert aber nicht nur aus dem Erlös der verarbeiteten Produkte, sondern auch, zu einem nicht unerheblichen Teil, aus dem Ertrag der nicht im Inland verarbeiteten Milch.
Der Anteil der Versandmilch (Milch und Magermilch) liegt bei 450.000 t jährlich. Bezogen auf die nationale Milchquote von insgesamt 2.749.000 t beträgt der Wert der Versandmilch immerhin ein Drittel des gesamten Exporterlöses.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- u. Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
A N T R A G
Die
Vereinigung der österreichischen
Milchverarbeitungsbetriebe
(VÖM) wird daher aufgefordert ein Model für eine
gemeinsame Verwertung
und Vermarktung für jene Milch, die nicht im Inland
verarbeitet wird,
zu entwickeln.
Ziel, dieser Initiative muss ein höherer Erzeugermilchpreis
sein.
Salzburg, am 17.12.2004
Antrag auf Aussetzung der Quotenerhöhung
Angebot und Nachfrage sind bestimmende Faktoren für die Preisbildung. Die derzeitige Situation am Europäischen Milchmarkt zeigt einen Versorgungsgrad von ca. 112 %. In den Beschlüssen der Agenda 2000 ist festgelegt, dass im Zeitraum 2006 bis 2008 die Milchquote in den EU-Mitgliedstaaten um weitere 1,5 % erhöht werden soll.
Angesichts der Überschusssituation und den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft folgenden
A N T R A G
Die Vollversammlung ersucht den Vorsitzenden der Präsidentenkonferenz beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vorstellig zu werden und ihm folgende Forderung zu übermitteln:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird aufgefordert, sich im europäischen Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass aufgrund des Milchüberschusses in der EU und den daraus resultierenden Preisdruck auf die Erzeugerpreise von der beabsichtigten Quotenerhöhung von 1,5 % im Zeitraum 2006 bis 2008 Abstand genommen wird.
Salzburg, am 17.12.2004
Dringlicher Antrag zur Lehrlingsbeschäftigung
Durch das Einkaufsverhalten der Konsumenten ergibt sich die Notwendigkeit, Lehrlinge im Gartenbau auch an Samstagen beschäftigen zu dürfen. In der Landarbeitsordnung ist dies jedoch so geregelt, dass Lehrlinge in den landwirtschaftlichen Genossenschaften beschäftigt werden dürfen Lehrlinge bei Gartenbaubetrieben allerdings nicht.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G:
Die Vollversammlung ersucht den Vorsitzenden der Präsidentenkonferenz bei Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorstellig zu werden, um eine Änderung des Landarbeitergesetzes zu erwirken. Konkret soll jener Punkt der Lehrlingsbeschäftigung dahingehend geändert werden, dass auch Lehrlinge in Gartenbaubetrieben ebenso wie die in landwirtschaftlichen Genossenschaften ausgebildeten, an Samstagen beschäftigt werden dürfen.
Salzburg, am 17.12.2004
Antrag auf Aufhebung Wasserschonverordnung
Die Bauern in St. Georgen bei Salzburg haben schon bisher auf freiwilliger Basis am Österreichischen Programm zur Förderung der umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) teilgenommen und so einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des Grundwassers und zur Qualität des heimischen Trinkwassers geleistet. Dafür gibt es als Gegenleistung Direktzahlungen, die zu einem Großteil von der EU finanziert werden.
Nunmehr hat Landeshauptmann-Stellvertreter Raus für St. Georgen ein Wasserschongebiet verordnet und damit den Bauern die Möglichkeit genommen an der von EU, Bund und Land geförderten Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen“ teilzunehmen. Dadurch erleiden die betroffenen Bauern einen finanziellen Schaden in beträchtlicher Höhe.
Der Salzburger Bauernbund stellt daher den
A N T R A G:
Der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer soll an das zuständige Landesregierungsmitglied, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Othmar Raus, mit der Forderung herantreten, diese strenge Verordnung aufzuheben.
Salzburg, am 17.12.2004
Antrag an die Sbg. Landesregierung beim Einkauf von Lebensmitteln mehr auf Qualitäts- und Umweltkriterien zu achten
Die Qualität der in Österreich hergestellten Lebensmittel ist hervorragend. Der Griff der Konsumenten nach heimischen Produkten beim Einkauf sichert die Arbeitsplätze auf unseren Bauernhöfen sowie unter anderem auch die Arbeitsplätze in den heimischen Verarbeitungsbetrieben. Salzburgs Milchverarbeitungsbetriebe bilden mit ihren zahlreichen vor- und nachgelagerten Betrieben einen enormen Wirtschaftsfaktor. Die kurzsichtige Überlegung, Molkereiprodukte aus dem Ausland zu beziehen, welche teilweise zu strategischen Tiefpreisen angeboten werden, unterläuft die jahrelangen, stetigen und intensiven Bemühungen der Salzburger Bauern, Verarbeitungsbetriebe, des Salzburger Agrarmarketings und der Agrarmarkt Austria, den Konsumenten eine vielfältige Palette mit hochwertigen Lebensmitteln anzubieten. Das aus der österreichischen Herkunft abgeleitete Vertrauen auf Qualität und Frische der angebotenen Lebensmittel ist für viele österreichische Konsumenten ausschlaggebend dafür, beim Einkauf überwiegend den heimischen Produkten den Vorzug zu geben.
Die Fraktion des Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden
A N T R A G
Die Salzburger
Landesregierung wird
aufgefordert, das Regierungsübereinkommen umzusetzen
(„Einsatz
heimischer Lebensmittel in Betrieben bzw. Einrichtungen, die im
Eigentum des Landes stehen“).
Insbesondere bei den dem Vergaberecht unterliegenden Einrichtungen (wie
z.B. landeseigenen Küchen, Schulküchen,
Kindergärten, Seniorenheimen,
sowie Krankenhäusern) darauf hinzuwirken, dass bei der
Beschaffung von
Lebensmitteln die Qualitätskriterien (wie z.B. frei von
Stabilisatoren
und Konservierungsstoffen) als ein wesentliches Auswahlkriterium
gewichtet werden. Dabei sollen insbesondere auch ökologische,
soziale
und ökonomische Kriterien (wie z.B. Umweltauflagen,
Tierschutzstandards, und Arbeitsplätze)
berücksichtigt werden.
Salzburg, am 04. Juni 2004
Dringlicher Antrag an die Bundesregierung um zusätzliche Mittel f. durch das Bundestierschutz nötig gewordene Investitionen
Ab 1.
Jänner 2005 tritt das neue
Bundestierschutzgesetz in Kraft. Die Bauern sind damit der
gesellschaftlichen Erwartungshaltung der Bevölkerung
entgegenkommen.
Wenn auch eine Lösung gefunden wurde, die im Wesentlichen von
unseren
Bäuerinnen und Bauern zu bewältigen sein wird, gibt
es in einigen
Bereichen der Nutztierhaltung Tierschutzstandards, die unsere
bäuerlichen Betriebe im Vergleich zu anderen
EU-Mitgliedsländer
benachteiligt.
Der Wunsch der Bevölkerung nach hohen Standards im Tierschutz
muss sich
in der finanziellen Unterstützung für jene Betriebe
niederschlagen, bei
denen aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen Investitionen
bzw.
bauliche Änderungen notwendig sind, um dem neuen Gesetz zu
entsprechen.
Erfahrungsgemäß schlagen sich höhere
Produktionsstandards kaum in
höheren Erzeugungspreisen nieder. Dazu kommt, dass die
Einkommensentwicklung laut Grünem Bericht für die
Landwirtschaft
negativ ist und daher zusätzliche Investitionen wirtschaftlich
nicht
zumutbar sind.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G
Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, zusätzlich zum bestehenden Agrarbudget finanzielle Mittel bereitzustellen, um jene tierhaltenden Betriebe, bei denen bauliche oder sonstige technische Investitionen durch das neue bundeseinheitliche Tierschutzgesetz erforderlich werden, mit einer verbesserten Investitionsförderung wirtschaftlich zu unterstützen.
Salzburg, am 4. Juni 2004
Um den Anforderungen einer zeitgemäßen und transparenten Lebensmittelproduktion und der Aufgabenstellung eines praxisorientierten Tiergesundheitsdienstes für Tierhalter und Tierärzte gerecht zu werden, unterbreitet die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft einen Verbesserungsvorschlag und stellt aus diesem Grund folgenden
A N T R A G:
Die für den Veterinärbereich ressortzuständige Bundesministerin wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den TGD praxisorientiert zu verbessern und folgendes 3-Stufenmodell zu prüfen und umzusetzen:
- TGD-Grundversion
für Milchviehhalter und gemischte Rinderbetriebe.
Erforderlich ist dazu ein Betreuungs- und Teilnahmevertrag, die Absolvierung des Ausbildungskurses (Modul 1 und 3). EINE Betriebserhebung mit einer zentralen Dokumentation sollte ausreichen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Damit verbunden wäre die Kontrolle und Dokumentation der Arzneimittelanwendung, des Tiergesundheitsstatus und der Tierschutzkriterien. In Absprache mit dem Betreuungstierarzt soll der Landwirt in „per cutane“ und orale Anwendungen, sowie die Instillation ins Euter („Eutertube“) durchführen können. - TGD-Vollversion
schwerpunktmäßig für Teilnehmer an speziellen Gesundheitsprogrammen. Die Vollversion entspricht dem aktuellen Modell des TGD. Es erlaubt dem Landwirt in der Nachbehandlung das Verabreichen von Injektionen. - TGD-Spezial
Für Vieh haltende Betriebe, die Interesse an einer umfassenden und spezialisierten Bestandesbetreuung haben, soll darüber hinaus ein auf den jeweiligen Betrieb maßgeschneidertes Paket geschnürt werden z. B: Kälberenthornung, Fruchtbarkeitsmanagement, Trächtigkeitsuntersuchung,
Herdenmanagement, Eutergesundheitsprogramm u. a. m.
Salzburg, am 19. März 2004
Die
EU-Nitrat-Richtlinie 91/676 EWG zum
Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus
landwirtschaftlichen Quellen schreibt vor:
- entweder gefährdete Gebiete mit erhöhten
Nitratwerten im Grundwasser auszuweisen, oder
- ein bundesweites Nitrat-Aktionsprogramm
Die Entwicklung der Stickstoffgrenzwerte hat sich seit 1991 erheblich geändert. Auch die Berechnungsmethode hat zu einer Verschärfung der Situation geführt. Aufgrund eines EuGH - Erkenntnisses von 2003 gegen Deutschland und Niederlande dürfen künftig keine unvermeidbaren Ausbringungsverluste mehr berücksichtigt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Verschärfung vor allem für die viehhaltenden Bauern in den produktiveren Lagen.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
A N T R A G:
Aufgrund der
geänderten Erkenntnisse und
Rahmenbedingungen fordert die Vollversammlung den Bundesminister
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, einen ehest
möglichen Ausstieg aus dem bundesweiten Aktionsprogramm
anzustreben.
Es sollen in Zukunft auch in Österreich, wie in den meisten
EU-Ländern, nur gefährdete Gebiete ausgewiesen und
saniert
werden.
Salzburg, am 19. März 2004
Dringlicher Antrag - Keine zusätzlichen Auflagen für unsere Direktvermarkter!
Die Voraussetzung für eine hygienische Produktion bäuerlicher Produkte ist an eine gute Herstellungspraxis gebunden, die durch die Milchhygiene-VO und die Frischfleischhygiene-VO festgelegt ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird durch die Eigenkontrolle und Produktuntersuchungen dokumentiert.
In der EU wird momentan ein Hygienepaket ausgearbeitet, das mit 01.01.2006 in Kraft treten soll. Dieses sieht zwar für die Direktvermarktung vorerst keine wesentlichen Änderungen vor, jedoch sollen die neuen Hygienebestimmungen in Zukunft zum Teil auch für die landwirtschaftliche Urproduktion gelten.
So ist zum Beispiel ab 2006 vorgesehen, dass Direktvermarkter im Bereich der Käseerzeugung anstatt 1 Untersuchung künftig 4 pro Jahr und Käsesorte durchführen müssen. Dies würde für die Betroffenen eine Kostenexplosion und eine unzumutbare finanzielle Belastung bedeuten.
Unzumutbare
Belastungen drohen auch in
der Frischfleischhygiene-Verordnung die im BGBl 396/1994 im §
15
geregelt sind. Bisherige gewährte Erleichterungen
würden entfallen.
Bäuerliche Direktvermarkter mit eigenen
Schlachträumen würden in den
Anforderungen den großen Schlachthöfen
gleichgestellt.
Eine Verschärfung der derzeit geltenden Richtlinien
würde das Ende der Direktvermarktung bedeuten.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
D R I N G L I C H E R A N T R A G:
Die Vollversammlung fordert die Gesundheitsministerin und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auf, sie mögen sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Verschärfung der Auflagen für Direktvermarkter kommt, da dies für viele Betriebe ein wichtiges Einkommensstandbein ist.
Salzburg, am 19. März 2004
Lebensmittel
in den öffentlichen Einrichtungen:
Die Qualität der in Österreich hergestellten
Lebensmittel ist
hervorragend. Der Griff der Konsumenten beim Einkauf nach heimischen
Produkten sichert die Existenz unserer bäuerlichen
Familienbetriebe,
sowie Arbeitsplätze in den heimischen Verarbeitungsbetrieben.
Salzburgs
Milchverarbeitungsbetriebe bilden mit ihren zahlreichen vor- und
nachgelagerten Betrieben einen enormen Wirtschaftsfaktor. Die Absicht,
Molkereiprodukte aus dem Ausland zu beziehen, welche zu strategischen
„Dumpingpreisen“ angeboten werden,
hinterläuft die jahrelang, stetigen
und intensiven Bemühungen der Salzburger
Verarbeitungsbetriebe, des
Salzburger Agrarmarketings und der Agrarmarkt Austria, den Konsumenten
eine vielfältige Palette mit hochwertige Lebensmitteln
anzubieten. Die
Herkunft, sowie die Frische der angebotenen Lebensmittel sind
für
Österreichs Konsumenten ausschlaggebend, dass sie beim Einkauf
überwiegend den heimischen Produkten den Vorzug geben.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden
A N T R A G:
Der Salzburger Landtag wird aufgefordert:
Die Beschaffungsrichtlinie so abzuändern, dass beim Einkauf von Lebensmitteln durch die öffentlichen Einrichtungen (z.B.: landeseigene Küchen, Schulküchen, Kindergärten, Seniorenheime, sowie Krankenhäuser) die Qualitätskriterien (z.B.: frei von Stabilisatoren und Konservierungsstoffen) in Kombination mit der regionalen Herkunft wesentlich stärker gewichtet werden.
Salzburg, am 19. März 2004
Dringlicher Antrag - Bundestierschutzgesetz
Die Fraktion des Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg akzeptiert den politisch eingeschlagenen Weg, den Tierschutz bundeseinheitlich zu regeln. Dabei sollen alle Angelegenheiten des Tierschutzes, sowohl für Heimtiere, als auch für Haustiere, so wie von Zootieren umfassend geregelt werden, mit dem Ziel Tierleid zu vermeiden.
Die Bauern bekennen sich zu einem Tierschutzgesetz, das Praxis bezogen ist und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht. Einseitige und überzogene Auflagen, die über EU weite Tierschutzstandards hinausgehen und nur die Tier haltenden Betriebe in Österreich betreffen, lehnen wir allerdings ab, da dies massive Wettbewerbsnachteile für unsere bäuerlichen Betriebe nach sich ziehen würde. Unsere Bauern in den Grünlandgebieten müssen allerdings von den Erträgnissen aus der Tierhaltung, im Speziellen aus der Rinderhaltung leben.
Daher stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden
D R I N G L I C H E N A N T R A G:
- Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür einzutreten, dass sich die neuen bundesweit einheitlichen Tierschutzregelungen am geltenden EU-Wettbewerbsrecht orientieren und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe nicht gefährden.
- Bei jenen Punkten, die mit Verordnungen näher geregelt werden sollen, sind neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die praktischen Erfahrungen als Entscheidungsgrundlage mit zu berücksichtigen.
- Die Vollversammlung spricht sich weiters mit Nachdruck gegen ein Verbot der Anbindehaltung aus, welches weit über geltendes EU-Tierschutzrecht hinausgeht, und vor allem die Rinderhaltung in den klein- und mittelbäuerlichen Betrieben gefährden würde.
Salzburg, am 10. Dezember 2003
Vorschläge, die im Rahmen einer im Herbst entbrannten öffentlichen Diskussion entstanden sind, wonach im Zuge der Steuerreform, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer erhöht werden sollten, werden seitens der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft grundlegend abgelehnt und auf das Schärfste zurückgewiesen.
Derartige Diskussionen verunsichern weite Kreise in der Bevölkerung, gefährden den notwendigen Konjunkturaufschwung und führen zur Investitionsverweigerung. Stattdessen muss die Arbeit an der Steuerreform zügig fortgesetzt werden. Wirtschaftsbereiche wie die Landwirtschaft, in der sich der Wettbewerb durch die Erweiterung der Europäischen Union verschärfen wird – sind gezielt zu entlasten.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt im Hinblick auf die kommende Steuerreform folgenden
A N T R A G
Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, im Zuge der Steuerreform keine Maßnahmen zu setzen, die sich nachhaltig auf die Ertragslage bzw. Einkommenssituation unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land auswirken. Speziell wird die Erhöhung der Grund- Erbschafts- und Schenkungssteuer entschieden abgelehnt.
Salzburg, am 7. November 2003
Brauchen auch zukünftig einen Ansprechpartner im BMLFUW! - Antrag zur Tierzucht
Die Tierhaltung nimmt in der österreichischen Landwirtschaft, gemessen am Produktionswert, mit einem Anteil von rund 50 % eine dominierende Stellung ein. Dies fand bisher auch einen entsprechenden Niederschlag in der Organisationsstruktur des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wo alle Agenden der tierischen Produktion in einer eigenen Abteilung zusammengefasst sind.
Bei der derzeit anstehenden Neuorganisation des Ministeriums stehen Überlegungen im Raume diese Abteilung aufzulösen und die Aufgaben neu zu verteilen, bzw. einer anderen Abteilung unterzuordnen.
Darüber hinaus sollen die Förderungen für die Leistungsprüfungen um 5% gekürzt werden. Da in diesem Bereich, der die Datengrundlage für die Zuchtarbeit aber auch für strategische Planungen auf nationaler Ebene bildet, sind diese Kürzungen nicht angebracht.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg stellt daher folgenden
DRINGLICHER ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg fordert BM DI Josef Pröll auf dafür Sorge zu tragen, dass bei der anstehenden Neustrukturierung der Aufgabenbereiche im BMLFUW der Bereich tierische Produktion – Zucht, Haltung, Fütterung und Förderungsabwicklung – unter einer verantwortlichen Leitung zusammengefasst bleibt. Nur so kann eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Tierzuchtabteilungen der Länder, den Tierzuchtorganisationen auf der einen Seite und dem BMLFUW auf der anderen Seite sichergestellt werden.
Des Weiteren wird BM Pröll aufgefordert auch in Zukunft die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Rinderzucht und damit die Zuchtrinderproduktion sowohl für den Inlandsbedarf als auch für den Export zu sichern. Die Rinderzucht stellt vor allem in den Bergregionen und in den Grünlandgebieten ein wichtiges Standbein für die bäuerlichen Betriebe dar.
Präsident Eßl wird beauftragt, diese Anliegen mit Nachdruck an BM Pröll heran zu tragen.
Salzburg, am 28. Mai 2003
WTO: Bäuerliche Familienbetriebe nicht dem Weltmarkt opfern!
Im November
2001 wurde in Doha(Katar) die neue WTO-Verhandlungsrunde
eröffnet.
Ziel dieser Verhandlungsrunde ist neben der Liberalisierung des
Agrarbereichs bis Ende 2004 ein umfassendes Paket zur Lockerung oder
Aufhebung von Handelsbeschränkungen für Waren und
Dienstleistungen zu
schnüren.
Weitere Ziele sind die Hebung des Lebensstandards, die Verwirklichung
der Vollbeschäftigung, ein hohes und ständig
steigendes Niveau des
Realeinkommens und einer wirksamen Nachfrage, eine Steigerung des
Handels mit Gütern und Dienstleistungen, eine optimale Nutzung
der
weltweiten Ressourcen im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen
Entwicklung, der Schutz der Umwelt, sowie eine Sicherung des Anteils
der Entwicklungsländer am internationalen Handel.
Erreicht werden sollen diese Ziele durch gegenseitige Vereinbarungen,
die zu einem substantiellen Abbau der Zölle und anderen
Handelsschranken, sowie zur Beseitigung von Diskriminierungen in den
internationalen
Handelsbeziehungen führen.
Ferner soll ein integriertes, dauerhaftes multilaterales Handelssystem
aufbauend auf den Resultaten der Verhandlungsrunden der letzten Jahre,
sowie den Ergebnissen der Uruguay-Runde geschaffen werden.
Die WTO-Verhandlungsrunde blieb bisher ergebnislos. Die Verhandlungen stocken jedoch nicht nur in den agrarischen Fragen, sondern auch in anderen Bereichen, wie bei den Nichthandelsbezogenen Aspekten, der Rechte auf geistiges Eigentum (TRIPS -Abkommen) sowie „Handel und Entwicklungen“. Da einflussreiche Gruppierungen wie die z.B. Cairns-Länder und die USA die „Doha-Runde“ bis 2004 zum Abschluss bringen wollen, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg fordert die EU-Kommission auf, bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
- Keine weitreichenden Zugeständnisse in den Bereichen Marktzutritt, Exporterstattungen und internen Stützungen zu machen.
- Zentrales Ziel der Verhandlungen muss es weiterhin sein, das europäische Landwirtschaftsmodell zu stärken und damit auch die „Blue-Box“ – Maßnahmen, d.h. die Direktzahlungen im Rahmen der Marktordnung zu verteidigen.
- bei der Rücknahme der Exporterstattungen für EU-Staaten, Ländern der Cairns-Gruppe und den ÙSA gleichartig und gerecht vorzugehen.
- Nichthandelsbezogene Anliegen wie z.B.: Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Umweltstandards ins Gesamtpaket mit einzubeziehen. Werden diese nicht berücksichtigt, so ist das europäische Landwirtschaftsmodell nicht mehr wettbewerbsfähig. Die klein- und mittelbäuerliche Struktur unserer Familienbetriebe wäre unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Salzburg, am 28. Mai 2003
Verbesserungen bei der EU
Am 23. Jänner hat die EU-Kommission die Rechtstexte zur geplanten Reform der europäischen Agrarpolitik vorgelegt. Im Vergleich zu den Juli-Vorschlägen 2002 der Halbzeitbewertung zur Agenda 2000 enthalten die Legislativ-Vorschläge der Kommission aufgrund der Einwände der Interessensvertretung in zentralen Bereichen Verbesserungen. Dennoch sind wesentliche Eckpunkte der geplanten Reform der EU-Agrarpolitik in dieser Form nicht tragbar und bedürfen Nachbesserungen um den bäuerlichen Familienbetrieben Perspektiven für die Zukunft bieten zu können.
Die Fraktion
des Salzburger Bauernbundes
in der Vollversammlung der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft
Salzburg stellt daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Der Präsident der Kammer für die Land- und Forstwirtschaft in Salzburg wird aufgefordert, beim Landwirtschaftsminister vorstellig zu werden, damit sich dieser im EU-Ministerrat dafür einsetzt, Abänderungen und Verbesserungen in folgenden Punkten zu erreichen:
CROSS COMPLIANCE (= Bindung der Ausgleichszahlungen an Auflagen im Bereich Gesundheit, Berufsschutz, Umwelt- und Tierschutz)
- MINDESTSTANDARDS: Mindeststandards müssen einheitlich sein, und es muss sichergestellt werden, dass die Richtlinien von allen EU-Mitgliedern verbindlich angewandt und kontrolliert werden um Chancengleichheit zu gewährleisten.
- GRÜNLANDERHALTUNGSVERPFLICHTUNG:
Die Einführung von EU-weit geltenden Umweltstandards darf
keinesfalls
dazu führen, dass das für uns so bedeutende
Umweltprogramm (ÖPUL)
beschnitten wird. Die im Artikel 5 der Legislativvorschläge
zur
Erhaltung des „guten landwirtschaftlichen
Zustandes“ vorgesehene
verpflichtende Erhaltung der zum 31. Dezember 2002 als
Dauergrünland
genutzten Flächen wird daher strikt abgelehnt und ist daher
ersatzlos
zu streichen. Dies bedeutet eine wesentliche unternehmerische
Einschränkung der Grünlandbauern bei betrieblichen
Entscheidungen. Es
widerspricht auch dem Grundgedanken des Reformpapiers, der lautet:
„Die
Entkoppelung wird die Marktorientierung der Landwirtschaft insgesamt
verbessern und den Landwirten die Möglichkeit geben, in vollem
Umfang
von den Marktchancen zu profitieren und Erzeugnisse zu produzieren, die
vom Verbraucher nachgefragt werden." Die Erhaltungsverpflichtung
für
Dauergrünland stellt eine gravierende Benachteiligung der
Grünlandbetriebe dar.
Die Vollversammlung lehnt eine derart hohe Einstiegshürde für die Grünlandbauern, wie sie die Reform der GAP vorsieht, mit Nachdruck ab. Sie ist wesentlich strenger als die derzeitige Auflage bei der ÖPUL-Grundförderung und hätte im Hinblick auf die Gestaltung eines neuen Umweltprogrammes durch den zu erwartenden Entfall der Grundförderung schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für die Grünlandbauern.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, eine Betriebsprämie, basierend auf historischen Referenzbeträgen, einzuführen. Diese, hier im Detail nicht angeführte Regelung hätte weitreichende negative Auswirkungen:
- Die Möglichkeiten der zukünftigen Betriebsentwicklung hängen von den Prämien der Vergangenheit ab. Durch das Heranziehen der historischen Prämien als Basis für die zukünftigen Prämien kommt es zu gravierenden Nachteilen für viele Betriebe, die nach dem Jahr 2000 eine Betriebsumstellung vorgenommen haben, bzw. noch durchführen werden.
- Aus der Festschreibung historischer Prämien und deren Umlegung auf die Fläche resultieren höchst unterschiedliche Prämienrechte je Flächeneinheit. Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf das Niveau der Verkehrswerte und der Pachtpreise.
- Die oft als Grund für die Entkoppelung angegebene Verwaltungsvereinfachung tritt nicht ein - im Gegenteil - die Verwaltung der einzelbetrieblichen Prämienrechte wird einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
- Die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämie basierend auf einem historischen Referenzzeitraum ist in der derzeitig vorliegenden Form abzulehnen.
- Für den Fall, dass am Grundsatz der Entkoppelung festgehalten wird, ist jedenfalls die vorgesehene einzelstaatliche Reserve von 1 % der Referenzbeträge für zu erwartende Härtefälle, Umsteiger- und Neueinsteigerregelung viel zu niedrig angesetzt und bedarf daher einer entsprechenden Anhebung.
- Eine Übertragung von Zahlungsansprüchen soll nur gemeinsam mit einer gleichwertigen Hektarzahl beihilfefähiger Flächen möglich sein.
Die Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2014/2015 wird grundsätzlich begrüßt. Die Vollversammlung lehnt jedoch Maßnahmen die über die Agenda 2000–Beschlüsse hinausgehen, mit Nachdruck ab. Es sind dies:
- Die zusätzliche Absenkung der Interventionspreise bei Magermilch-Pulver um 3,5 % und bei Butter um 7 % in den Jahren 2007 und 2008.
- Die Deckelung der Butterinterventionsmenge mit 30.000 t pro Jahr sowie die zeitliche Begrenzung der Intervention.
- Die zusätzliche Erhöhung der A-Quote um jeweils 1 % in den Jahren 2007 und 2008.
- Sollte es zu keiner einheitlichen Flächenprämie kommen, ist jedenfalls derselbe Bemessungszeitraum (Milchwirtschaftsjahre 2000/2001, 2001/2002 und 2002/2003) für die künftigen Zahlungen im Milchbereich wie für die Bemessung der Flächen – und Tierprämien heranzuziehen.
- Auf alle Fälle ist sicherzustellen, dass auch auf Almen zugeteilte Referenzmengen (A-und D-Quote) in die Bemessung miteinbezogen werden.
ENERGIE UND NACHWACHSENDE ROHSTOFFE
Aufgrund der Einspeisetarife nach dem Ökostromgesetz ist es möglich, großflächig Energiepflanzen zur energetischen Nutzung zu erzeugen. Es ist weiters möglich aus Biogas Ökostrom zu produzieren und/ oder das Biogas bis zu einem Umfang von 5 % dem Erdgas beizumischen. Sollte die EU ihr selbstauferlegtes Ziel bis zum Jahre 2010 den Richtwert von 5,75 % des Energieaufkommens aus biogenen Treibstoffen produzieren zu können, erreichen wollen, so reicht die derzeit die im Legislativvorschlag genannte Obergrenze von 1,5 Mio. t bei weitem nicht aus. Um diesen Richtwert zu erreichen, bedarf es EU-weit einer Anbaufläche von 8 Mio. ha an nachwachsenden Rohstoffen.
Die Vollversammlung verlangt daher:
- eine höhere Flächenprämie pro ha damit der Anbau nachwachsender Rohstoffe im Vergleich zu anderen Produktionssparten wirtschaftlich interessant ist.
- eine Anhebung der förderfähigen Obergrenze von EU-weit auf 8 Mio. ha
- die ersatzlose Streichung der Grünlanderhaltungsverpflichtung, da Grünlandregionen von der Möglichkeit der nachhaltigen Energie- und Rohstoffproduktion ausgeschlossen würden.
FARM ADVISORY-SYSTEM (Betriebsberatungssystem)
Das vorgeschlagene Betriebsberatungssystem wird abgelehnt, da es für die Landwirte keine erkennbaren Vorteile bietet und lediglich zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten führt.
DEGRESSION UND MODULATION:
Laut Vorschlag
der EU– Kommission greift
die Modulation ab einem Betrag von 5000 Euro pro Betrieb. Dieser
Freibetrag erscheint jedenfalls zu niedrig und sollte daher angehoben
werden. Gegebenenfalls könnte bei wesentlich höheren
Beträgen eine
prozentuell stärkere Kürzung erfolgen.
Der im Legislativvorschlag enthaltene Modus der Gewährung
zusätzlicher Beihilfebeträge
führt zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das
System der Kürzung einerseits und
Rückerüberweisung der Beiträge andererseits,
bedarf einer Vereinfachung.
Salzburg, am 7.März 2003
Buschenschank-Regelung
Antrag des Salzburger Bauernbundes
Bewirtschafter von Wein- und Obstgärten sind berechtigt, den aus ihrer eigenen Ernte stammenden und in ihrem eigenen Betrieb erzeugten Wein, Obstwein bzw. Trauben und Obstmost, sowie Traubensaft, Obstsaft und Beerensaft in der Gemeinde des Erzeugungsortes oder in der Gemeinde ihrer landwirtschaftlichen Hauptbetriebsstätte an Gäste entgeltlich auszuschenken. Diese Tätigkeit im Rahmen des Buschenschankrechtes ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Zur inhaltlichen Konkretisierung dieser Rechte gibt es in anderen Bundesländern eigene Buschenschankgesetze bzw. Erlässe zur Gewerbeordnung.
In Salzburg interessieren sich vermehrt Bauern für die Ausübung des Buschenschankrechtes. Um für die betroffenen Bauern Rechtssicherheit zu schaffen, wäre es sinnvoll, dieses Buschenschankrecht auch für das Bundesland Salzburg zu regeln.
Die unterzeichneten Kammerräte der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellen daher folgenden
ANTRAG
Der Präsident wird von der Vollversammlung beauftragt, an den zuständigen Agrarlandesrat mit dem Ersuchen heranzutreten, für das Bundesland Salzburg eine Regelung des Buschenschankes zu erwirken, welche den Bauern Rechtssicherheit bietet.
Salzburg, 04. Nov. 2002
LWK.-Rat.
LAbg. Bgm. Simon Illmer e.h.
LWK.-Rat. Johann Schnitzhofer e.h.
LWK.-Rat. Jakob Költringer
Wasserschongebiet Bluntau/Taugl
Gemeinsamer Antrag der Landwirtschaftskammerräte des Tennengaues
Die am 7. Mai 1999 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Wasserverband Salzburger Becken und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg betreffend einer Entschädigungszahlung im Wasserschongebiet Bluntau/Taugl hat sich in der Praxis gut bewährt und auch von den durch das Schongebiet betroffenen Landwirten wird die Entschädigung der zwischen Wasserverband Salzburger Becken und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft abgeschlossenen Rahmenvereinbarung entsprechend angenommen.
Nachdem sich die Verhältnisse nicht geändert haben, die Rahmenvereinbarung jedoch nur bis zum 31.12. 2003 vereinbart wurde, stellen die Unterzeichneten in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden
ANTRAG
Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg wird aufgefordert , Verhandlungen mit dem Wasserverband Salzburger Becken zu führen um eine Verlängerung des Vertrages zu erreichen.
Salzburg, am 4. 11. 2002
LWK.-Rat.
Johann Hirscher e.h.
LWK.-Rat. Stefan Weiß e.h.
LWK.-Rat. Manfred Siller e.h. LWK.-Rat. Johann Schnitzhofer e.h.
Erweiterung der Europäischen Union
Im Zuge der
Verhandlungen zur
Erweiterung der Europäischen Union wird heuer intensiv das
Agrarkapitel
verhandelt. Studien des WIFO über die Auswirkungen der
Erweiterung auf
den agrarischen Bereich belegen, dass mittelfristig die Landwirtschaft
mit einem noch stärkeren Wettbewerbsdruck zu rechnen hat.
Die Verhandlungsposition der EU-Kommission, die am 30. Jänner
präsentiert wurde, wird grundsätzlich positiv
bewertet, da darin die
wesentlichen zentralen Forderungen aus österreichischer Sicht
enthalten
sind wie:
- Direktzahlungen: Diese sollten in den Beitrittsländern mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren schrittweise eingeführt werden.
- Die Einführung von Produktionsquoten und Flächenprämien ist notwendig, um die Stabilität der Agrarmärkte nicht zu gefährden.
- Ländliche Entwicklung: für Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung (wie Agrarumweltprogramme, Aufforstungsmaßnahmen, Vorruhestand) wird von Seiten der Kommission eine Kofinanzierung bis zu 80 % der Gesamtkosten angeboten.
- Kosten: Diese liegen unter der finanziellen Vorausschau nach den Berliner Beschlüssen.
Es ist
unbedingt erforderlich, dass beim
erwarteten und von Studien prognostizierten zunehmenden
Wettbewerbsdruck die Bauern unter vergleichbaren und messbaren gleichen
Bedingungen wirtschaften können. Unsere Bauern bekennen sich
zur
Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel.
Die Zustimmung zur Erweiterung der europäischen Union ist eng
mit der
Garantie der Lebensmittelsicherheit verknüpft. Sowohl Bauern
als auch
Konsumenten erwarten sich die Einhaltung dieser Sicherheits- und
Qualitätsstandards auch von den neuen Mitgliedsstaaten.
Die Fraktion
des Salzburger Bauernbundes
in der Vollversammlung der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft
Salzburg stellt daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Die
Vollversammlung fordert die
EU-Kommission, den Landwirtschaftsminister sowie den
Gesundheitsminister auf, in ihrem Wirkungsbereich dafür
einzutreten,
dass von den beitrittswilligen Ländern ab Beitrittsdatum alle
EU-Hygiene- oder Tierhaltungs- und Veterinär-Standards
eingehalten
werden, diese auch in der selben Kontrolldichte überwacht und
so wie in
den Mitgliedsländern der EU-15 sanktioniert werden.
Lebensmittel aus diesen Ländern müssen den
Qualitätskriterien der EU-15
entsprechen. Ohne regelmäßige
Rückstandskontrollen und der Überprüfung
der Qualitätsstandards dürfen diese nicht auf den
Markt der EU-15
gelangen.
Salzburg, am 07. Juni 2002
Tierkörperverwertung - Gebühren
Der Salzburger Schlachthof, ca. 90 Schlachtbetriebe der Metzger, sowie rund 270 bäuerliche Direktvermarkter sind bei der Höhe der zu entrichtenden TKV-Gebühren im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie z.B. Oberösterreich, wo diese zum überwiegenden Teil durch das Land OÖ. finanziert werden, benachteiligt. Während im Bundesland Salzburg pro geschlachteter GVE in Kürze 14,10 Euro an TKV-Gebühren zu entrichten sein werden, betragen diese in Oberösterreich lediglich 4,37 Euro. Bei insgesamt 82.000 geschlachteten GVE im Bundesland Salzburg ergibt sich nach Abzug aller möglichen Rabatte für die oben angeführten Betriebe ein Wettbewerbsnachteil von rund 600.360,--Euro.
Die Maßnahmen welche im Jahr 2001 im Zuge der BSE-Krise seitens des Gesetzgebers gesetzt wurden (BSE-Schnelltest, Beseitigung der Risikomateralien, die Verwertung des anfallenden Tiermehles), dienen der Gesundheitsvorsorge und sollten den Konsumenten die Sicherheit geben, dass sie auch in Zukunft mit Genuss heimisches Rindfleisch konsumieren können.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft fordert die für den Gesundheitsbereich ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin auf, die notwendigen finanziellen Mittel für die Mehrkosten, welche durch die BSE-Vorsorgekosten entstanden sind und aus dem bisherigen Finanzierungsmodell (Katastrophenfonds, Bund und Länder) nicht abgedeckt werden, bereitzustellen.
Für
die Produktion von hochwertigen
Lebensmitteln wie Milch und Fleisch es sind, bedarf es vieler Faktoren.
So hat neben anderen die Verfütterung von hochwertigem,
hygienisch
einwandfreiem Grundfutter eine sehr große Bedeutung an der
Qualität des
Lebensmittels.
In der Umgebung von dichtbesiedelten Gebieten ist die Verschmutzung von
Futterflächen durch Hundekot ein gravierendes Problem.
Obwohl das Landes-Polizeistrafgesetz die Gemeinden ermächtigt
eine
Hundehalteverordnung zu beschließen, (siehe Anhang), ist der
Vollzug
und die Umsetzung der Hundehalteverordnung mangelhaft. Der verbotene
freie Hundeauslauf bringt für die Bauern der Stadt Salzburg
sowie für
jene welche ihre landwirtschaftlichen Flächen angrenzend an
dichtbesiedelte Gebiete bewirtschaften, erhebliche
Bewirtschaftungserschwernisse z.B:
- Vertreten des Futteraufwuchses
- Verschmutzung des Futters durch Hundekot und -harn
- Aufwühlen des Bodens und damit Verletzung der Grasnarbe
- Ertragsverluste verursacht durch verschmutztes Futter weil es von den Tieren nicht gefressen wird bzw. durch eine allenfalls notwendige tierärztliche Behandlung, weil die Tiere durch das Fressen von verschmutztem Futter erkrankt sind.
Damit zukünftig auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder hygienisch einwandfreies und damit unbedenkliches Grundfutter geerntet werden kann, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden
ANTRAG
Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft wird beauftragt den zuständigen Fachausschuss einzuberufen, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die ein reibungsloses Miteinander von Hundehaltern und Landwirten ermöglichen.
Salzburg, am 08. März 2002
ANHANG:
Auszug aus der Hundehalteverordnung der
Salzburger Gemeindeordnung am Beispiel der Gemeinde Bergheim:
Gemäß § 79 Abs. 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 LGBl 107 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung von Bergheim in ihrer Sitzung vom 21. Dezember 1995 zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefahren für Menschen und Sachen folgende Hundehalteverordnung beschlossen hat:
§ 1 Im Gebiet der Gemeinde Bergheim sind Hunde außerhalb von Gebäuden an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Parkanlagen und dgl. auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen und Gartenanlagen so an der Leine zu führen, dass jederzeit Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
§ 2 Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb von Gebäuden den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.
Befreiung von der Mineralölsteuer
Die vom Finanzminister vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer, sowie das Abgehen vom Einheitswertsystem wird von der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft mit Nachdruck abgelehnt.
Österreichs Bauern erwarten sich, um nachhaltig wirtschaften zu können, Berechenbarkeit und Kalkulierbarkeit sowohl im steuerlichen als auch im rechtlichen Bereich. Ziel der nächsten Steuerreform muss eine Entlastung der Bürger und eine Vereinfachung des Steuersystems sein.
Die Fraktion
des Salzburger Bauernbundes
in der Vollversammlung der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft
Salzburg stellt daher folgenden
ANTRAG
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft fordert den Finanzminister auf, die im Regierungsübereinkommen vereinbarte Einführung des Agrardiesels (= Befreiung von der Mineralölsteuer) mit Wirksamkeit per 01.01.2003 umzusetzen.
Salzburg,
am 08. März 2002
Obwohl Österreich in der europäischen Agrarpolitik als Musterschüler Europas gilt, blieben auch unsere Rinderhalter nicht vor dem Auftreten eines BSE-Falles verschont. Der Ernstfall ist für die betroffene Bauernfamilie eine Tragödie, weil sie sich neben dem wirtschaftlichen Einbußen auch von seinem gesamten Tierbestand trennen muss, obwohl statistisch nachgewiesen nur Einzeltiere im Bestand erkranken. Das Auftreten eines BSE-Falles bringt auch einen großen wirtschaftlichen Schaden für die Region. So wird z.B. der betroffene Schlachthof vorübergehend gesperrt.
Um beim Auftreten eines möglichen BSE-Falles in Österreich den wirtschaftlichen Schaden und das unnötige Schlachten von gesunden Tieren einzuschränken, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden
ANTRAG
Der Gesundheitsminister und der Wirtschaftsminister werden aufgefordert, Initiativen zu unterstützen, damit möglichst rasch ein praxistauglicher BSE-Test am lebenden Rind möglich wird.
Salzburg, am 08. März 2002
Wasserschongebiete - Vertragliche Regelungen mit Grundeigentümern bevorzugen!
Der
überwiegende Teil der
Wasservorkommen (Quellen und Brunnen) in unserem Bundesland weist eine
einwandfreie Wasserqualität auf,
so dass die Versorgung mit bestem Wasser weitestgehend sichergestellt
werden kann.
Mit dem österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) wurde
ein
Förderinstrument auf freiwilliger Basis geschaffen, in dem die
von den
Landwirten erbrachten Umweltleistungen abgegolten werden. Darin
enthaltene Maßnahmen, wie zum Beispiel die
Einschränkung des
GVE-Besatzes je ha bzw. die Abgeltung von Ertragsausfällen und
Bewirtschaftungserschwernissen bei den Maßnahmen
„Verzicht auf den
Einsatz von Mineraldünger“ bzw.
„Biologische Wirtschaftsweise“ haben
unmittelbar eine positive Auswirkung auf die
Grundwasserqualität.
Seit Mitte 2000 ist das Agrarrechtsänderungsgesetz in Kraft, mit welchem unter anderem das Wasserrechtsgesetz geändert wurde. Im Wasserrechtsgesetz 1959 in der aktuellen Fassung ist im § 33 eine vertragliche Regelung für Grundwasser-Sanierungsgebiete vorgeschrieben.
Es muss daher auch in umgekehrtem Schluss möglich sein, vertragliche Regelungen für den vorbeugenden Schutz von Grundwassergebieten treffen zu können. Über die bestehenden, auf die Vorsorge konzentrierten Maßnahmen hinaus ist es daher notwendig, aktive Wasserentnahmen vertraglich mit den Grundeigentümern abzusichern.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land -und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden
ANTRAG
1. Der für den Bereich Wasser zuständigen Bundesminister für Land- Forstwirtschaft und Umwelt zuständige Bundesminister wird aufgefordert, bei einer Novellierung des Wasserrechtsgesetzes eine Änderung dahingehend zu bewerkstelligen, dass Schongebietsausweisungen vor allem auf Basis von vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen sind.
2. Das für das Wasserrecht im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung ressortzuständige Regierungsmitglied in der Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, die Grundsätze des Vertragswasserschutzes bei der Ausweisung von Schongebieten vorrangig zu berücksichtigen.
Salzburg, am 7. 12. 2001
Österreichs Rinderbauern mussten im heurigen Jahr große Einkommenseinbußen hinnehmen. BSE- sowie die Maul- und Klauenseuche in mehreren Ländern Europas haben die Konsumenten verunsichert bzw. die Viehmärkte massiv beeinträchtigt.
Trotz bester Qualität unseres heimischen Rindfleisches mussten unsere Bauern gewaltige Preisrückgänge hinnehmen.
Obwohl Österreich heute auf dem Landwirtschaftssektor als Musterland in Europa gilt, jene Landwirtschaft praktiziert wird, die von der Gesellschaft erwartet wird, bisher noch kein BSE-Fall aufgetreten ist, auch die Maul- und Klauenseuche hintangehalten werden konnte, müssen unsere Bauern trotzdem unschuldig die Folgen tragen.
Allein in unserem Bundesland Salzburg sind die Rinderhalter mit Verlusten im Ausmaß von über öS 50 Mio. konfrontiert.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Die Vollversammlung fordert den Finanzminister und den Finanzreferenten des Landes Salzburg auf, für ein Sonderprogramm finanzielle Mittel bereitzustellen, um damit die von den Rinderbauern nicht selbst verschuldeten Einkommensverluste zu kompensieren und sich auch bei der EU-Kommission für einen Einkommensausgleich einzusetzen.
Salzburg, am 01. Juni 2001
Feuerversicherung –Gleichbehandlung für Bauern mit Elementarholzbezug
Die Feuerversicherung ist für den
bäuerlichen Betrieb
eine der wichtigsten Versicherungssparten, denn die Gefahr der totalen
Zerstörung des Betriebes durch einen Brand ist erheblich.
Bei der Schadensabwicklung durch die Versicherungen sind teilweise
Bauern mit einem Recht auf Elementarholzbezug benachteiligt, zumal
diesen der Elementarholzbezug als Versicherungsleistung angerechnet
wird.
Die Versicherungen sind lt. Vertrag bzw. Allgemeinen
Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS 1995) verpflichtet nur jene
Schadenssumme
zu ersetzen, welche tatsächlich für die
Schadenswiedergutmachung
notwendig ist. Im übrigen darf es auch zu keiner Bereicherung
durch den
Schadensfall kommen.
Dies führt bei den Holzbezugsberechtigten in der Praxis dazu,
dass im
Schadensfall der Wert des Elementarholzes von der
tatsächlichen
Versicherungs- bzw. Schadenssumme vorweg in Abzug gebracht wird.
Da der Bezug von Elementarholz vergleichbar ist mit dem Bezug von
Bauholz aus dem
Eigenwald, liegt hier eine Ungleichbehandlung jener Bauern vor, die ein
Recht auf den Bezug von Elementarholz haben.
Um die Bauern mit dem Recht auf Elementarholzbezug gleich zu
stellen, mit den Versicherten mit Eigenwald stellt die Fraktion des
Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Der Präsident der
Kammer für Land- und
Forstwirtschaft Salzburg möge mit den Verantwortlichen der
Versicherungsanstalten, die im landwirtschaftlich Bereich
überwiegend
operativ tätig sind, Gespräche zu führen,
mit dem Ziel, die
Benachteiligung der Holzbezugsberechtigten bei der Schadensabwicklung
im Brandfall zu beenden.
Salzburg, am 1. Juni 2001
Gläserne Produktion von Nahrungsmitteln
BSE und die Maul und
Klauenseuche in der EU haben die Konsumenten verunsichert.
Obwohl Österreich im Bereich der Lebensmittelsicherheit
europaweit
Vorbildwirkung hat, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf unsere
rinderhaltenden Bauern dramatisch. Es liegt im Interesse der Bauern,
diesen Standard beizubehalten bzw. auszubauen.
Die Produkte unserer Landwirtschaft haben einen hohen
Qualitätsstandard. Die Einhaltung hoher gesetzlicher
Vorschriften und
die freiwillige Einhaltungen zusätzlicher Auflagen
(ÖPUL-Maßnahmen)
garantieren dem Konsumenten eine bestmögliche Sicherheit.
Eine „gläserne Produktion“ von
Nahrungsmitteln bietet der
Landwirtschaft die Chance Produktionsabläufe, die
offensichtlich nur
noch wenigen Bevölkerungsschichten geläufig sind,
wieder bekannt zu
machen und erfolgte Änderungen in der Zucht,- Haltung und
Fütterung von
Nutztieren öffentlich zu demonstrieren. Die Fraktion
des
Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für
Land- und
Forstwirtschaft Salzburg stellt den
ANTRAG
folgende Maßnahmen im Interesse der Bauern und Konsumenten
umzusetzen:
Offene Deklaration der
Futtermittel
Die Erfahrungen in den vergangenen Wintermonaten in mehreren
europäischen Ländern haben gezeigt, dass in einigen
Futtermitteln
Restmengen bzw. unerlaubte Futtermittelkomponenten nachgewiesen werden
konnten.
Die Bauern haben ein Recht darauf zu wissen, welche Komponenten im
zugekauften Futtermittel enthalten sind. Nur die offene Deklaration
schafft für den Bauern die erforderliche Transparenz und das
unverzichtbare Vertrauen in die Qualität der verwendeten
Futtermittel.
Positivliste der zugelassenen Einzelfuttermittel
Ergänzend zur offenen Deklaration ist eine Positivliste der
Einzelfuttermittel, die für die Fütterung und
Mischfutterherstellung
zugelassen sind, zu erstellen und zu veröffentlichen. Die
offene
Deklaration und die Positivliste sind nicht nur bundesgesetzlich zu
regeln, sondern auch im EU-Recht zu verankern um eine
Wettbewerbsverzerrung in den EU-Mitgliedsländern zu vermeiden.
Kennzeichnung gentechnisch veränderter Futtermittelbestandteile
Österreichs Bauern lehnen den Einsatz von gentechnisch
veränderten
Bestandteilen in Futtermitteln wie z.B.: Soja oder Mais
überwiegend ab.
Das verhängte Tiermehlverfütterungsverbot
führt zu Engpässen in der
Eiweißversorgung bei der Schweine und
Geflügelverfütterung. Die Gefahr
ist aus diesem Grund sehr groß, dass Futtermittelhersteller
verstärkt
auf gentechnisch verändertes Soja aus Übersee
zurückgreifen.
Die Vollversammlung fordert aus diesem Grund Transparenz, Wahlfreiheit
und damit eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten
Futtermittelbestandteilen.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft
Salzburg
fordert den Gesundheitsminister und den Landwirtschaftsminister auf, im
jeweils zuständigen EU-Ministerrat dafür einzutreten,
damit diese
Maßnahmen EU - weit geregelt werden.
Salzburg, am 1. Juni 2001
Finanzierung der BSE-Folgekosten
Dramatische
Preis- u.
Absatzeinbußen bei Rindfleisch, Platzmangel in den
Rinderställen –
massive Einkommensverluste für die rinderhaltenden Bauern,
sowie die
Folgen der Vorkehrungsmaßnahmen gegen die Maul- und
Klauenseuche
drücken derzeit der Landwirtschaft, die sich in der
schwierigsten Phase
der Nachkriegszeit befindet, den Stempel auf. Mehr als 30.000
negative BSE-Schnelltests in Österreich lassen berechtigte
Hoffnung
aufkommen, dass BSE bei uns in Österreich nie in der
Intensität, wie in
vielen anderen europäischen Ländern, auftreten
wird.
Die Finanzierung der BSE-Folgekosten (Kosten der BSE-Schnelltests,
Entsorgung der Risikomaterialien, Tiermehlvernichtung,) ist derzeit nur
durch ein Provisorium bis Ende April gesichert.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer stellt daher den
DRINGLICHEN ANTRAG
BSE- Folgekosten:
Die Durchführung der BSE-Schnelltests, die Beseitigung der
Risikomateralien und die Vernichtung des Tiermehls sind
Maßnahmen der
Tierseuchenbekämpfung und liegen im Interesse der
Konsumentensicherheit.
Die Übernahme dieser Kosten darf auf keinen Fall zu Lasten der
Bauern
gehen. Obwohl die Bauern keine Schuld an dieser Marktmisere haben, sind
sie dennoch mit dramatischen Einkommenseinbußen konfrontiert.
Die
Bundesregierung und die Finanzreferenten der Länder werden
daher mit
Nachdruck aufgefordert, ein langfristig tragfähiges
Finanzierungsmodell
zu erarbeiten, das per 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt und die
Unsicherheit bei Bauern und Schlachtbetrieben beendet. Zudem muss
dieses Modell österreichweit eine einheitliche Lösung
zwischen den
Schlachtbetrieben in den Bundesländern garantieren und
Wettbewerbsverzerrungen nach außen vermeiden..
Einkommensverluste:
Der Absatzstau in den Rinderställen wird durch die
Vorsorgemaßnahmen
gegen die Maul- und Klauenseuche nochmals verstärkt. Dies
bedingt
höhere Futterkosten und Einbußen bei der
Fleischqualität. In dieser
außergewöhnlichen Situation fordern wir daher die
EU-Kommission auf,
gemeinsam mit den Mitgliedsländern ein Sonderprogramm zu
erarbeiten und
zu finanzieren, um den Rinderbauern diese zusätzlich
entstandenen
Kosten, abzugelten
Frühvermarktungsprämie:
Um das Rindfleischangebot möglichst schnell, den
Markterfordernissen
anzupassen, fordern wir die Einführung einer
Frühvermarktungsprämie für
männliche und weibliche Rinder
Salzburg, am 16. März 2001
Kinderbetreuungsgeld - Übergangsregelung
Die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Ernährung und Soziales begrüßen den Beschluss des Ministerrates, das Kinderbetreuungsgeld für jedes Kind ab 01.01.2002 einzuführen.
Einhellig positiv bewerten die Mitglieder des Ausschusses, dass es auch für Mütter, die ab 01. Juli 2000 das Karenzgeld beziehen, eine Übergangsregelung gibt. Die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Ernährung und Soziales stellen jedoch folgenden
Antrag:
an die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer:
Die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer fordert den Familienminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass auch Frauen, die Teilzeitbeihilfe beziehen, in die Übergangsregelung miteinbezogen werden, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden.
Salzburg, am 16.03.2001
Forderung an Handelsketten und Gastronomie
Salzburgs
Bauern produzieren unter Einhaltung strengster Umweltauflagen naturnah,
tiergerecht, qualitativ hochwertige Lebensmittel und erfüllen
somit die
Erwartungen der Konsumenten.
Das Bekenntnis aller am Markt Beteiligten, sei es der Handel, die
Verarbeitungsbetriebe und der Konsumenten, zu
Lebensmittelqualität und
Lebensmittelsicherheit, bedarf auch eines fairen Verhaltens auf dem
Markt. Salzburgs Bauern fordern , dass sie für ihre Produkte,
die
strengsten Kontrollen unterliegen und den Konsumenten eine optimale
Sicherheit bieten, am Markt auch einen fairen Preis erzielen und nicht
immer wieder in den Regalen der Handelsketten als Lockartikel herhalten
müssen.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der
Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden
ANTRAG
Die Vollversammlung der Salzburger
Landwirtschaftskammer fordert
a) die Handelsketten dazu auf, freiwillig auf die Bewerbung
von Grundnahrungsmitteln als Lockartikel zu verzichten.
b) die Gastronomie und die Hotelerie auf, dass sie nicht nur
mit
der gepflegten Kulturlandschaft werben, sondern auch ihren
Gästen, die in dieser
Region erzeugten Produkte vermehrt auf den Speisekarten anbieten.
Salzburg, am 16. 03. 2001