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Anträge des Salzburger Bauernbundes
 in der Vollversammlung der 
Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg

Wählen Sie bitte:

Vollversammlung vom 4. Dezember 2009:
Anpassung der Nitratrichtlinie an Bayern
Chancengleichheit bei Vorortkontrolle
Soziale Sicherheit
Kennzeichnung Gastronomie
Ländliche Entwicklung 2013+
Almauftrieb
Vollversammlung vom 2. Juni 2009:
Milchkuhprämie
Analogkäse
Vollversammlung vom 13. März 2009:
Antrag Milchmarkt 
Antrag Datenschutz
Vollversammlung vom 12. Dezember 2008:
Antrag Gesundheit und Lebensmittelsicherheit  
Antrag Milch
Vollversammlung vom 12. Juni 2008: 
Praxisgerechte Anpassung der ÖLPUL-Maßnahmen 
Maßnahmenpaket Milch  
Vereinfachung der Aufzeichnungsverpflichtung im ÖPUL 
Vollversammlung vom 28. Februar 2008: 
Transparenz beim Bauernmilchpreis 
Quotenaufstocken und Abschaffung der Milchquote überdenken  
Definition der Kleinerzeuger für rinderhaltende Biobetriebe
  
Vollversammlung vom 14. Dezember 2007: 
Nachkauf von Versicherungszeiten 
Anliegen der Grünland- und Bergbauern 
Gleitklausel beim fiktiven Ausgedinge
Vollversammlung vom 1. Juni 2007: 
Milchpreis 
ÖPUL-Richtlinienänderung
 
Vollversammlung vom 8. März 2007:
Nachhaltige Strategie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen  
Praxistaugliche Regelung bei den landwirtschaftlichen Tiertransporten 
Vollversammlung vom 5. Dezember 2006: 
Forderungen im Zuge der Regierungsverhandlungen
Vollversammlung vom 2. Juni 2006:
Anhebung der Umsatzgrenze der Nebentätigkeiten und Be-und Verarbeitung 
Ersatzlose Streichung der Nutzungsbeschränkung der Mähflächen im neuen ÖPUL 
Silageverzicht Abgrenzung der Milch produzierenden Betriebe
Vollversammlung vom 10. März 2006:
Finanzierung des Programms LE 2007 bis 2013  
Mobilisierung des Rohstoffes Holz
Vollversammlung vom 2. Dezember 2005
Entkoppelung der Milchprämie 

Höhere Kosten bei Milchpreiskalkulation berücksichtigen 
Sozialversicherung 
Zivildienst 
Ländliche Entwicklung 
Kräuteranbau - Erweiterung der offenen Liste
Vollversammlung vom 16. Juni 2005: 
Freihalten der Almweideflächen erleichtern 
Dringlicher Antrag zum Thema ländliche Entwicklung 2007-2013 
Abgang von der Position der Nettozahler
Vollversammlung vom 17. Dezember 2004: 
Antrag Versandmilch 
Antrag auf Aussetzung der Quotenerhöhung 
Dringlicher Antrag zur Lehrlingsbeschäftigung 
Antrag auf Aufhebung Wasserschonverordnung
 
Kammervollversammlung vom 4. Juni 2004: 
Antrag an die Sbg. Landesregierung beim Einkauf von Lebensmitteln mehr auf Qualitäts- und Umweltkriterien zu achten  
Dringlicher Antrag an die Bundesregierung um zusätzliche Mittel f. durch das Bundestierschutz nötig gewordene Investitionen
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer vom 19. März 2004: 
Tiergesundheitsdienst 
Nitrat-Richtlinie 
Dringlicher Antrag - Keine zusätzlichen Auflagen für Direktvermarkter 
Lebensmittel in den öffentlichen Einrichtungen
Vollversammlung vom 10. Dezember 2003: 
Dringlicher Antrag - Bundestierschutzgesetz 
Antrag - Steuerrefom
Vollversammlung vom 28. Mai 2003:
Brauchen auch zukünftig einen Ansprechpartner im BMLFUW! - Antrag zur Tierzucht  
WTO: Bäuerliche Familienbetriebe nicht dem Weltmarkt opfern!
Vollversammlung vom 7. März 2003:
Cross Compliance 
Entkoppelung 
Milch 
Nachwachsende Rohstoffe 
Farm Advisory System 
Degression und Modulation
Vollversammlung vom 6. Dezember 2002:
Buschenschank-Regelung 
Wasserschongebiet Bluntau/Taugl
Vollversammlung vom 7. Juni 2002:
Erweiterung der Europäischen Union
Vollversammlung vom 8. März 2002:
BSE-Lebendtest 
Tierkörperverwertung - Gebühren 
Hundehaltungsverordnung 
Befreiung von der Mineralölsteuer
Vollversammlung vom 7. Dezember 2001:
Wasserschongebiete - Vertragliche Regelungen mit Grundeigentümern bevorzugen!
Vollversammlung vom 1. Juni 2001:
BSE- und MKS-Entschädigung
Feuerversicherung –Gleichbehandlung für Bauern mit Elementarholzbezug
Gläserne Produktion von Nahrungsmitteln
Vollversammlung vom 16. März 2001:
Finanzierung der BSE-Folgekosten 
Kinderbetreuungsgeld - Übergangsregelung
Forderung an Handelsketten und Gastronomie

Haben Sie selbst einen Vorschlag, der als Antrag bei einer nächsten Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg eingebracht werden soll? - In diesem Fall bitten wir um entsprechende Mitteilung! 

Antrag Nitratrichtlinie

Der Gülleausbringungsverbotszeitraum ist in Österreich und Bayern unterschiedlich geregelt.
In Österreich gilt dieser von 15. November bis 15. Februar, in Bayern von 15. November bis 31. Jänner.
Die Regelung ist in Bayern darüberhinaus wesentlich flexibler, da die Landratsämter unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse die Sperrfristen verschieben können.
Für Festmist gibt es in Bayern keinen Ausbringungsverbotszeitraum, da Mist keinen wesentlichen Gehalt an Ammonium enthält.
Eine Mineralisierung von organisch gebundenem Stickstoff bzw. Ammonium zu Nitrat findet aufgrund der fehlenden Bodentemperatur bei einer Düngung im Winter nicht statt. Es geht daher bei dem Düngeverbotszeitraum ausschließlich um die Vermeidung einer Abschwemmung bei schneebedeckten bzw. durchgefrorenen Hangflächen.


Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den


D r i n g l i c h e n A n t r a g,



der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer möge sich dafür einsetzen, dass auch in Österreich eine ähnliche Regelung wie im angrenzenden Bayern umgesetzt und damit die Handhabung der Nitratrichtlinie praxisgerechter wird.

Antrag Chancengleichheit bei Vorortkontrolle

Bei den Vorortkontrollen durch die AMA kommt es immer wieder vor, dass die kontrollierten Grundeigentümer nicht über die gleichen Unterlagen verfügen wie das Kontrollorgan. Dadurch werden Abweichungen gegenüber dem Antrag bei der Kontrolle festgestellt, für die der Grundeigentümer, aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen nichts kann.


Dadurch kommt es zu Sanktionen und Rückforderungen, deren Grund für den betroffenen Landwirt sowohl unersichtlich als auch nicht nachvollziehbar ist.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher den


Antrag,



der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer möge sich dafür einsetzen, dass Kontrollen nur auf Basis von Unterlagen durchgeführt werden dürfen, die in gleicher Qualität sowohl dem Grundeigentümer als auch der AMA zur Verfügung stehen. Darüberhinaus müssen die Kontrollergebnisse der AMA sowohl auf Feldstücks-, als auch auf Schlagebene automatisch von den BBKs übernommen werden können, damit eine Übereinstimmung zwischen dem auf Basis Vorortkontrolle erstellten Mehrfachantrag und dem Vorortergebnis hergestellt werden kann. Jedenfalls ist die Möglichkeit einer Verwarnung als 1. Sanktionsstufe verpflichtend einzubauen.

Antrag Soziale Sicherheit

Die soziale Absicherung der bäuerlichen Bevölkerung hat sich in vielen Bereichen in den letzten Jahren positiv entwickelt. Dennoch gibt es in Teilbereichen noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Bauern und ungelernte Arbeitskräfte (Hilfsarbeiter) sind durch die heutige Berufsschutzregelung in der Pensionsversicherung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen benachteiligt, da für diese ein Berufsschutz erst ab dem 57. Lebensjahr besteht.Die Rezeptgebühr stellt für viele Personen mit kleinen Pensionen eine enorme Belastung dar, da gerade im Alter ein erheblicher Personenkreis auf eine ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist.
Das Ausgedinge ist ein wichtiges Element in der bäuerlichen Alterssicherung. Die Anrechnung des fiktiven Ausgedinges in dieser Höhe entspricht aber nicht mehr der Realität. Daher ist es dringend notwendig, eine weitere Rückführung dieser Anrechnungsgröße zu erreichen. Die schrittweise Absenkung muss daher auch nach 2010 unbedingt fortgeführt werden.
Die unterzeichneten Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes stellen daher folgenden

Antrag


Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge sich im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich beim Sozialminister für die Umsetzung folgender Verbesserungen im Sozialbereich für die Bauernfamilien einsetzen:
1.    Gleichstellung beim Berufsschutz mit anderen Berufsgruppen
2.    Die Rezeptgebührenbefreiung bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz
3.    Die weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges

Antrag Kennzeichnung Gastronomie

Die beginnende Wintersaison bringt viele Winterurlauber ins Salzburger Land. Die Urlauber erwarten sich ein authentisches Ferienerlebnis u. a. mit regionalen hochwertigen Lebensmitteln. Die ausländische Billigbutter am Frühstückstisch kommt einer Irreführung des Feriengastes gleich. Dank der Leistungen der Bäuerinnen und Bauern kann die die wunderbare Kulturlandschaft touristisch erfolgreich vermarktet werden.
Es gibt viele vorbildliche Beispiele aus dem Bereich der Gastronomie und der Hotelerie, die bewusst regionale, einheimische Produkte verabreichen. Um den Gästen Transparenz über die Herkunft der konsumierten Lebensmittel beim Verzehr in der Gastronomie, Hotelerie oder generell beim „außer Haus-Verzehr“ soll rasch die „Positivkennzeichnung“ von originalen Lebensmitteln aus heimischer Landwirtschaft auf Speisekarten und/oder Aushängen umgesetzt werden.

Die unterzeichneten Mitglieder der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellen den


D r i n g l i c h e n   A n t r a g



Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge sich über den Weg der Landwirtschaftskammer Österreich beim Gesundheitsminister dafür einsetzen, dass rasch praktikable Vorschläge für eine Lebensmittelkennzeichnung bei unverpackter Ware, auf Speisekarten und Aushängen erarbeitet werden.

Antrag Ländliche Entwicklung 2013+

2013 endet das derzeitige Programm Ländliche Entwicklung 2007 – 2013.
Das Programm Ländliche Entwicklung 2007 – 2013 und auch die vorangegangenen Programme haben sich sehr bewährt. Es ist daher dringend ein Nachfolgeprogramm mit ähnlicher Schwerpunktsetzung erforderlich.
Im Rahmen des Health Check wurden zusätzlich als Ziele Maßnahmen gegen den Klimawandel, verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien, Wassermanagement, Biodiversität, Lebensmittelqualität und Risikomanagement formuliert.
Das Dauergrünland kann sehr viele dieser neuen Ziele unterstützen. Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den


Antrag



der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge sich bei der Erarbeitung des Programmes Ländliche Entwicklung 2013+ besonders dafür einsetzen, dass für das Grünland Maßnahmen formuliert werden, die geeignet sind in verstärktem Ausmaß die neu formulierten Ziele zu erreichen. Dabei ist insbesondere auch darauf zu achten, dass mit einer ausreichenden finanziellen Ausgestaltung die Leistungen der Bauern auch entsprechend abgegolten werden können.

Antrag Almauftrieb

Im Zuge einer EU-Kontrolle in den vergangenen Jahren wurde beanstandet, dass die OCR-Meldung nicht mit der Almauftriebsliste abgeglichen wird, weshalb eine Systemänderung der Almauftriebsmeldungen eingefordert wurde.
Die derzeit geplante Vorgangsweise, den Almauf- bzw. Almabtrieb bei Rindern hinkünftig ausschließlich über eine OCR-Meldung, für die der Almbewirtschafter und nicht der Auftreiber verantwortlich ist, zu erfassen, birgt eine Vielzahl von Fehlermöglichkeiten, die in weiterer Folge zu Prämienkürzungen auch für Tierhalter, die selbst keinen Fehler gemacht haben, führen könnten.


Die unterzeichneten Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen aus diesem Grund folgenden


Dringlichen Antrag



Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserschutz wird im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich aufgefordert, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt Austria eine unbürokratische, praxistaugliche und eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten, wo sichergestellt wird dass der Almobmann oder einzelne Auftreiber nicht für Fehler anderer belangt werden kann.

Antrag Milchkuhprämie
Nach einem Hoch in der 2. Jahreshälfte 2007 bis zur der ersten Jahreshälfte 2008 sind ein großer Teil der Agrarpreise  mittlerweile unter das Niveau vor 2007 gesunken. Salzburgs Milchbauern sind mit massiven Erzeugerpreiseinbußen konfrontiert. Für viele Betriebe nimmt diese Situation ein Existenz bedrohendes Ausmaß an. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist rasche Hilfe notwendig – um den Milchvieh haltenden Betrieben bis zur Erholung des Milchpreises wieder positive Perspektiven bieten zu können.
Neben den Entlastungsmaßnahmen seitens der EU –Kommission (Verlängerung des  Aufkaufs von Butter und Magermilchpulver, Erweiterung des geförderten Schulmilchprogramms und Vorverlegung der Auszahlungstermine) sind weitere Schritte erforderlich, die aufgrund der aktuellen Situation getreu nach dem Motto: „Wer schnell hilft, hilft doppelt“ rasch zu beschließen sind.
Die unterzeichneten Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordern aus diesem Grund die Annahme des folgenden

Dringlichen Antrages

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die im Parlament
vertretenen politischen Parteien auf, die Marktordnungsgesetze rasch zu beschließen und dabei wichtige Forderungen der Milchbauern umzusetzen:

a)    das Aussetzen der von der EU-Kommission für das Jahr 2009 beschlossenen Quotenaufstockung um 1 %,
b)    die Verschärfung der Mengensteuerung, indem der Saldierungskoeffizient von 0,7 auf 0,5 abgeändert und
c)    die Einführung einer Milchkuhprämie

Antrag Analogkäse
Neben dem Einbruch beim Export, ist der Ersatz von Milchprodukten durch Pflanzen-fette in der Lebensmittelindustrie ein wesentlicher Grund für das Ungleichgewicht am Milchmarkt. So verringerte sich der Butterexport 2008 um 65.000 Tonnen (minus 30 %) – und der Käseexport um 41.000 Tonnen. Kunstkäse auf Pizzas ersetzt laut Schätzungen alleine in Deutschland ca. 100.000 Tonnen Käse pro Jahr.

In immer größeren Umfang werden derzeit in Europa die Konsumenten irregeführt. Konsumenten können nur schwer erkennen, ob es sich beim Käse auf der Pizza oder solchen, der in der Gastronomie verwendet wird, um Käse aus Milch oder um „Analogkäse“ handelt. Bei diesem Kunstkäse handelt es sich in der Regel um Lebensmittelzubereitungen, die aus Milcheiweiß und Pflanzenfett bestehen. Da hier das Milchfett vorwiegend aus Kostengründen durch billigeres Pflanzenfett (z.B. Kokosfett) ersetzt wird, ist auch rechtlich die Verwendung der Bezeichnung "Käse" nicht zulässig.
 
Die Herstellung von Milchsurrogaten, wie beispielsweise "Käseimitaten", ist zwar möglich, diese Produkte dürfen jedoch nicht als Milcherzeugnisse (z.B. Käse) bezeichnet werden.

Unsere Konsumenten haben Vertrauen auf die gute und streng kontrollierte Qualität der österreichischen Lebensmittel. Damit diese weiter darauf setzen können, fordern die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer die Annahme des

Dringlichen Antrages

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg ersucht den Bundesminister für Gesundheit geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Ausdruck "Käse" ausschließlich Produkten aus Milch und Milcherzeugnissen vorzubehalten und das Verbot der Bezeichnung „Käse“ bei „Käseimitaten“ durchzusetzen, ausgenommen traditionelle Produkte, die eindeutig kein Milchprodukt sind und nicht damit verwechselt werden können (z.B. Leberkäse),

Antrag Milchmarkt
Der Milchmarkt ist europaweit aus den Fugen geraten. Ein ungewöhnlich deutlicher Absatzrückgang bei Milchprodukten  und eine stärkere Anlieferung führten zur derzeit dramatischen Situation, welche weder die Milchbauern noch die Molkereiwirtschaft auf Dauer wirtschaftlich aushalten. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation sind dringend Maßnahmen erforderlich.

Die unterzeichnenden Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordern daher die Annahme des folgenden

Dringlichen Antrages


Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, initiativ zu werden und sich
1. in der Europäischen Kommission dafür zu verwenden, dass
    a)  die im Rahmen des Health Checks beschlossenen Quotenanhebungen europaweit bis auf weiteres ausgesetzt werden.
    b)  mehr finanzielle Mittel zur Marktentlastung wie z. B. für die private Lagerhaltung und Exporterstattung bereitgestellt werden.
2. für Initiativen seitens der Europäischen Kommission einzusetzen, damit Milch und Milchprodukte wieder verstärkt in der
    Lebensmittelindustrie verwendet werden.
3. dafür einzusetzen, dass möglichst rasch gemeinsam mit den heimischen Milchver-arbeitungsbetrieben und dem Handel unter
    dem Dach der AMA eine umfassende Marketing- und Vermarktungsinitiative durchgeführt wird, mit dem Ziel, den Absatz der
    heimischen Milchprodukte im In- und Ausland nachhaltig zu steigern.

Salzburg, am 13. März 2009

Antrag Datenschutz
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Direktzahlungen im Internet in Frage gestellt, da sie einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellt. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Im Vorfeld der Beschlussfassung hat Österreich massive datenschutzrechtliche Bedenken an der Zulässigkeit geäußert.

Die unterzeichnenden Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen aus diesem Grund folgenden

Antrag


Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserschutz wird aufgefordert, sich an dem Verfahren zu beteiligen und die österreichischen Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vorzubringen.

Salzburg, am 13. März 2009

Antrag Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Österreichs Tierbestände genießen den besten Ruf. Die Tierbestände sind gesund und liefern Produkte höchster Qualität. Die Blauzungenkrankheit stellt eine ernstzunehmende Bedrohung der Tiergesundheit dar. Es ist daher wichtig, den gesundheitlichen Schäden der Tiere dem Leid und dem wirtschaftlichen Schaden, welche die Krankheit hervorrufen würde, entgegenzuwirken. Alle Experten sagen, dass nur eine flächendeckende Impfung die Seuche fernhalten kann. Die angelaufene Schutzimpfung wird aus Mitteln der EU und des Bundes finanziert. Damit auch in Zukunft dieser hohe Standard im Hinblick auf die Tiergesundheit beibehalten werden kann, fordern die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer die Annahme des folgenden

Dringlichen Antrages

Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit auch in den Folgejahren, falls dies erforderlich ist, die Kosten für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit von der öffentlichen Hand übernommen werden.

Salzburg, am 12. Dezember 2008

Antrag Milch
Die Milch- und Fleischproduktion sind wirtschaftliche Kernbereiche in der österreichischen Landwirtschaft.
Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowohl auf dem nationalen als auch am internationalen Milchmarkt ist im heurigen Jahr aus den Fugen geraten. Die verminderte Nachfrage nach Milchprodukten, der Ersatz von Milchfetten in der Lebensmittelindustrie durch pflanzliche Komponenten, die verstärkte Milchanlieferung sowie ständige diskriminierende Lebensmittelpreisvergleiche der Arbeiterkammer mit dem benachbarten Bayern sind wesentliche Ursachen für die derzeitige kritische Situation in der Milchwirtschaft.

Die Landwirtschaftskammer Salzburg bedauert, dass im Rahmen des Health Checks die Milchquotenregelung über 2015 hinaus nicht verlängert wurde. Ferner kritisiert sie die Aufstockung der Milchquote ab 2009 um 5 x 1% in einer Zeit, wo Europa weit ein Überangebot am Markt herrscht.
Mit diesen Beschlüssen im Health Check, werden im Milchbereich Instrumente zur Marktregulierung zum Schutz der Milchproduktion aufgegeben. Negativ davon betroffen sind vor allem die Grünlandregionen im Alpenraum.

Unserem damaligen Landwirtschaftsminister DI Josef Pröll ist es gelungen den finanziellen Rahmen für begleitende Maßnahmen im Hinblick auf das Auslaufen der Quotenregelung für unsere Milchwirtschaft in Brüssel zu erkämpfen.

Angesichts der derzeitigen angespannten Situation auf dem Milchmarkt und der wirtschaftlich schwierigen Situation der Milchbauern fordert die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg die Umsetzung des folgenden Maßnahmenpaketes:

•  Milchmengenmanagement
   Die Vollversammlung fordert, dass auf europäischer Ebene weiter über eine Nachfolgeregelung der derzeitigen
   Milchquotenregelung diskutiert wird.

•  Exporterstattung seitens der EU
   Angesichts des derzeitigen Überangebotes am europäischen Milchmarkt, fordert die Vollversammlung, dass ausreichend
   finanzielle Mittel bereitgestellt werden für:
    a) Exporterstattung von Magermilchpulver und Butter
    b) ausreichende Zuschüsse für die Lagerhaltung von Butter

•  Milchkuhprämie und sonstige begleitende Maßnahmen
   Die rasche Umsetzung des in Brüssel von Bundesminister DI Josef Pröll für unsere Milchbauern ausverhandelten
   Maßnahmenkataloges im Ausmaß von 60 Mio. Euro. Damit diese in voller Höhe unseren Milchbauern zugute kommen können
   werden Bund und Land aufgefordert die nötigen Mittel zur Kofinanzierung bereitzustellen.

•  Marktoffensive
   Damit unsere Konsumenten beim Verbrauch von Milch – und Milchprodukten wieder verstärkt zu unseren heimischen
   Qualitätsprodukten greifen, sind zusätzliche Marketingaktivitäten erforderlich. Diese sind von der Agrarmarkt Austria in
   Zusammenarbeit mit den Milchverarbeitungsbetrieben rasch in Angriff zu nehmen.
   Darüber hinaus sind Exportoffensiven in ausländische Hoffnungsmärkte erforderlich.

•  EU – Lebensmittelkennzeichnung
   Milch und Milchprodukte gelten seit Bestehen der Menschheit als gesunde Grundnahrungsmittel. Die geplante Reform der
   Lebensmittelkennzeichnung seitens der EU – Kommission darf nicht dazu führen, dass hochwertige Lebensmittel wie Milch
   und Milchprodukte diskriminiert werden. Vielmehr sollte den Wünschen der Konsumenten Rechnung getragen werden, indem
   die Herkunft des Lebensmittels angeführt wird.

Die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Landwirtschaftskammer Salzburg  stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister  für Gesundheit, Jugend und Familie werden aufgefordert dieses Maßnahmenpaket umzusetzen, bzw. sich mit allen Kräften dafür einzusetzen, dass dieses Maßnahmenpaket vollinhaltlich umgesetzt wird.

Salzburg, am 12. Dezember 2008


Praxisgerechte Anpassung von ÖPUL-Maßnahmen

Einige Förderungsvoraussetzungen des ÖPUL 2007 und hier insbesondere bei den Maßnahmen „Mahd von Steilflächen“ und „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen“ erweisen sich als praxisfremd und nicht nachvollziehbar. 
Die Einhaltung des Anbaus von max. 75 % Getreide und Mais gilt erst ab einer Ackerfläche von 5 ha. Zusätzlich sieht die Richtlinie vor, dass unabhängig von der Größe der bewirtschafteten Ackerfläche max. 66 % einer Kultur angebaut werden dürfen und jedenfalls 2 % Blühflächen angelegt werden müssen.

Bei Teilnahme an der Maßnahme „Mahd von Steilflächen“ im ÖPUL 2007 dürfen 5 % der Steilstufen M1 (25 – 35 % Hangneigung), sowie 5 % der M2 und M3-Flächen zusammengefasst (>35 % Hangnei-gung) maximal zweimal genutzt werden. Überdies darf die erste Nutzung der 5 % M1-Flächen erst nach dem 15. Juni erfolgen, bzw. 5 % der M2 und M3-Flächen erst nach dem 30. Juni. 
Um eine praxisgerechte Umsetzung im Sinne der betroffenen Landwirte zu erreichen, stellen die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden

Dringlichen Antrag

Die Vollversammlung fordert den Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bei der Maßnahme „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen“ sowohl die Auflage des Anbaus von max. 66 % von einer Kultur, als auch von 2 % Blühflächen erst ab einer Ackerfläche von 5 ha angewendet wird. Darüber hinaus soll in Bezirken mit mehr als 70 % Grünland die Verpflichtung zur Anlage von 2 % Blühflächen entfallen, da durch den hohen Grünlandanteil die Biodiversität in hohem Maße gesichert ist. 
Weiters soll es möglich sein, die 5 % Zweinutzungsflächen von der Gesamtsumme sämtlicher relevanter Steilstufen zu berechnen, wobei es dem Landwirt überlassen sein soll, auf welcher Steilstufe sich tatsächlich die Zweinutzungsflächen befinden. Der früheste Schnittzeitpunkt dieser 5 % sollte einheitlich der 15. Juni sein. 

Salzburg, am 12. Juni 2008

Antrag Maßnahmenpaket Milch

Die Milchwirtschaft ist mit knapp 40 Prozent Wertschöpfung der bedeutendste landwirtschaftliche Betriebszweig im Bundesland Salzburg. Angesichts der gestiegenen Produktionskosten im vergange-nen Jahr ist es erforderlich, dass der Erzeugermilchpreis diese auch abdeckt und ein angemessenes Einkommen erwirtschaftet werden kann. 
Damit dies in Zukunft auch möglich sein wird, stellen die unterzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer folgenden 

Dringlichen Antrag

Die Vollversammlung fordert den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Salzburg auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass folgender Maßnahmen umgesetzt werden:

1. Bezüglich Mengensteuerung wird gefordert:
    a. EU-weite Beibehaltung der Quotenregelung
    b. die Rücknahme der 2 %igen Quotenaufstockung für das Jahr 2008 EU-weit 
    c. Verzicht einer weiteren EU-weiten Aufstockungen für die Folgejahre und 
    d. Aussetzung der Saldierung bei Aufrechterhaltung der Quotenregelung 

2. Die Landwirtschaftskammer Österreichs oder eine von ihr beauftragte Stelle soll in Zusammenarbeit mit den Milchreferenten
    und den Arbeitskreisleitern der einzelnen Bundesländer einen kostendeckenden Erzeugerorientierungspreis berechnen.
3. Neue Lieferverträge sollen in der Zukunft die Geschäftsgrundlage für die Milchlieferung sein. Eine Neugestaltung der
    Lieferverträge zwischen Bauern und Verarbeiter sollen fixe Preisvereinbarungen enthalten, so dass jeder Bauer weiß, welchen
    Milchpreis er im vereinbarten Zeitraum erhält. Saisonale Schwankungen können Berücksichtigung finden.
4. Da die Konsumenten regionale Produkte bevorzugen, wird der Handel aufgefordert, auf Eigenmarken weitgehend zu verzichten
    und verstärkt regionale Produkte zu listen. Damit unterstützt er die heimische Landwirtschaft und sichert gleichzeitig
    Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Salzburg, am 12. Juni 2008

Vereinfachung der Aufzeichnungsverpflichtung im ÖPUL

Mähflächen stellen in den westlichen Bundesländern die Hauptfuttergrundlage für die überwiegend vorherrschende Rinderhaltung dar. Es kann daher aufgrund des Futterbedarfes davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Anteil der Flächen jedenfalls zweimal genutzt wird und somit auch ein Bedarf von mindestens 90 kg N/ha vorliegt. Für Betriebe mit einem N-Einsatz von bis zu 90 kg N/ha kann daher davon ausgegangen werden, dass die Richtlinien der sachgerechten Düngung ohne-dies eingehalten werden und eine schlagbezogene Aufzeichnung nur zu einem nicht notwendigen bürokratischen Aufwand und zu keiner Verbesserung der Düngerplanung führt.

Um eine praxisgerechte Umsetzung im Sinne der betroffenen Landwirte zu erwirken, stellen die un-terzeichnenden Mitglieder der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden

Dringlichen Antrag

Die Vollversammlung fordert den Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Betriebe mit einem Düngeranfall von <90 kg N/ha feldfallend bei Teilnahme an der Maßnahme UBAG von der verpflichtenden schlagbezogenen Aufzeichnung entbunden werden. Für diese Betriebe wird eine vereinfachte Düngerberechnung als ausreichend erachtet.

Salzburg, am 12. Juni 2008

Transparenz beim Bauernmilchpreis

Damit sich die Milchbauern jederzeit über die aktuellen, in Österreich ausbezahlten Milchpreise informieren können, verlangt die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer eine übersichtliche und transparente Darstellung der Auszahlungspreise der einzelnen Milchverarbeitungsbetriebe.
Dazu bedarf es der regelmäßigen Übermittlung der jeweils ausbezahlten Milchpreise durch die Milchverarbeitungsbetriebe.

Die unterfertigten Kammerräte der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen daher den

Dringlichen Antrag

Der Präsident der Landwirtschaftskammer möge im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich mit der Vereinigung der Österreichischen Milchverarbeiter (VÖM) in Kontakt treten und von dieser eine bestmögliche Kooperation zur Umsetzung dieser Initiative einfordern.

Salzburg, 28.Februar 2008

Quotenaufstocken und Abschaffung der Milchquote überdenken

Mit 40 Prozent Anteil an der agrarischen Wertschöpfung hat die Milchwirtschaft für Salzburgs Bauern eine herausragende Bedeutung. Die Absicht der EU-Kommission, die Milchquoten in den Mitgliedsstaaten per 01. 04. 2008 um zwei Prozent zu erhöhen und die Quotenregelung nach 2015 auslaufen zu lassen würde zu einem erheblichen Preisdruck auf die Milcherzeuger führen. Damit sich die positive Entwicklung der Milchpreise auch 2008 fortsetzt und die Rahmenbedingungen für die Milchproduktion in den Milch- und Grünlandgebieten auch in Zukunft (auch nach 2015) noch attraktiv sind, stellen die unterzeichneten Kammerräte der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden 

Dringlichen Antrag

Der Bundesminister für Land und Forstwirtschaft wird aufgefordert, sich im EU- Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass

1. die EU-Kommission von ihrem Vorhaben betreffend Aufstockung der Milchquoten um 2 % ab dem 1. April 2008 Abstand nimmt,
2. die EU-Kommission das Auslaufen der Milchquotenregelung nach dem Wirtschaftsjahr 2014/2015 noch einmal überdenkt, sowie
3. im Falle einer, gegen unsere Interessen stattfindende, Erhöhung der Milchquoten und einem späteren Auslaufen derselben, mit flankierenden Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einführung einer Milchkuhprämie die Milchproduktion in den Berg- und Grünlandregionen gehalten werden kann.

Salzburg, am 28. Februar 2008

Definition der Kleinerzeuger für rinderhaltende Biobetriebe 

Die Anzahl der Biobauern liegt derzeit im Bundesland Salzburg bei 3.460 Betrieben, davon halten ca. 95 % Rinder. Strukturbedingt steht der überwiegende Teil der Rinder in Anbindehaltung.
Seit dem 24. August 2000 regelt die Verordnung 2092/91, ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 für alle Biobetriebe in der Union auch den Bereich tierische Erzeugnisse, wobei für Biobetriebe grundsätzlich ein Verbot der Anbindehaltung gilt. Rinder in Kleinbetrieben dürfen jedoch in Anbindung gehalten werden.
Die EU-Kommission ermöglicht den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Definition des Kleinbetriebes. Die endgültige Entscheidung über die Definition des Kleinbetriebes steht in Österreich noch aus.
Damit die betroffenen Rinder haltenden Betriebe die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die Teilnahme am Öpul bekommen, ist es erforderlich, dass die notwendigen Beschlüsse durch die zuständigen Gremien noch vor der Abgabe des MFA gefasst werden.

Die unterfertigten Kammerräte der Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellen daher den

Dringlichen Antrag

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge bei den ressortzuständigen Ministern (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft bzw. Bundesministerin für Gesundheit) vorstellig werden und die dringend notwendigen Beschlüsse einfordern.

Salzburg, am 28. Februar 2008 

Versicherungszeiten

Neuausrichtung für Berufsschutz
Bauern und ungelernte Arbeitskräfte (Hilfsarbeiter) sind durch die heutige Berufsschutzregelung in der Pensionsversicherung benachteiligt, da ein Berufsschutz erst ab dem 57. Lebensjahr besteht. Vor dem 57. Lebensjahr ist bei Krankheiten, die noch leichte und mittelschwere Arbeiten ermöglichen, ein Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich, z.B. bei Bauern auf Portier- oder Billeteursstellen, die es im ländlichen Raum aber nicht gibt. Hier gilt es zumindest für jene Fälle mit schwerer Erkrankung eine Lösung dahingehend zu schaffen, dass in besonderen Härtefällen - bei ärztlich festgestellter eingeschränkter Leistungsfähigkeit (leichte Arbeiten im Sitzen) und mangelnder Vermittelbarkeit eines neuen Arbeitsplatzes (innerhalb einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar) durch das AMS innerhalb von 3 Monaten - eine Erwerbsunfähigkeitspension vor dem 57. Lebensjahr zu ermöglichen.

Nachkauf von Versicherungszeiten
Für die Nutzung der derzeitigen Langzeitversichertenregelung sind Versicherte aus allen Berufsgruppen benachteiligt, wenn sie vor 1973 als Angehörige hauptberuflich am landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern beschäftigt waren. Trotz Vorliegens der Voraussetzungen konnten auf Grund des Fehlens gesetzlicher Regelungen keine Versicherungszeiten erworben werden (1957 bis 1970: Versicherungszeiten erst ab dem 20. Lebensjahr; 1970 bis 1973: Versicherungszeiten ab dem 18. Lebensjahr möglich). Derartige Zeiten fehlen den Betroffenen für die Inanspruchnahme der Langzeitversichertenregelung. Die Lösung wäre ein begünstigter Nachkauf dieser Zeiten durch die Betroffenen, die aber erst bundesgesetzlich verankert werden muss.

Um sowohl den begünstigten Nachkauf von Versicherungszeiten zu ermöglichen aber auch die Benachteiligung der in der Landwirtschaft Beschäftigten sowie der ungelernten Hilfskräfte im Bereich des Berufsschutzes zu beseitigen, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden

Dringlichen Antrag

die Vollversammlung fordert den Sozialminister auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, 

a) um Personen, die in die Langzeitenversicherungsregelung fallen, einen begünstigten Nachkauf von Versicherungszeiten zu ermöglichen und 
b) um die Benachteiligung der in der Landwirtschaft Beschäftigten sowie der ungelernten Hilfskräfte zu beseitigen. 

Salzburg, am 14. Dezember 2007

Anliegen der Bergbauern

Die kürzlich von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zur Überprüfung der GAP-Reform aus dem Jahr 2003 (=Gesundheitscheck) sind vom Bestreben geprägt, die Landwirte dem freien Wettbewerb auszusetzen und freiwerdende Mittel aus dem Agrarhaushalt in andere Bereiche umzuschichten.
Eine positive Entwicklung der Marktpreise darf nicht zum Anlass genommen werden, um Direktzahlungen oder die Abgeltungen für erbrachte Umweltleistungen zu beschneiden! Bauern sind Unternehmer. Die Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und Berechenbarkeit über einen längeren Zeitraum. Eine Agrarpolitik, die in immer kürzeren Zeitabständen mit gravierenden Reformen aufwartet, lehnt die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer entschieden ab.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg nimmt zum Vorschlag der EU-Kommission Stellung:

Einheitliche Betriebsprämie
Vereinfachungen bei der Abwicklung der einheitlichen Betriebsprämie sind unbedingt erforderlich. Vereinfachungen bei Antragsabwicklung und Kontrollen sind unabdingbar. Sie dürfen jedoch nicht zu einer Reduktion bei den Marktordnungszahlungen führen!

Cross-Compliance
Cross-Compliance wird auch in Zukunft ein essentieller Bestandteil für die Gewährung der GAP-Prämie sein. Umso mehr ist es erforderlich, dass es zu einer Entrümpelung bei den Vorschriften, einer Reduzierung im Kontrollumfang, der Einführung von Bagatellgrenzen sowie einer europaweit einheitlichen Handhabung kommt.

Beibehalt von mengensteuernden Elementen
Die vorzeitige Aufweichung des Quotensystems ist abzulehnen, da sie die Stabilität am Milchmarkt gefährdet und sehr schnell zu einer Trendumkehr am Markt führen kann.
Das Angebot am Markt muss auch nach dem Auslaufen der Milchquotenregelung nach 2015 gesteuert werden damit sich die positive Entwicklung der Milchpreise fortsetzen kann. Derzeitig vorhandene Instrumente sollten so flexibel wie möglich gestaltet werden, um den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen zu können.
Unabhängig von der Flexibilisierung bzw. der Beseitigung des Quotensystems müssen für die benachteiligten Gebiete begleitende Maßnahmen für eine rentable Milchproduktion geschaffen werden.
Sollte die Milchquotenregelung trotzdem bereits vor 2015 aufgeweicht werden, so müssen diese begleitenden Maßnahmen in den benachteiligten Gebieten ebenfalls zeitgleich wirksam werden.

Nitratrichtlinie
Es ist Sorge zu tragen, dass bei der Anwendung der EU – Nitratrichtlinie betriebsbezogene Gegebenheiten berücksichtigt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt folgenden 

Dringlichen Antrag

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg wird aufgefordert bei den zuständigen Stellen dafür einzutreten, dass die speziellen Anliegen der Grünland- und Bergbauern bei den Verhandlungen mit der EU – Kommission entsprechend berücksichtigt werden.

Salzburg, am 14. Dezember 2007

Gleitklausel beim fiktiven Ausgedinge

Das Ausgedinge ist ein wichtiges Element der bäuerlichen Alterssicherung. Die Anrechnung des fiktiven Ausgedinges entspricht aber nicht mehr der Realität. Daher ist es dringend notwendig, eine weitere Rückführung dieser Anrechnungsgröße zu erreichen. Die derzeitige Regelung mit 20 % des jeweiligen Richtsatzes im Jahr 2009 ist als positiv zu vermerken, die schrittweise Absenkung muss aber ab 2010 unbedingt fortgeführt werden.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den

Antrag

Die Vollversammlung fordert den Sozialminister auf, eine weitere Rückführung beim pauschalierten Ausgedinge in Jahresschritten ab 2010 zu erwirken. 

Salzburg, am 14. Dezember 2007

Milchpreis

Der Milchmarkt hat sich in den letzten Tagen und Wochen europaweit äusserst positiv entwickelt. Die Ursachen für diese positive Entwicklung sind eine weltweite Verknappung des Angebotes einerseits und eine gestiegene Nachfrage andererseits.

a) Durch die langanhaltende Dürre in Australien und Neuseeland, fallen diese Länder als Hauptexporteure in den Wachstumsmarkt im asiatischen Raum vor allem nach China aus. Butter, Käse und Magermilchpulver werden daher verstärkt von der EU in den asiatischen Raum geliefert. Auch in Teilen Europas hat die langanhaltende Trockenheit im heurigen Frühjahr zu einer deutlich spürbaren Verringerung der Futterbasis geführt.
b) Die Nachfrage nach Milchprodukten stieg in den letzten Jahren stetig an. Vor allem bei Milchpulver, Milchmischgetränke und Käse ist eine stark steigender Nachfrage feststellbar.
c) Der ständige Druck auf die Erzeugermilchpreise hat zudem dazu geführt, dass der Großteil der EU - Mitgliedsländer ihre nationale Quote unterliefert.

Umfragen unter Kosumenten haben ergeben, dass diese bereit sind mehr Geld für Milchprodukte auszugeben, wenn ein wesentlichen Teil des höheren Preises auch den Bauern in Form einer Milchpreiserhöhung zugute kommt.
Kürzlich wurden die Preise für Milchprodukte in der Bundesrepublik Deutschland um bis zu 15 % angehoben Da die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den Marktpreis in Österreich durchwegs mit denen in Deutschland vergleichbar sind und daher auch höhere Preise für Milchprodukte realisierbar sind, stellen die unterzeichneten LWK-Räte des Salzburger Bauernbundes folgenden 

D R I N G L I C H E N    A N T R A G

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert, dass die Verarbeitungsbetriebe in dieser Phase beim Handel höhere Preise für die Milchprodukte durchsetzen. Die Bauern erwarten dass die Produzentenmilchpreise zumindest prozentmässig in gleicher Höhe angehoben werden.

Salzburg, 1. Juni 2007

ÖPUL - Richtlinienänderung

Die Sonderrichtlinie des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2007), sieht in Maßnahme 2.1, „Biologische Wirtschaftsweise“ und Maßnahme 2.4 „Verzicht auf Ertrags steigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen“ als Biodiversitätsauflage auf Grünland vor, dass auf zumindest 5% der Mähflächen (ohne Bergmähder) maximal zwei Nutzungen pro Jahr erfolgen dürfen. 

Diese Auflage dient aus Sicht der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg nicht der Biodiversität, sondern hat eher gegenteilige Auswirkungen und soll aus dem Programm gestrichen werden. 
Sollte dies nicht möglich sein, verlangt die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg, dass es in Jahren von Dürre oder sonstigen Witterungsverläufen, die zu einer Verringerung der Ernte führen, möglich sein sollte, dass diese Flächen ohne gesonderte Genehmigung der EU, sondern mit der einer Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Bundesminister, für weitere Nutzungen vor dem 15. September herangezogen werden können.

Dabei soll es möglich sein, diese Ausnahmeregelung in einer möglichst unbürokratischen und praktikablen Form abzuhandeln.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher folgenden

D R I N G L I C H E N    A N T R A G

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg ersucht den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Salzburg sich beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dafür einzusetzen, dass diese Forderung bei der Genehmigung der Richtlinien für das künftige Umweltprogramm Berücksichtigung findet.

Salzburg, am 1. Juni 2007

Nachhaltige Strategie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen

Von den Sozialpartnern wurde die Erstellung eines sogenannten Weißbuches durch das WIFO zum Thema „Mehr Beschäftigung durch Wachstum auf Basis von Innovation und Qualifikation“ in Auftrag gegeben. 
Das Weißbuch zeichnet eine langfristige Strategie um Wachstum und Beschäftigung nachhaltig zu erhöhen. 
Aus Sicht des Salzburger Bauernbundes ergeben sich drei wesentliche Ziele:
1. Sicherung des Lebensraumes und der natürlichen Lebensgrundlagen
2. Die Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel
3. Land- und Forstwirtschaft als maßgeblicher Energielieferant der Zukunft

Als Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dienen:
1. eine verstärkte Zusammenarbeit von Land- und Forstwirtschaft und der Wirtschaft in den Regionen
2. die Stärkung des Ländlichen Raumes als Lebens- und Wirtschaftsraum und als attraktiver Standort 
    für Tourismus und Erholung
3. Ausbau der Rolle der Land- und Forstwirtschaft als Lieferant von nachwachsenden Rohstoffen sowie 
    Bioenergie durch Bewusstseinsbildung und Anreizmodelle 
4. Fortsetzung und Unterstützung der Bemühungen zur Herstellung qualitativ höchstwertiger Lebensmittel
    sowie zur verstärkten nationalen und internationalen Vermarktung. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist 
    auch die Bewusstmachung der kurzen Wege der Produkte zum Konsumenten und somit Ressourcen 
    schonenden und damit Umwelt schonenden Produktion der österreichischen Landwirtschaft. 

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg stellt daher folgenden

ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg fordert den Präsidenten der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg auf, sich im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich bei den zuständigen Ministerien dafür einzusetzen, dass zur Erreichung der Ziele die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt werden. 

Salzburg, am 8. März 2007

Praxistaugliche Regelung bei den landwirtschaftlichen Tiertransporten

Die am 5. Jänner 2007 in Kraft getretene EU-Verordnung 1/2005 über den „Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen“ regelt EU-weit den Tiertransport und gilt damit auch als Grundlage für eine österreichische Regelung.
Da Details im Bereich der EU - Rechtsumsetzung noch offen sind und in einem neuen Tiertransportgesetz geregelt werden sollen fordert die Landwirtschaftskammer Salzburg, dass mehrere Themenbereiche ausführlich diskutiert werden und nach einer Praxis tauglichen Regelung gesucht wird:

a) Befähigungsnachweis: Eine vorhandene landwirtschaftliche Berufsausbildung oder die mehrjährige 
    berufliche Praxis im Umgang mit Tieren unserer Bäuerinnen und Bauern sowie am Hof tätigen
    Personen müssen als Befähigungsnachweis für den Transport von Tieren bis zu einer Transportdauer 
    von 8 Stunden ausreichen. Für allenfalls zusätzlich Betroffene muss die Erlangung des 
    Befähigungsnachweises einfach gestaltet und auf das unbedingt Notwendige beschränkt sein.

b) Transportfahrzeuge/Transport von Tieren:
    Die klein und mittelbäuerliche Struktur in Österreich erfordert aus kosten– und arbeitswirtschaftlichen 
    Gründen auch beim Tiertransport die überbetriebliche Zusammenarbeit. Die in der Landwirtschaft 
    übliche Form der Nachbarschaftshilfe darf dabei nicht in Frage gestellt werden. 
    Eine unterschiedliche Behandlung von eigenen Fahrzeugen und Fahrzeugen die in gemeinschaftlichen 
    Besitz stehen oder Fahrzeugen, die im überbetrieblichen Einsatz stehen ist nicht zu rechtfertigen. 
    Dies gilt auch für den unentgeltlichen Transport von Tieren. Die Anforderungen an eigene oder 
    gemeinschaftlich gehaltene Transportfahrzeuge bzw. Anhänger sind so zu definieren, dass nicht 
    durch unverhältnismäßige Vorschriften die einen Transport der Tiere durch einen Bauern oder einer
    Bäuerin praktisch unmöglich machen. Jedenfalls ist der innerbetriebliche bzw. der betriebsbedingte 
    Transport sowie der Transport von und zu Absatzveranstaltungen, Ausstellungen, Schauen und 
    Sportveranstaltungen auszunehmen.

c) Transportfähigkeit
    Eine Praxis gerechte Regelung erfordert, dass folgende Punkte Beachtung finden: 
- Trächtigkeit max. 90% (Versteigerungen, Heimtransporte von Almen)
- Heimtransport von Tieren, die auf der Alm gekalbt haben (betrifft Kuh und Kalb)
- Beurteilung von Verletzungen, physiologischen Schwächen, pathologischen Zuständen, 
  unnötigen Leiden – Beispielsaufzählung zur Orientierung für Tierhalter hilfreich? 
- offene Wunde nach Kaiserschnitt; Tiere die sich beim Transport verletzen?
  Bsp.: Schweinehaltung, Schlachtung von Tieren mit Fundamentsproblemen, die Probleme 
  beim Aufstehen haben, mit leichter Unterstützung aber auf Transportfahrzeug gebracht werden können – 
  diesen Tieren kann auf Dauer gesehen sicher Leiden erspart werden!

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher folgenden 

D R I N G L I C H E N    A N T R A G

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge sich im Wege der Landwirtschaftskammer Österreich bei der für das Ressort BMGFJ zuständigen Frau Gesundheitsministerin dafür einsetzen, dass beim „Tiertransportgesetz Neu“ auf die spezifischen Besonderheiten der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Österreich Rücksicht genommen wird und eine Praxis taugliche Regelung zu Stande kommt. Sollten sich EU – Rechtsvorschriften gegen eine solche Regelung stellen wird die Frau Bundesministerin ersucht, sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel für eine Änderung derselben einsetzen.

Salzburg, am 8. März 2007

Forderungen im Zuge der Regierungsverhandlungen

Die Stärke der österreichischen Landwirtschaft ist ihre gewachsene Vielfalt und die flächendeckende Bewirtschaftung. Sie ist Grundlage für Versorgungssicherheit unter der Wahrung der Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft. Nur damit kann der ländliche Raum für seine Bewohner in seiner Sozial-, Wirtschafts- und Kulturfunktion nachhaltig lebensfähig erhalten werden. 
Damit möglichst viele bäuerliche Familienbetriebe Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften und dadurch Arbeitsplätze in der Region gesichert werden können, ist es notwendig, dass sich auch in Zukunft das Einkommen der bäuerlichen Familienbetriebe wie folgt zusammensetzt:

a) gerechte Preise für die bäuerlichen Produkte
b) Direktzahlungen, unterstützt von Marktordnungsregeln, die unsere Bauern vor einer schrankenlosen Liberalisierung schützen.
c) Abgeltung für die erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen
d) Ausgleich für die naturbedingten Nachteile in der Bewirtschaftung
e) Diversifizierung/ Erwerbskombination (z. B: Urlaub am Bauernhof)

Unsere Bauern sollen auch in Zukunft auf verlässliche Rahmenbedingungen für eine positive Weiterentwicklung ihrer Betriebe zählen können.
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher folgenden 

D R I N G L I C H E N    A N T R A G

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg wird beauftragt im Wege der Präsidentenkonferenz folgende Forderungen an die künftige Bundesregierung zu richten bzw. bereits im Zuge der Regierungsverhandlungen an die Verantwortlichen zu übermitteln.

1) Förderung von Vermarktungsinitiativen, Erschließung neuer Märkte und Sicherung des Heimmarktes um gerechte Preise für unsere bäuerlichen Produkte zu ermöglichen.

2) Absicherung der Direktzahlungen:
Mit dem „Grünen Pakt“, dem neuen Programm für die Ländliche Entwicklung wurde von der Bundesregierung im heurigen Jahr die Basis für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes für den Zeitraum 2007 bis 2013 gelegt. Die Vollversammlung fordert die künftige Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Kofinanzierung sichergestellt ist und jeder Euro aus dem EU-Topf aus Brüssel für unsere Bauern einkommenswirksam abgeholt werden kann. Darüber hinaus sind vom Bund genügend Mittel für nationale Programme zur Verfügung zu stellen. 
Weiters fordern wir, dass die Mittel für die Kofinanzierung verfassungsrechtlich abgesichert werden und somit künftig in den Bereich der Pflichtausgaben einzuordnen sind.

3) Schutz des Eigentums
Bäuerliche Familien müssen frei über die Zukunft ihres Hofes bestimmen können. Die Stärkung des Privateigentums ist dabei unverzichtbar. Ohne Eigentum ist marktwirtschaftliches Handeln nicht machbar. Die Möglichkeit Eigentum zu haben, zu erwerben und der Schutz von Eigentum sind für unsere Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. 
  · Bekenntnis zu einer unbürokratischen Einkommensermittlung (Pauschalierung)
  · Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  · Steuerliche Entlastungsmaßnahmen

4) Ausbau der Wertschöpfungskette für die Land und Forstwirtschaft.
Forcierung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse) und verstärkter Einsatz von Holz als Werkstoff. 

5) Soziales und Gesundheit
Absicherung der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesen im ländlichen Raum, das auch in Zukunft für alle zugänglich sein muss. Anpassung der Kriterien für den Berufsschutz an andere Berufsgruppen. Weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges, das Kinderbetreuungsgeld weiterentwickeln, keine weiteren Belastungen in der bäuerlichen Sozialversicherung.

6) Unterstützung von Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich – sowie des europäischen Modells des lebenslangen Lernens( LLL)

7) Flexibilisierung des Ausbringungszeitraumes von Wirtschaftsdünger

8) Infrastrukturoffensive (z.B.: Breitband und Ausbau des ländlichen Wegenetzes)

9) Kompression bei Zahlungsansprüchen für Milchwirtschaftsbetriebe rasch zu ermöglichen.

Salzburg, am 5. Dezember 2006

Anhebung der Umsatzgrenze der Nebentätigkeiten und Be-und Verarbeitung

Am 10. Mai 2006 hat ein Initiativantrag den Finanzausschuss des Nationalrates passiert, mit dem Steuererleichterungen für Klein- und Mittelunternehmen geschaffen werden sollen. Unter anderem soll die Umsatzgrenze bei der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer von € 22.000,-- auf € 30.000 angehoben werden.
Die derzeitige Einnahmengrenze für die Zuordnung der Be-/Verarbeitung (allenfalls einschließlich Nebengewerbe) zur Land- und Forstwirtschaft von 24.200 € wurde mit der Pauschalierungsverordnung 1997 in Anlehnung der Kleinunternehmergrenze (+10 % USt. ) festgelegt. 

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt den

A N T R A G

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge beim Bundesminister für Finanzen vorstellig werden, um zu erwirken, dass analog zur Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auch die Umsatzgrenze für Nebentätigkeiten bzw. Be-/Verarbeitung auf € 33.000 angehoben wird.

Salzburg, am 2. Juni 2006

Ersatzlose Streichung der Nutzungsbeschränkung der Mähflächen im neuen ÖPUL

Die Auflage im neuen Umweltprogramm wonach 5 % der Mähfläche nur zweimal genutzt werden dürfen, widerspricht den Grundsätzen der guten landwirtschaftlichen Praxis, und bringt keine nennenswerten ökologischen Vorteile.
Schon jetzt werden im Bundesland Salzburg im Vertragsnaturschutz, Natura 2000 sowie im Umweltprogramm Maßnahmen erbracht, welche eine wesentliche Verbesserung der Biodiversität (Artenvielfalt) bringen.

Vertragsnaturschutz:
· 1.235 ha kleinräumige Strukturen 
· 2.471 ha ökologisch wertvolle Flächen 
· ca. 1.200 ha bei der Erstellung des Naturschutzplanes für die Ökologie und Umwelt 

Natura 2000: Rund 108.000 ha unterliegen einem Verschlechterungsverbot d. h. es dürfen keine Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Verschlechterung der Biodiversität führen.

Umweltprogramm: Durch die ökologischen Auflagen beim „Silageverzicht“ im Umweltprogramm, welche zurzeit auf rund 34.000 ha ein-gehalten werden, kommt es ebenfalls zu einer geringeren Schnitthäufigkeit im Vergleich zur Silagebereitung.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes stellt daher in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden 

D R I N G L I C H E N   ANTRAG

Da schon jetzt auf vielen landwirtschaftlich genutzten Flächen Maßnahmen erbracht werden, welche die Biodiversität fördern, fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, sich für die ersatzlose Streichung dieser Maßnahme im künftigen Umweltprogramm einzusetzen.

Salzburg, am 2. Juni 2006

Silageverzicht Abgrenzung der Milch produzierenden Betriebe

Im Umweltprogramm für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist bei der Maßnahme „Silageverzicht“ eine Differenzierung zwischen Milch produzierenden Betrieben (170€/ha) und nicht Milch produzierenden Betrieben (130€/ha) vorgesehen.
Zur Abgrenzung der Milch– von den nicht Milch produzierenden Betrieben ist eine praxisgerechte und unbürokratische Regelung notwendig.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt daher den

D R I N G L I C H E N A NTR A G

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert, dass Betriebe mit einer A- und/oder D-Quote als Milchviehhalter eingestuft werden. 
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg möge sich beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dafür einsetzen, dass diese Forderung bei der Erstellung der Richtlinien für das künftige Umweltprogramm Berücksichtigung findet.

Salzburg, am 2. Juni 2006

Finanzierung des Programms LE 2007 bis 2013 

Damit auch in Zukunft eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung unseres Landes durch unsere bäuerlichen Familienbetriebe nach dem Prinzip der ökosozialen Marktwirtschaft gewährleistet werden kann, ist es notwendig, dass die bäuerlichen Betriebe weiterhin bei investiven Maßnahmen durch die öffentliche Hand gefördert werden und dass auch künftig neben einem nationalen Maßnahmenpaket und spezifischen Ländermaßnahmen Ausgleichszahlungen für ständige natürliche Nachteile und angemessene Entgelte für die Umweltleistungen unserer Bauern bezahlt werden. Dafür steht von Seiten der Europäischen Union in den nächsten sieben Jahren mit ca. 3,1 Mrd. Euro nahezu gleich viel Geld zur Verfügung wie in der laufenden Programmplanungsperiode. Um diese Mittel von Brüssel auch tatsächlich abrufen und das österreichische Programm „LE 2007 - 2013“ mit einem Gesamtvolumen von ca. einer Milliarde Euro pro Jahr vollständig finanzieren zu können, ist es notwendig, dass die entsprechende Co-Finanzierung durch den Bund und die Länder erfolgt. Nur dann ist es möglich, dass neben der Investitionsförderung auch 276 Mio. Euro an Ausgleichszulage für die Bauern in den Berggebieten und in den Benachteiligten Gebieten, sowie ca. 524 Mio. Euro für das neue Umweltprogramm bereitgestellt werden können.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt aus diesem Grund den

 

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg möge beschließen:

Das Land Salzburg insbesondere das für Finanzen zuständige Regierungsmitglied wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit das Programm „LE 2007 - 2013 in vollem Umfang umsetzbar ist und notwendige nationale und spezifische Ländermaßnahmen auch in Zukunft finanziert werden können.

Salzburg, am 10. März 2006

Rohstoff Holz mobilisieren

Der extrem lange Winter mit hohen Schneelagen hat vor Augen geführt, dass es zu Engpässen beim Rohstoff Holz kommen kann. Sowohl die Sägeindustrie, als auch die Papier- und Plattenindustrie bemängeln die verknappte Rohstoffbasis. Tatsache ist es, dass sich die heimische Sägeindustrie in den letzten Jahren zu mehr als 40% aus dem Ausland versorgt hat und sich der Gesamtimport seit 1990 auf fast 7 Millionen Festmeter mehr als verdoppelt hat. Der Holzeinschlag wurde in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich gesteigert, wobei für das Jahr 2006 ein Einschlag von rd. 18 Millionen Festmeter zu erwarten ist. Die heimische Sägeindustrie, aber auch die Papier- und Plattenindustrie fragt den nachwachsenden Rohstoff aus der Region wieder vermehrt nach, was ein positives Signal darstellt. Salzburg zählt mit 52% Waldanteil zu den waldreichen Bundesländern, vom jährlichen Zuwachs werden jedoch nur knapp die Hälfte genutzt. Wenngleich die Ertragssituation durch große Schäden infolge Windwurf und Borkenkäfer bei den heimischen Forstbetrieben, aber auch im Kleinprivatwald sehr gespannt ist, signalisiert die verstärkte Nachfrage eine nachhaltige Verbesserung. Um die vorhandenen Vorräte an Holz vor allem aus dem Kleinprivatwald für den immer breiter werdenden Markt mobilisieren zu können, bedarf es unter anderem folgender Maßnahmen:

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg stellt aus den oben angeführten Gründen den

DRINGLICHEN  ANTRAG

Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, der Landwirtschaftskammer die GIS-Daten zur Verfügung zu stellen, um die für die heimische Holzindustrie sowie für den Biomassebereich erforderlichen Holzmengen rascher aufbringen zu können, die erforderlichen Finanzmittel zur Fortführung des Starkholzprojektes sowie der Ausbildungsprogramme sicherzustellen und die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Programmes Ländliche Entwicklung notwendigen Finanzierungsmittel bereitzustellen.

Salzburg, am 10. März 2006

Entkoppelung der Milchprämie 

Die Entscheidung über die Umsetzung der Entkoppelung der Milchprämie im Jahr 2007 wird besonders von spezialisierten Milchbetrieben mit Pachtflächen kritisch erwartet. Anlass zur Sorge bereitet der Umstand, dass bei Verlust von Pachtflächen Zahlungsansprüche für Milch nicht mehr genutzt werden könnten, obwohl der Anspruch dafür durch Zukauf von Quoten erworben wurde. 

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden

D R I N G L I C H E N A N T R A G

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert den Präsidenten auf, sich in der Landwirtschaftskammer Österreich als auch beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft einzusetzen, dass in Österreich im Jahr 2007 ein Modell für die Entkoppelung der Milchprämie angewendet wird, bei dem der Verlust von Pachtflächen nicht zwangsläufig dazu führt, dass Zahlungsansprüche nicht mehr genutzt werden können.

Salzburg, am 2. Dezember 2005

Höhere Kosten bei Milchpreiskalkulation berücksichtigen 

Milchviehbetriebe müssen in der Lage sein, Einkommen zu erwirtschaften um die Lebenshaltungskosten abdecken zu können bzw. um Eigenkapital für notwendige Investitionen im Betrieb tätigen zu können.
Die Preisindexentwicklung in der Landwirtschaft der letzten Jahre weist für Milch eine stagnierende Entwicklung aus. Dem gegenüber stehen gestiegene Kosten für Betriebsmittel. So sind die Kosten für Betriebsmittel im Zeitraum Juli 2004 bis Juli 2005 um 2,17% gestiegen.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher den

DRINGLICHEN ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft Salzburg fordert die Verantwortlichen in den österreichischen Milchverarbeitungsbetrieben auf, dass bei den anstehenden Preisverhandlungen mit den Handelsketten und anderen Abnehmern, auch die gestiegenen Produktionskosten bei den Milchproduzenten in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Salzburg, am 02. Dezember 2005

Sozialversicherung 

Die Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg verfolgen mit Interesse die Verhandlungen zur Zusammenführung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Die damit verfolgte Zielsetzung einer langfristigen und nachhaltigen Sicherung der bäuerlichen Interessen in der gesetzlichen Sozialversicherung wird begrüßt. Die geplante Zusammenführung der beiden Sozialversicherungsträger darf aber aus der Sicht der Landwirtschaftskammer Salzburg nicht dazu führen, dass berufsständisch bedingte Unterschiede in der Bildung der Beitragsgrundlagen durch das pauschale Einheitswertsystem und Unterschiede in der Beitragsbelastung in der Pensionsversicherung beseitigt werden.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden 

D R I N G L I C H E N  A N T R A G

Die im BSVG vorgesehenen Formen der Beitragsgrundlagenbildung über den aus dem Einheitswert abgeleiteten Versicherungswert (pauschal) und über den Einkommenssteuerbescheid (Optionsbetriebe) müssen unverändert aufrechterhalten werden und es darf darüber hinaus zu keinen beitragsrechtlichen Nachteilen durch die Zusammenführung der beiden Träger kommen.
Der Präsident wird beauftragt diese Forderung an den Obmann der SVB zu übermitteln.

Salzburg, 02. Dezember 2005

Zivildienst 

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach das bisherige Verpflegungsgeld von € 6 pro Tag nicht ausreichend ist und eine Bezugsgröße für eine „angemessene“ Verpflegung von € 13,60 pro Tag für die Zivildiener (=Gleichstellung mit den Grundwehrdienern) eingefordert wird, werden derzeit intensive Diskussionen darüber geführt, wer zukünftig die zusätzliche Finanzierung übernehmen soll.

Zivildiener werden im Bereich der Landwirtschaft nur in Notsituationen, d.h. bei einer schweren Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, einer starken Behinderung oder nach einem Todesfall eines Betriebsführers eingesetzt. In fast allen Fällen befinden sich die betroffenen Betriebe auch in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation. Die Übernahme von zusätzlichen Verpflegungskosten ist für die Zivildienstbetriebe nicht zumutbar.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft in Salzburg stellt daher folgenden

A N T R A G

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg fordert die Bundesministerin für Inneres auf, dafür einzutreten, dass zusätzliche Kosten für den Verpflegungsaufwand von Zivildienern im Bereich der Landwirtschaft nicht den Einsatzbetrieben angelastet werden.

Salzburg, am 2. Dezember 2005

Ländliche Entwicklung  (Programm Ländliche Entwicklung 2007 – 2013)

Laut Verordnung des Rates vom 16. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) ist in Artikel 17 „Gleichgewicht und Schwerpunkt“ festgelegt, dass die Beteiligung an jedem der drei Ziele gemäß Artikel 4 mindestens 10 % der gesamten Beteiligung des ELER an dem Programm für die Schwerpunkte 1 und 3 und mindestens 25 % für den Schwerpunkt 2 ausmacht.
Derzeit werden in Österreich für den Schwerpunkt 1 ca. 11 %, für den Schwerpunkt 2 ca. 86 % und für den Schwerpunkt 3 ca. 3 % der Mittel verwendet.
Da in Zukunft laut Verordnung nur mehr maximal 80 % der Mittel für Schwerpunkt 2 (ÖPUL, AZ) verwendet werden dürfen, muss der Schwerpunkt 2 selbst bei gleich bleibender Mittelzuteilung an Österreich um mindestens 6 % gekürzt werden. Da mit der Kürzung des Schwerpunktes 2 unmittelbare Einkommensverluste verbunden sind, eine weitere Einkommenssenkung unzumutbar ist und laut Verordnung „die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen weiterhin eine herausragende Rolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Ländlichen Raums und bei der Befriedung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltleistungen spielen“ stellen die Fraktionen in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgenden gemeinsamen

DRINGLICHEN ANTRAG

der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer möge sich dafür einsetzen, dass
1. die Verwendung der Mittel für die drei Schwerpunkte im Verhältnis 10 % 1. Schwerpunkt, 80 % 2. Schwerpunkt und 10 % 3. Schwerpunkt sowie
2. die Aufteilung der Mittel für die Investitionsförderung auf die Bundesländer nach dem derzeitigen Länderschlüssel erfolgt.

Salzburg, am 02. Dezember 2005

Kräuteranbau - Erweiterung der offenen Liste

Der Anbau von Heil- Duft und Gewürzpflanzen wird laut „Grünen Bericht 2005“ in Österreich auf einer Fläche von 3600 ha schon seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Vielfach werden daraus Teemischungen nach alten überlieferten Rezepten hergestellt. 

Im Österreichischen Lebensmittelkodex - Kapital B 31 „Tee und teeähnliche Erzeugnisse“ sind jene Kräuter sowie deren Teile aufgelistet, die derzeit für den Anbau als Heilkräuter zugelassen sind.
Sehr viele Heilpflanzen, die seit jeher nach Jahrhunderte alten Überlieferungen als Heilkräuter verwendet wurden, wie z.B. Johanniskraut, Schafgarbe, Lindenblüte fehlen in der „offenen Liste“ und werden aus diesem Grund als Arzneimittel eingestuft.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land– und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg fordert die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, dafür einzutreten, dass im Österreichischen Lebensmittelkodex – Kapitel B 31, alle Pflanzen und Kräuter sowie Teile davon, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, in die „offene Liste“ aufgenommen werden.

Salzburg, am 02. Dezember 2005

Freihalten der Almweideflächen erleichtern

Eine fachgerechte Bewirtschaftung von Weideflächen erfordert, dass diese Flächen entsprechend gepflegt werden. Dazu ist es notwendig, dass regelmäßig Sträucher, Niederhölzer sowie Äste von den Weideflächen entfernt werden. In gewissen Abständen muss auch "geschwendet" werden.
Das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen schreibt vor, dass im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. September das Verbrennen biogener Abfälle (Holz, Stroh, Schilf, Rebholz, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub) grundsätzlich verboten ist.
Da zum 1. Mai auf vielen höher gelegenen Almen noch Schnee liegt und nur wenige Almen und höher gelegene Weideflächen befahrbar sind, ist eine praxisgerechte Almbewirtschaftung nicht möglich.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

A N T R A G

Um eine fachgerechte Almwirtschaft zu ermöglichen, fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, dass durch eine Novellierung des Bundesgesetzes über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen der Fristbeginn für das Verbot der Verbrennung von biogenen Abfällen auf Almen frühestens per 1. Juli festgesetzt wird.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg fordert den Präsidenten auf, diese Forderung dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten.

Salzburg, am 16. Juni 2005

Dringlicher Antrag zum Thema ländliche Entwicklung 2007-2013

Die ländlichen Regionen sind Lebens- und Wirtschaftsraum für den allergrößten Teil der Salzburger Bevölkerung. Der ländliche Raum prägt Salzburg und ist eine wesentliche Grundlage für den hohen Standard der Lebensqualität in unserem Bundesland.
Die ländliche Gegend wird maßgeblich davon geprägt, wie die bäuerlichen Familien und die in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen die Landschaft bewirtschaften und pflegen. Es gilt dieses Kapital für die Wirtschaft und die Lebensqualität in unserem Lande zu erhalten.

Das Programm „Ländliche Entwicklung“ ist ein wichtiger Beitrag, dass diese landschaftskulturellen Leistungen auch für die Zukunft gesichert werden können. Dieses Programm zur Erhaltung der Vitalität der ländlichen Räume, speziell durch die bäuerliche Bewirtschaftung und die Stärkung der Partnerschaft mit dem regionalen Handel und Gewerbe ist daher für das Bundesland Salzburg von fundamentaler Bedeutung.

Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen betreffend „Ländliche Entwicklung“ und Finanzierung der Europäischen Union für die Periode 2007 - 2013 stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden

D R I N G L I C H E N   A N T R A G

Allgemeines:

1) Das derzeitige Finanzvolumen muss für Österreich abgesichert werden. Um das zu gewährleisten ist es aufgrund der Erweiterung der EU notwendig, die Beiträge der Mitgliedsländer der EU in der Höhe von 1,14 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) festzusetzen. Ist das nicht der Fall, bedeutet das einen Rückschritt in der ländlichen Entwicklung. Es ist aber auch notwendig, dass der derzeitige Verteilungsschlüssel innerhalb der EU beibehalten wird. Es wäre ein falsches Signal, wenn Staaten, die sich bisher intensiv um die ländliche Entwicklung gekümmert haben, jetzt eingekürzt würden.

2) Erhaltung der Flexibilität
Die im EU-Vorschlag vorgesehene, zwingende Mindestdotierung der jeweiligen Maßnahmengruppen (Achsen) wird abgelehnt. Den Mitgliedsländern muss der Spielraum für die Gestaltung ihrer Maßnahmenschwerpunkte erhalten bleiben. Schließlich ist jede Region anders und auch die Zielsetzungen in der Entwicklung sind unterschiedlich; dementsprechend sollen die Mitgliedsstaaten ihre Programme unterschiedlich gestalten können.

3) Vorrang für bewährte Programme
Kontinuität und Planbarkeit sind wichtige Elemente in der Entwicklung der Politik für die ländlichen Räume. Daher sind in erster Linie jene Maßnahmen in vollem Umfang zu dotieren, die sich bisher bewährt haben. Es muss weiterhin der Bezug zur bäuerlichen Landwirtschaft gegeben sein. 

Umweltprogramm 

1) Die vorgeschlagene Vorgangsweise, wonach nur 90 % der Prämien garantiert sind und die restlichen 10 % von Jahr zu Jahr nach Verfügbarkeit der Mittel angesprochen werden können, ist bei absoluter Mittelknappheit vorstellbar, die finanzielle Begrenzung einzelner Maßnahmen wird hingegen abgelehnt. Endgültig kann eine derartige Regelung aber erst nach vorliegen der Prämiensätze beurteilt werden.
2) Vorläufig ist auch die generelle Obergrenze von € 700,-- je ha unbefriedigend. Eine Ausnahme für bestimmte Maßnahmenkombinationen wie im ÖPUL 2000 scheint nach wie vor erforderlich.
3) Die Maßnahmen „Stallhaltung und Auslauf“ werden kritisch hinterfragt. Wenn die Maßnahmen „Stallhaltung bei Tieren“ umgesetzt werden ist darauf zu achten, 
4) dass im Rinderbereich auch eine Prämie für „Anbindehaltung mit Auslauf“ gewährt wird. Daneben ist zu beachten, dass Laufställe mit einer entsprechend großen Bewegungsfläche (Stallfläche + Bewegungsfläche) einem Auslauf gleichgesetzt werden.
5) Bei der Maßnahme „Weidehaltung von Rindern“ sollte die Weidedauer ohne Alpung 60 Tage und mit Alpung 120 Tage betragen. In dieser Maßnahme sollten alle raufutterverzehrenden Tiere mit einbezogen werden. 
6) Der Wegfall der Grundförderung wird akzeptiert, wenn die "Restbestände" aus dem Gründlandbereich (2,0 GVE je ha, Gründlanderhaltung, Pflege der Landschaftselemente), in einer eigenen Maßnahme, die keiner Kombinationspflicht unterliegt, abgegolten werden.
7) Die Einschränkung der Teilnahme an der Maßnahme Silageverzicht in traditionellen Gebieten auf Betriebe mit Milchkuhhaltung ist strukturpolitisch und fütterungstechnisch kontraproduktiv und wird daher abgelehnt. Die Weiterführung dieser Maßnahme sollte nach den bisherigen Kriterien und mindestens mit dem bisherigen Prämiensatz weitergeführt werden.
8) Abgelehnt werden auch die andiskutierte Prämienkürzungen beim Salzburger Regionalprojekt und bei der Maßnahme "Offenhaltung der Kulturlandschaft" in der Stufe 1.
9) Der Nachweis der Einhaltung der sachgerechten Düngung muss praxisgerecht und einfach gestaltet werden.
10) Abgelehnt wird die in der Maßnahme Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel vorgesehene extensive Bewirtschaftung (1- oder 2schnittig) von mindestens 5 % der Grünlandmähflächen. Völlig unverständlich ist die derzeitige Vorgabe, Flächen mit mehr als 35 % Hangneigung bei der diesbezüglichen Berechnung nicht zu berücksichtigen.
11) Die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen" sollte in Hinblick auf die Abgeltung tatsächlich erbrachter Leistungen nur für begrünte Ackerflächen gewährt werden.
12) Alpung und Behirtung: Die Reduktion der GVE Zahl gegenüber dem ersten Jahr um maximal 30 % wird abgelehnt. Dadurch werden nur Probleme erzeugt die nicht notwendig sind, denn eine derartige Reduktion kann bereits durch witterungsbedingte Änderungen in der Vegetation auftreten. Mit einer derartigen Begrenzung wurden bereits im ÖPUL 95 schlechte Erfahrungen gemacht.
Die strikte Definition der Milchkühe mit „60 Tagen auf der Alm gemolken“ ist insbes. für Hochalpen zu streng. Die Definition sollte auf „auf der Alpe überwiegend gemolken“ abgeändert werden. Die wiederum vorgenommene Splittung der Prämien für Alpung und Behirtung bei Milchkühen wird begrüßt.
13) Gleichstellung von Hut – und Kulturweide
Um die zunehmende Verwaldung der Flächen einzudämmen, wird gefordert bei der Berechnung der Prämiensätze die Hutweide den Kulturweiden gleichzustellen.
14) Landschaftselemente laut Anhang
Der Katalog muss grundsätzlich überarbeitet werden. Landschaftselemente wie Einzelbäume mit 3 m Höhe sind realitätsfremd und wären strenger als das Salzburger Baumschutzgesetz.
15) Biologische Wirtschaftsweise
Die Verpflichtung des Besuchs eines Lehrganges „vor Beginn des ersten Verpflichtungsjahres“ sollte auf „vor Beginn des zweiten Verpflichtungsjahres“ abgeändert werden. Die Punkte „Betriebsbezogene Darstellung Düngemanagement“, „Grünlanderhaltung“, „Eingeschränkte Stickstoffdüngung“, „Naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen“ und „Maximal 2 GVE/ ha LN“ sollten eine eigene Maßnahme ohne Kombinationsverpflichtung werden.
16) Für die Maßnahme „Umweltgerechte Steuerung des Betriebsmitteleinsatzes“ gilt für die Sockelmaßnahme dasselbe wie für „Biologische Wirtschaftsweise“. Diese Sockelmaßnahme sollte eine eigene Maßnahme ohne Kombinationsverpflichtung werden.
17) Zuschlag für Erhalt und Bewirtschaftung kleinerer Einheiten. Dieser Zuschlag wäre auch für Grünlandfeldstücke zu begrüßen.

Ausgleichszulage

1) Das System der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete hat sich bewährt und soll daher im Wesentlichen unverändert weitergeführt werden. Ebenso soll die Abgrenzung der Gebietskulisse (Berggebiet, sonstiges benachteiligtes Gebiet, Kleines Gebiet) weitestgehend nach naturbedingten Nachteilen abgegrenzt werden und in der bisherigen Form erhalten bleiben.

Investitionsförderung

1) Die länderspezifische Festlegung der Ober- und Untergrenzen muss beibehalten werden. Mit einer einheitlichen Förderung in allen Bundesländern können die regionalen Schwerpunkte nicht mehr gesetzt werden.
2) Eine einheitliche Förderung aus einem Österreichtopf wird abgelehnt. Die Länderkontingente und eine individuelle Schwerpunktsetzung in der Richtlinie sind beizubehalten. Infrastrukturmaßnahmen (z.B.: Forstwegebau) müssen auch förderfähig sein. 
3) Pauschale Abrechnung: Aus Salzburger Sicht ist das Modell der pauschalen Abrechnung bei Baumaßnahmen unbedingt aufrecht zu erhalten.

Bei der Achse 3 (Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im Ländlichen Raum) soll die Richtliniengestaltung in der Form erfolgen, dass vorrangig Maßnahmen gefördert werden, die auch einen Zusammenhang mit der Landwirtschaft haben.

Die Vollversammlung der Kammer für Land – und Forstwirtschaft Salzburg fordert den Präsidenten auf, die Forderungen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten.

Salzburg, am 16. Juni 2005

Abgang von der Position der Nettozahler

Österreichs Agrarpolitik hat vor 10 Jahren das beste Programm für den ländlichen Raum der gesamten EU auf den Weg gebracht: Mit nur 2 % der Produktion konnte Österreich aus dem Topf „Ländliche Entwicklung“ rd. 10 % der EU-Gelder abholen. Damit werden das Agrar-Umweltprogramm (ÖPUL) und die Direktzahlungen für die benachteiligten Gebiete (AZ), Bildungsmaßnahmen, Investitionsförderung, u.a. finanziert. Dieses Programm läuft mit Ende 2006 aus und die Verhandlungen über die Fortsetzung gestalten sich überaus schwierig.

Der Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft, die Mittel für die ländliche Entwicklung von 88,8 auf 73 Milliarden Euro zu kürzen, ist ein Vertrauensbruch gegenüber den Österreichischen Bauernfamilien. Dieser Vorschlag wäre mit großen Einkommensverlusten für die Bauern verbunden und hätte folgende dramatischen Auswirkungen:

Angesichts der dramatischen Entwicklung bei den Verhandlungen zur Erstellung eines EU-Finanzhaushaltes für dem Zeitraum 2007 – 2013 übermitteln die Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land – und Forstwirtschaft folgenden

D R I N G L I C H E N   A N T R A G

Die österreichische Bundesregierung insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, von der dogmatischen Position der Nettozahler (= 1,00 % des BIP) abzurücken und den Vorschlag der EU-Kommission (= 1,14 % des BIP ) zu unterstützen.
Sollte diese Forderung in Brüssel nicht durchsetzbar sein, so fordern wir den vollständigen Ausgleich der fehlenden Mittel aus den nationalen Budgets.

Der Präsident wird beauftragt, diese Forderung dem Finanzminister sowie den Obleuten der im österreichischen Parlament vertretenen Parteien zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten.

Salzburg, am 16. Juni 2005

Antrag Versandmilch

Die heimischen Milchverarbeitungsbetriebe sichern mit Verarbeitung und Vermarktung des Rohstoffes Milch Arbeitsplätze und den Erzeugermilchpreis für rund 52.000 bäuerliche Milchbetriebe in Österreich.

Unsere Milchbauern erwarten sich zur Absicherung und Weiterentwicklung ihrer Betriebe bestmögliche Erzeugerpreise. Derzeit liegen die Erzeugerpreise auf einem Niveau, das oft die Produktionskosten der Bauern nicht abdecken kann. Daher erwarten wir vom Handel faire Preise und von den Milchverarbeitern, nicht unterpreisig anzubieten.

Der Erzeugermilchpreis resultiert aber nicht nur aus dem Erlös der verarbeiteten Produkte, sondern auch, zu einem nicht unerheblichen Teil, aus dem Ertrag der nicht im Inland verarbeiteten Milch.

Der Anteil der Versandmilch (Milch und Magermilch) liegt bei 450.000 t jährlich. Bezogen auf die nationale Milchquote von insgesamt 2.749.000 t beträgt der Wert der Versandmilch immerhin ein Drittel des gesamten Exporterlöses.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- u. Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

A N T R A G

Die Vereinigung der österreichischen Milchverarbeitungsbetriebe (VÖM) wird daher aufgefordert ein Model für eine gemeinsame Verwertung und Vermarktung für jene Milch, die nicht im Inland verarbeitet wird, zu entwickeln.
Ziel, dieser Initiative muss ein höherer Erzeugermilchpreis sein.

Salzburg, am 17.12.2004

Antrag auf Aussetzung der Quotenerhöhung

Angebot und Nachfrage sind bestimmende Faktoren für die Preisbildung. Die derzeitige Situation am Europäischen Milchmarkt zeigt einen Versorgungsgrad von ca. 112 %. In den Beschlüssen der Agenda 2000 ist festgelegt, dass im Zeitraum 2006 bis 2008 die Milchquote in den EU-Mitgliedstaaten um weitere 1,5 % erhöht werden soll.

Angesichts der Überschusssituation und den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft folgenden

A N T R A G

Die Vollversammlung ersucht den Vorsitzenden der Präsidentenkonferenz beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vorstellig zu werden und ihm folgende Forderung zu übermitteln:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird aufgefordert, sich im europäischen Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass aufgrund des Milchüberschusses in der EU und den daraus resultierenden Preisdruck auf die Erzeugerpreise von der beabsichtigten Quotenerhöhung von 1,5 % im Zeitraum 2006 bis 2008 Abstand genommen wird.

Salzburg, am 17.12.2004

Dringlicher Antrag zur Lehrlingsbeschäftigung

Durch das Einkaufsverhalten der Konsumenten ergibt sich die Notwendigkeit, Lehrlinge im Gartenbau auch an Samstagen beschäftigen zu dürfen. In der Landarbeitsordnung ist dies jedoch so geregelt, dass Lehrlinge in den landwirtschaftlichen Genossenschaften beschäftigt werden dürfen  Lehrlinge bei Gartenbaubetrieben allerdings nicht.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

D R I N G L I C H E N   A N T R A G:

Die Vollversammlung ersucht den Vorsitzenden der Präsidentenkonferenz bei Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorstellig zu werden, um eine Änderung des Landarbeitergesetzes zu erwirken. Konkret soll jener Punkt der Lehrlingsbeschäftigung dahingehend geändert werden, dass auch Lehrlinge in Gartenbaubetrieben ebenso wie die in landwirtschaftlichen Genossenschaften ausgebildeten, an Samstagen beschäftigt werden dürfen.

Salzburg, am 17.12.2004

Antrag auf Aufhebung Wasserschonverordnung

Die Bauern in St. Georgen bei Salzburg haben schon bisher auf freiwilliger Basis am Österreichischen Programm zur Förderung der umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) teilgenommen und so einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des Grundwassers und zur Qualität des heimischen Trinkwassers geleistet. Dafür gibt es als Gegenleistung Direktzahlungen, die zu einem Großteil von der EU finanziert werden.

Nunmehr hat Landeshauptmann-Stellvertreter Raus für St. Georgen ein Wasserschongebiet verordnet und damit den Bauern die Möglichkeit genommen an der von EU, Bund und Land geförderten Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen“ teilzunehmen. Dadurch erleiden die betroffenen Bauern einen finanziellen Schaden in beträchtlicher Höhe.

Der Salzburger Bauernbund stellt daher den

A N T R A G:

Der Präsident der Salzburger Landwirtschaftskammer soll an das zuständige Landesregierungsmitglied, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Othmar Raus, mit der Forderung herantreten, diese strenge Verordnung aufzuheben.

Salzburg, am 17.12.2004

Antrag an die Sbg. Landesregierung beim Einkauf von Lebensmitteln mehr auf Qualitäts- und Umweltkriterien zu achten 

Die Qualität der in Österreich hergestellten Lebensmittel ist hervorragend. Der Griff der Konsumenten nach heimischen Produkten beim Einkauf sichert die Arbeitsplätze auf unseren Bauernhöfen sowie unter anderem auch die Arbeitsplätze in den heimischen Verarbeitungsbetrieben. Salzburgs Milchverarbeitungsbetriebe bilden mit ihren zahlreichen vor- und nachgelagerten Betrieben einen enormen Wirtschaftsfaktor. Die kurzsichtige Überlegung, Molkereiprodukte aus dem Ausland zu beziehen, welche teilweise zu strategischen Tiefpreisen angeboten werden, unterläuft die jahrelangen, stetigen und intensiven Bemühungen der Salzburger Bauern, Verarbeitungsbetriebe, des Salzburger Agrarmarketings und der Agrarmarkt Austria, den Konsumenten eine vielfältige Palette mit hochwertigen Lebensmitteln anzubieten. Das aus der österreichischen Herkunft abgeleitete Vertrauen auf Qualität und Frische der angebotenen Lebensmittel ist für viele österreichische Konsumenten ausschlaggebend dafür, beim Einkauf überwiegend den heimischen Produkten den Vorzug zu geben.

Die Fraktion des Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden 

A N T R A G

Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, das Regierungsübereinkommen umzusetzen („Einsatz heimischer Lebensmittel in Betrieben bzw. Einrichtungen, die im Eigentum des Landes stehen“).
Insbesondere bei den dem Vergaberecht unterliegenden Einrichtungen (wie z.B. landeseigenen Küchen, Schulküchen, Kindergärten, Seniorenheimen, sowie Krankenhäusern) darauf hinzuwirken, dass bei der Beschaffung von Lebensmitteln die Qualitätskriterien (wie z.B. frei von Stabilisatoren und Konservierungsstoffen) als ein wesentliches Auswahlkriterium gewichtet werden. Dabei sollen insbesondere auch ökologische, soziale und ökonomische Kriterien (wie z.B. Umweltauflagen, Tierschutzstandards, und Arbeitsplätze) berücksichtigt werden.

Salzburg, am 04. Juni 2004

Dringlicher Antrag an die Bundesregierung um zusätzliche Mittel f. durch das Bundestierschutz nötig gewordene Investitionen

Ab 1. Jänner 2005 tritt das neue Bundestierschutzgesetz in Kraft. Die Bauern sind damit der gesellschaftlichen Erwartungshaltung der Bevölkerung entgegenkommen. Wenn auch eine Lösung gefunden wurde, die im Wesentlichen von unseren Bäuerinnen und Bauern zu bewältigen sein wird, gibt es in einigen Bereichen der Nutztierhaltung Tierschutzstandards, die unsere bäuerlichen Betriebe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsländer benachteiligt. 
Der Wunsch der Bevölkerung nach hohen Standards im Tierschutz muss sich in der finanziellen Unterstützung für jene Betriebe niederschlagen, bei denen aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen Investitionen bzw. bauliche Änderungen notwendig sind, um dem neuen Gesetz zu entsprechen. 
Erfahrungsgemäß schlagen sich höhere Produktionsstandards kaum in höheren Erzeugungspreisen nieder. Dazu kommt, dass die Einkommensentwicklung laut Grünem Bericht für die Landwirtschaft negativ ist und daher zusätzliche Investitionen wirtschaftlich nicht zumutbar sind.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft stellt daher folgenden

D R I N G L I C H E N   A N T R A G

Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, zusätzlich zum bestehenden Agrarbudget finanzielle Mittel bereitzustellen, um jene tierhaltenden Betriebe, bei denen bauliche oder sonstige technische Investitionen durch das neue bundeseinheitliche Tierschutzgesetz erforderlich werden, mit einer verbesserten Investitionsförderung wirtschaftlich zu unterstützen.

Salzburg, am 4. Juni 2004

Tiergesundheitsdienst

Um den Anforderungen einer zeitgemäßen und transparenten Lebensmittelproduktion und der Aufgabenstellung eines praxisorientierten Tiergesundheitsdienstes für Tierhalter und Tierärzte gerecht zu werden, unterbreitet die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft einen Verbesserungsvorschlag und stellt aus diesem Grund folgenden

A N T R A G:

Die für den Veterinärbereich ressortzuständige Bundesministerin wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den TGD praxisorientiert zu verbessern und folgendes 3-Stufenmodell zu prüfen und umzusetzen:

Salzburg, am 19. März 2004

Nitrat-Richtlinie:

Die EU-Nitrat-Richtlinie 91/676 EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen schreibt vor:
  - entweder gefährdete Gebiete mit erhöhten Nitratwerten im Grundwasser auszuweisen, oder
  - ein bundesweites Nitrat-Aktionsprogramm 

Die Entwicklung der Stickstoffgrenzwerte hat sich seit 1991 erheblich geändert. Auch die Berechnungsmethode hat zu einer Verschärfung der Situation geführt. Aufgrund eines EuGH - Erkenntnisses von 2003 gegen Deutschland und Niederlande dürfen künftig keine unvermeidbaren Ausbringungsverluste mehr berücksichtigt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Verschärfung vor allem für die viehhaltenden Bauern in den produktiveren Lagen.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

A N T R A G:

Aufgrund der geänderten Erkenntnisse und Rahmenbedingungen fordert die Vollversammlung den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, einen ehest möglichen Ausstieg aus dem bundesweiten Aktionsprogramm anzustreben.
Es sollen in Zukunft auch in Österreich, wie in den meisten EU-Ländern, nur gefährdete Gebiete ausgewiesen und saniert werden.

Salzburg, am 19. März 2004

Dringlicher Antrag - Keine zusätzlichen Auflagen für unsere Direktvermarkter!

Die Voraussetzung für eine hygienische Produktion bäuerlicher Produkte ist an eine gute Herstellungspraxis gebunden, die durch die Milchhygiene-VO und die Frischfleischhygiene-VO festgelegt ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird durch die Eigenkontrolle und Produktuntersuchungen dokumentiert.

In der EU wird momentan ein Hygienepaket ausgearbeitet, das mit 01.01.2006 in Kraft treten soll. Dieses sieht zwar für die Direktvermarktung vorerst keine wesentlichen Änderungen vor, jedoch sollen die neuen Hygienebestimmungen in Zukunft zum Teil auch für die landwirtschaftliche Urproduktion gelten.

So ist zum Beispiel ab 2006 vorgesehen, dass Direktvermarkter im Bereich der Käseerzeugung anstatt 1 Untersuchung künftig 4 pro Jahr und Käsesorte durchführen müssen. Dies würde für die Betroffenen eine Kostenexplosion und eine unzumutbare finanzielle Belastung bedeuten.

Unzumutbare Belastungen drohen auch in der Frischfleischhygiene-Verordnung die im BGBl 396/1994 im § 15 geregelt sind. Bisherige gewährte Erleichterungen würden entfallen. Bäuerliche Direktvermarkter mit eigenen Schlachträumen würden in den Anforderungen den großen Schlachthöfen gleichgestellt.
Eine Verschärfung der derzeit geltenden Richtlinien würde das Ende der Direktvermarktung bedeuten.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

D R I N G L I C H E R    A N T R A G:

Die Vollversammlung fordert die Gesundheitsministerin und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auf, sie mögen sich dafür einsetzen, dass es zu keiner Verschärfung der Auflagen für Direktvermarkter kommt, da dies für viele Betriebe ein wichtiges Einkommensstandbein ist.

Salzburg, am 19. März 2004

Lebensmittel in den öffentlichen Einrichtungen:
Die Qualität der in Österreich hergestellten Lebensmittel ist hervorragend. Der Griff der Konsumenten beim Einkauf nach heimischen Produkten sichert die Existenz unserer bäuerlichen Familienbetriebe, sowie Arbeitsplätze in den heimischen Verarbeitungsbetrieben. Salzburgs Milchverarbeitungsbetriebe bilden mit ihren zahlreichen vor- und nachgelagerten Betrieben einen enormen Wirtschaftsfaktor. Die Absicht, Molkereiprodukte aus dem Ausland zu beziehen, welche zu strategischen „Dumpingpreisen“ angeboten werden, hinterläuft die jahrelang, stetigen und intensiven Bemühungen der Salzburger Verarbeitungsbetriebe, des Salzburger Agrarmarketings und der Agrarmarkt Austria, den Konsumenten eine vielfältige Palette mit hochwertige Lebensmitteln anzubieten. Die Herkunft, sowie die Frische der angebotenen Lebensmittel sind für Österreichs Konsumenten ausschlaggebend, dass sie beim Einkauf überwiegend den heimischen Produkten den Vorzug geben.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden

A N T R A G:

Der Salzburger Landtag wird aufgefordert:

Die Beschaffungsrichtlinie so abzuändern, dass beim Einkauf von Lebensmitteln durch die öffentlichen Einrichtungen (z.B.: landeseigene Küchen, Schulküchen, Kindergärten, Seniorenheime, sowie Krankenhäuser) die Qualitätskriterien (z.B.: frei von Stabilisatoren und Konservierungsstoffen) in Kombination mit der regionalen Herkunft wesentlich stärker gewichtet werden.

Salzburg, am 19. März 2004

Dringlicher Antrag - Bundestierschutzgesetz

Die Fraktion des Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg akzeptiert den politisch eingeschlagenen Weg, den Tierschutz bundeseinheitlich zu regeln. Dabei sollen alle Angelegenheiten des Tierschutzes, sowohl für Heimtiere, als auch für Haustiere, so wie von Zootieren umfassend geregelt werden, mit dem Ziel Tierleid zu vermeiden.

Die Bauern bekennen sich zu einem Tierschutzgesetz, das Praxis bezogen ist und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht. Einseitige und überzogene Auflagen, die über EU weite Tierschutzstandards hinausgehen und nur die Tier haltenden Betriebe in Österreich betreffen, lehnen wir allerdings ab, da dies massive Wettbewerbsnachteile für unsere bäuerlichen Betriebe nach sich ziehen würde. Unsere Bauern in den Grünlandgebieten müssen allerdings von den Erträgnissen aus der Tierhaltung, im Speziellen aus der Rinderhaltung leben.

Daher stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden

D R I N G L I C H E N  A N T R A G:

  1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür einzutreten, dass sich die neuen bundesweit einheitlichen Tierschutzregelungen am geltenden EU-Wettbewerbsrecht orientieren und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Familienbetriebe nicht gefährden.
  2. Bei jenen Punkten, die mit Verordnungen näher geregelt werden sollen, sind neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die praktischen Erfahrungen als Entscheidungsgrundlage mit zu berücksichtigen.
  3. Die Vollversammlung spricht sich weiters mit Nachdruck gegen ein Verbot der Anbindehaltung aus, welches weit über geltendes EU-Tierschutzrecht hinausgeht, und vor allem die Rinderhaltung in den klein- und mittelbäuerlichen Betrieben gefährden würde.

Salzburg, am 10. Dezember 2003

Antrag - Steuerrefom

Vorschläge, die im Rahmen einer im Herbst entbrannten öffentlichen Diskussion entstanden sind, wonach im Zuge der Steuerreform, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer erhöht werden sollten, werden seitens der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft grundlegend abgelehnt und auf das Schärfste zurückgewiesen.

Derartige Diskussionen verunsichern weite Kreise in der Bevölkerung, gefährden den notwendigen Konjunkturaufschwung und führen zur Investitionsverweigerung. Stattdessen muss die Arbeit an der Steuerreform zügig fortgesetzt werden. Wirtschaftsbereiche wie die Landwirtschaft, in der sich der Wettbewerb durch die Erweiterung der Europäischen Union verschärfen wird – sind gezielt zu entlasten.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt im Hinblick auf die kommende Steuerreform folgenden

A N T R A G

Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, im Zuge der Steuerreform keine Maßnahmen zu setzen, die sich nachhaltig auf die Ertragslage bzw. Einkommenssituation unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land auswirken. Speziell wird die Erhöhung der Grund- Erbschafts- und Schenkungssteuer entschieden abgelehnt.

Salzburg, am 7. November 2003

Brauchen auch zukünftig einen Ansprechpartner im BMLFUW! - Antrag zur Tierzucht

Die Tierhaltung nimmt in der österreichischen Landwirtschaft, gemessen am Produktionswert, mit einem Anteil von rund 50 % eine dominierende Stellung ein. Dies fand bisher auch einen entsprechenden Niederschlag in der Organisationsstruktur des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wo alle Agenden der tierischen Produktion in einer eigenen Abteilung zusammengefasst sind.

Bei der derzeit anstehenden Neuorganisation des Ministeriums stehen Überlegungen im Raume diese Abteilung aufzulösen und die Aufgaben neu zu verteilen, bzw. einer anderen Abteilung unterzuordnen.

Darüber hinaus sollen die Förderungen für die Leistungsprüfungen um 5% gekürzt werden. Da in diesem Bereich, der die Datengrundlage für die Zuchtarbeit aber auch für strategische Planungen auf nationaler Ebene bildet, sind diese Kürzungen nicht angebracht.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg stellt daher folgenden

DRINGLICHER ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg fordert BM DI Josef Pröll auf dafür Sorge zu tragen, dass bei der anstehenden Neustrukturierung der Aufgabenbereiche im BMLFUW der Bereich tierische Produktion – Zucht, Haltung, Fütterung und Förderungsabwicklung – unter einer verantwortlichen Leitung zusammengefasst bleibt. Nur so kann eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Tierzuchtabteilungen der Länder, den Tierzuchtorganisationen auf der einen Seite und dem BMLFUW auf der anderen Seite sichergestellt werden.

Des Weiteren wird BM Pröll aufgefordert auch in Zukunft die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Rinderzucht und damit die Zuchtrinderproduktion sowohl für den Inlandsbedarf als auch für den Export zu sichern. Die Rinderzucht stellt vor allem in den Bergregionen und in den Grünlandgebieten ein wichtiges Standbein für die bäuerlichen Betriebe dar.

Präsident Eßl wird beauftragt, diese Anliegen mit Nachdruck an BM Pröll heran zu tragen.

Salzburg, am 28. Mai 2003

WTO: Bäuerliche Familienbetriebe nicht dem Weltmarkt opfern!

Im November 2001 wurde in Doha(Katar) die neue WTO-Verhandlungsrunde eröffnet.
Ziel dieser Verhandlungsrunde ist neben der Liberalisierung des Agrarbereichs bis Ende 2004 ein umfassendes Paket zur Lockerung oder Aufhebung von Handelsbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen zu schnüren.
Weitere Ziele sind die Hebung des Lebensstandards, die Verwirklichung der Vollbeschäftigung, ein hohes und ständig steigendes Niveau des Realeinkommens und einer wirksamen Nachfrage, eine Steigerung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen, eine optimale Nutzung der weltweiten Ressourcen im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, der Schutz der Umwelt, sowie eine Sicherung des Anteils der Entwicklungsländer am internationalen Handel.
Erreicht werden sollen diese Ziele durch gegenseitige Vereinbarungen, die zu einem substantiellen Abbau der Zölle und anderen Handelsschranken, sowie zur Beseitigung von Diskriminierungen in den internationalen Handelsbeziehungen führen.
Ferner soll ein integriertes, dauerhaftes multilaterales Handelssystem aufbauend auf den Resultaten der Verhandlungsrunden der letzten Jahre, sowie den Ergebnissen der Uruguay-Runde geschaffen werden.

Die WTO-Verhandlungsrunde blieb bisher ergebnislos. Die Verhandlungen stocken jedoch nicht nur in den agrarischen Fragen, sondern auch in anderen Bereichen, wie bei den Nichthandelsbezogenen Aspekten, der Rechte auf geistiges Eigentum (TRIPS -Abkommen) sowie „Handel und Entwicklungen“. Da einflussreiche Gruppierungen wie die z.B. Cairns-Länder und die USA die „Doha-Runde“ bis 2004 zum Abschluss bringen wollen, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg fordert die EU-Kommission auf, bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:

Salzburg, am 28. Mai 2003

 

Verbesserungen bei der EU

Am 23. Jänner hat die EU-Kommission die Rechtstexte zur geplanten Reform der europäischen Agrarpolitik vorgelegt. Im Vergleich zu den Juli-Vorschlägen 2002 der Halbzeitbewertung zur Agenda 2000 enthalten die Legislativ-Vorschläge der Kommission aufgrund der Einwände der Interessensvertretung in zentralen Bereichen Verbesserungen. Dennoch sind wesentliche Eckpunkte der geplanten Reform der EU-Agrarpolitik in dieser Form nicht tragbar und bedürfen Nachbesserungen um den bäuerlichen Familienbetrieben Perspektiven für die Zukunft bieten zu können.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden 

DRINGLICHEN ANTRAG

Der Präsident der Kammer für die Land- und Forstwirtschaft in Salzburg wird aufgefordert, beim Landwirtschaftsminister vorstellig zu werden, damit sich dieser im EU-Ministerrat dafür einsetzt, Abänderungen und Verbesserungen in folgenden Punkten zu erreichen:

CROSS COMPLIANCE (= Bindung der Ausgleichszahlungen an Auflagen im Bereich Gesundheit, Berufsschutz, Umwelt- und Tierschutz)

ENTKOPPELUNG

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, eine Betriebsprämie, basierend auf historischen Referenzbeträgen, einzuführen. Diese, hier im Detail nicht angeführte Regelung hätte weitreichende negative Auswirkungen:

MILCH

Die Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2014/2015 wird grundsätzlich begrüßt. Die Vollversammlung lehnt jedoch Maßnahmen die über die Agenda 2000–Beschlüsse hinausgehen, mit Nachdruck ab. Es sind dies:

ENERGIE UND NACHWACHSENDE ROHSTOFFE

Aufgrund der Einspeisetarife nach dem Ökostromgesetz ist es möglich, großflächig Energiepflanzen zur energetischen Nutzung zu erzeugen. Es ist weiters möglich aus Biogas Ökostrom zu produzieren und/ oder das Biogas bis zu einem Umfang von 5 % dem Erdgas beizumischen. Sollte die EU ihr selbstauferlegtes Ziel bis zum Jahre 2010 den Richtwert von 5,75 % des Energieaufkommens aus biogenen Treibstoffen produzieren zu können, erreichen wollen, so reicht die derzeit die im Legislativvorschlag genannte Obergrenze von 1,5 Mio. t bei weitem nicht aus. Um diesen Richtwert zu erreichen, bedarf es EU-weit einer Anbaufläche von 8 Mio. ha an nachwachsenden Rohstoffen.

Die Vollversammlung verlangt daher:

FARM ADVISORY-SYSTEM (Betriebsberatungssystem)

Das vorgeschlagene Betriebsberatungssystem wird abgelehnt, da es für die Landwirte keine erkennbaren Vorteile bietet und lediglich zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten führt.

DEGRESSION UND MODULATION:

Laut Vorschlag der EU– Kommission greift die Modulation ab einem Betrag von 5000 Euro pro Betrieb. Dieser Freibetrag erscheint jedenfalls zu niedrig und sollte daher angehoben werden. Gegebenenfalls könnte bei wesentlich höheren Beträgen eine prozentuell stärkere Kürzung erfolgen.
Der im Legislativvorschlag enthaltene Modus der Gewährung zusätzlicher Beihilfebeträge führt zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das System der Kürzung einerseits und Rückerüberweisung der Beiträge andererseits, bedarf einer Vereinfachung.

Salzburg, am 7.März 2003

Buschenschank-Regelung

Antrag des Salzburger Bauernbundes

Bewirtschafter von Wein- und Obstgärten sind berechtigt, den aus ihrer eigenen Ernte stammenden und in ihrem eigenen Betrieb erzeugten Wein, Obstwein bzw. Trauben und Obstmost, sowie Traubensaft, Obstsaft und Beerensaft in der Gemeinde des Erzeugungsortes oder in der Gemeinde ihrer landwirtschaftlichen Hauptbetriebsstätte an Gäste entgeltlich auszuschenken. Diese Tätigkeit im Rahmen des Buschenschankrechtes ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Zur inhaltlichen Konkretisierung dieser Rechte gibt es in anderen Bundesländern eigene Buschenschankgesetze bzw. Erlässe zur Gewerbeordnung. 

In Salzburg interessieren sich vermehrt Bauern für die Ausübung des Buschenschankrechtes. Um für die betroffenen Bauern Rechtssicherheit zu schaffen, wäre es sinnvoll, dieses Buschenschankrecht auch für das Bundesland Salzburg zu regeln. 

Die unterzeichneten Kammerräte der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellen daher folgenden 

ANTRAG

Der Präsident wird von der Vollversammlung beauftragt, an den zuständigen Agrarlandesrat mit dem Ersuchen heranzutreten, für das Bundesland Salzburg eine Regelung des Buschenschankes zu erwirken, welche den Bauern Rechtssicherheit bietet. 

Salzburg, 04. Nov. 2002

LWK.-Rat. LAbg. Bgm. Simon Illmer e.h. 
LWK.-Rat. Johann Schnitzhofer e.h.
LWK.-Rat. Jakob Költringer 

Wasserschongebiet Bluntau/Taugl

Gemeinsamer Antrag der Landwirtschaftskammerräte des Tennengaues

Die am 7. Mai 1999 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Wasserverband Salzburger Becken und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg betreffend einer Entschädigungszahlung im Wasserschongebiet Bluntau/Taugl hat sich in der Praxis gut bewährt und auch von den durch das Schongebiet betroffenen Landwirten wird die Entschädigung der zwischen Wasserverband Salzburger Becken und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft abgeschlossenen Rahmenvereinbarung entsprechend angenommen.

Nachdem sich die Verhältnisse nicht geändert haben, die Rahmenvereinbarung jedoch nur bis zum 31.12. 2003 vereinbart wurde, stellen die Unterzeichneten in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden 

ANTRAG

Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg wird aufgefordert , Verhandlungen mit dem Wasserverband Salzburger Becken zu führen um eine Verlängerung des Vertrages zu erreichen.

Salzburg, am 4. 11. 2002

LWK.-Rat. Johann Hirscher e.h. LWK.-Rat. Stefan Weiß e.h.
LWK.-Rat. Manfred Siller e.h. LWK.-Rat. Johann Schnitzhofer e.h.

Erweiterung der Europäischen Union

Im Zuge der Verhandlungen zur Erweiterung der Europäischen Union wird heuer intensiv das Agrarkapitel verhandelt. Studien des WIFO über die Auswirkungen der Erweiterung auf den agrarischen Bereich belegen, dass mittelfristig die Landwirtschaft mit einem noch stärkeren Wettbewerbsdruck zu rechnen hat.
Die Verhandlungsposition der EU-Kommission, die am 30. Jänner präsentiert wurde, wird grundsätzlich positiv bewertet, da darin die wesentlichen zentralen Forderungen aus österreichischer Sicht enthalten sind wie:

Es ist unbedingt erforderlich, dass beim erwarteten und von Studien prognostizierten zunehmenden Wettbewerbsdruck die Bauern unter vergleichbaren und messbaren gleichen Bedingungen wirtschaften können. Unsere Bauern bekennen sich zur Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel.
Die Zustimmung zur Erweiterung der europäischen Union ist eng mit der Garantie der Lebensmittelsicherheit verknüpft. Sowohl Bauern als auch Konsumenten erwarten sich die Einhaltung dieser Sicherheits- und Qualitätsstandards auch von den neuen Mitgliedsstaaten.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden 

DRINGLICHEN ANTRAG

Die Vollversammlung fordert die EU-Kommission, den Landwirtschaftsminister sowie den Gesundheitsminister auf, in ihrem Wirkungsbereich dafür einzutreten, dass von den beitrittswilligen Ländern ab Beitrittsdatum alle EU-Hygiene- oder Tierhaltungs- und Veterinär-Standards eingehalten werden, diese auch in der selben Kontrolldichte überwacht und so wie in den Mitgliedsländern der EU-15 sanktioniert werden. 
Lebensmittel aus diesen Ländern müssen den Qualitätskriterien der EU-15 entsprechen. Ohne regelmäßige Rückstandskontrollen und der Überprüfung der Qualitätsstandards dürfen diese nicht auf den Markt der EU-15 gelangen.

Salzburg, am 07. Juni 2002

 

Tierkörperverwertung - Gebühren

Der Salzburger Schlachthof, ca. 90 Schlachtbetriebe der Metzger, sowie rund 270 bäuerliche Direktvermarkter sind bei der Höhe der zu entrichtenden TKV-Gebühren im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie z.B. Oberösterreich, wo diese zum überwiegenden Teil durch das Land OÖ. finanziert werden, benachteiligt. Während im Bundesland Salzburg pro geschlachteter GVE in Kürze 14,10 Euro an TKV-Gebühren zu entrichten sein werden, betragen diese in Oberösterreich lediglich 4,37 Euro. Bei insgesamt 82.000 geschlachteten GVE im Bundesland Salzburg ergibt sich nach Abzug aller möglichen Rabatte für die oben angeführten Betriebe ein Wettbewerbsnachteil von rund 600.360,--Euro.

Die Maßnahmen welche im Jahr 2001 im Zuge der BSE-Krise seitens des Gesetzgebers gesetzt wurden (BSE-Schnelltest, Beseitigung der Risikomateralien, die Verwertung des anfallenden Tiermehles), dienen der Gesundheitsvorsorge und sollten den Konsumenten die Sicherheit geben, dass sie auch in Zukunft mit Genuss heimisches Rindfleisch konsumieren können.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft fordert die für den Gesundheitsbereich ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin auf, die notwendigen finanziellen Mittel für die Mehrkosten, welche durch die BSE-Vorsorgekosten entstanden sind und aus dem bisherigen Finanzierungsmodell (Katastrophenfonds, Bund und Länder) nicht abgedeckt werden, bereitzustellen.

Hundehaltungsverordnung

Für die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln wie Milch und Fleisch es sind, bedarf es vieler Faktoren. So hat neben anderen die Verfütterung von hochwertigem, hygienisch einwandfreiem Grundfutter eine sehr große Bedeutung an der Qualität des Lebensmittels. 
In der Umgebung von dichtbesiedelten Gebieten ist die Verschmutzung von Futterflächen durch Hundekot ein gravierendes Problem.
Obwohl das Landes-Polizeistrafgesetz die Gemeinden ermächtigt eine Hundehalteverordnung zu beschließen, (siehe Anhang), ist der Vollzug und die Umsetzung der Hundehalteverordnung mangelhaft. Der verbotene freie Hundeauslauf bringt für die Bauern der Stadt Salzburg sowie für jene welche ihre landwirtschaftlichen Flächen angrenzend an dichtbesiedelte Gebiete bewirtschaften, erhebliche Bewirtschaftungserschwernisse z.B:

Damit zukünftig auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder hygienisch einwandfreies und damit unbedenkliches Grundfutter geerntet werden kann, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden

ANTRAG

Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft wird beauftragt den zuständigen Fachausschuss einzuberufen, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die ein reibungsloses Miteinander von Hundehaltern und Landwirten ermöglichen.

Salzburg, am 08. März 2002

ANHANG: 
Auszug aus der Hundehalteverordnung der Salzburger Gemeindeordnung am Beispiel der Gemeinde Bergheim:

Gemäß § 79 Abs. 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 LGBl 107 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung von Bergheim in ihrer Sitzung vom 21. Dezember 1995 zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefahren für Menschen und Sachen folgende Hundehalteverordnung beschlossen hat:

§ 1 Im Gebiet der Gemeinde Bergheim sind Hunde außerhalb von Gebäuden an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Parkanlagen und dgl. auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen und Gartenanlagen so an der Leine zu führen, dass jederzeit Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

§ 2 Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, haben außerhalb von Gebäuden den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

Befreiung von der Mineralölsteuer

Die vom Finanzminister vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer, sowie das Abgehen vom Einheitswertsystem wird von der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft mit Nachdruck abgelehnt. 

Österreichs Bauern erwarten sich, um nachhaltig wirtschaften zu können, Berechenbarkeit und Kalkulierbarkeit sowohl im steuerlichen als auch im rechtlichen Bereich.  Ziel der nächsten Steuerreform muss eine Entlastung der Bürger und eine Vereinfachung des Steuersystems sein.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden

ANTRAG

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft fordert den Finanzminister auf, die im Regierungsübereinkommen vereinbarte Einführung des Agrardiesels (= Befreiung von der Mineralölsteuer) mit Wirksamkeit per 01.01.2003 umzusetzen.

Salzburg, am 08. März 2002

BSE-Lebendtest

Obwohl Österreich in der europäischen Agrarpolitik als Musterschüler Europas gilt, blieben auch unsere Rinderhalter nicht vor dem Auftreten eines BSE-Falles verschont. Der Ernstfall ist für die betroffene Bauernfamilie eine Tragödie, weil sie sich neben dem wirtschaftlichen Einbußen auch von seinem gesamten Tierbestand trennen muss, obwohl statistisch nachgewiesen nur Einzeltiere im Bestand erkranken. Das Auftreten eines BSE-Falles bringt auch einen großen wirtschaftlichen Schaden für die Region. So wird z.B. der betroffene Schlachthof vorübergehend gesperrt.

Um beim Auftreten eines möglichen BSE-Falles in Österreich den wirtschaftlichen Schaden und das unnötige Schlachten von gesunden Tieren einzuschränken, stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg folgenden 

ANTRAG

Der Gesundheitsminister und der Wirtschaftsminister werden aufgefordert, Initiativen zu unterstützen, damit möglichst rasch ein praxistauglicher BSE-Test am lebenden Rind möglich wird. 

Salzburg, am 08. März 2002

Wasserschongebiete - Vertragliche Regelungen mit Grundeigentümern bevorzugen!

Der überwiegende Teil der Wasservorkommen (Quellen und Brunnen) in unserem Bundesland weist eine einwandfreie Wasserqualität auf, so dass die Versorgung mit bestem Wasser weitestgehend sichergestellt werden kann. 
Mit dem österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) wurde ein Förderinstrument auf freiwilliger Basis geschaffen, in dem die von den Landwirten erbrachten Umweltleistungen abgegolten werden. Darin enthaltene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einschränkung des GVE-Besatzes je ha bzw. die Abgeltung von Ertragsausfällen und Bewirtschaftungserschwernissen bei den Maßnahmen „Verzicht auf den Einsatz von Mineraldünger“ bzw. „Biologische Wirtschaftsweise“ haben unmittelbar eine positive Auswirkung auf die Grundwasserqualität.

Seit Mitte 2000 ist das Agrarrechtsänderungsgesetz in Kraft, mit welchem unter anderem das Wasserrechtsgesetz geändert wurde. Im Wasserrechtsgesetz 1959 in der aktuellen Fassung ist im § 33 eine vertragliche Regelung für Grundwasser-Sanierungsgebiete vorgeschrieben. 

Es muss daher auch in umgekehrtem Schluss möglich sein, vertragliche Regelungen für den vorbeugenden Schutz von Grundwassergebieten treffen zu können. Über die bestehenden, auf die Vorsorge konzentrierten Maßnahmen hinaus ist es daher notwendig, aktive Wasserentnahmen vertraglich mit den Grundeigentümern abzusichern. 

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land -und Forstwirtschaft Salzburg stellt daher folgenden 

ANTRAG

1. Der für den Bereich Wasser zuständigen Bundesminister für Land- Forstwirtschaft und Umwelt zuständige Bundesminister wird aufgefordert, bei einer Novellierung des Wasserrechtsgesetzes eine Änderung dahingehend zu bewerkstelligen, dass Schongebietsausweisungen vor allem auf Basis von vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen sind.

2. Das für das Wasserrecht im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung ressortzuständige Regierungsmitglied in der Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, die Grundsätze des Vertragswasserschutzes bei der Ausweisung von Schongebieten vorrangig zu berücksichtigen. 

Salzburg, am 7. 12. 2001

BSE- und MKS-Entschädigung

Österreichs Rinderbauern mussten im heurigen Jahr große Einkommenseinbußen hinnehmen. BSE- sowie die Maul- und Klauenseuche in mehreren Ländern Europas haben die Konsumenten verunsichert bzw. die Viehmärkte massiv beeinträchtigt.

Trotz bester Qualität unseres heimischen Rindfleisches mussten unsere Bauern gewaltige Preisrückgänge hinnehmen.

Obwohl Österreich heute auf dem Landwirtschaftssektor als Musterland in Europa gilt, jene Landwirtschaft praktiziert wird, die von der Gesellschaft erwartet wird, bisher noch kein BSE-Fall aufgetreten ist, auch die Maul- und Klauenseuche hintangehalten werden konnte, müssen unsere Bauern trotzdem unschuldig die Folgen tragen.

Allein in unserem Bundesland Salzburg sind die Rinderhalter mit Verlusten im Ausmaß von über öS 50 Mio. konfrontiert.

Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG

Die Vollversammlung fordert den Finanzminister und den Finanzreferenten des Landes Salzburg auf, für ein Sonderprogramm finanzielle Mittel bereitzustellen, um damit die von den Rinderbauern nicht selbst verschuldeten Einkommensverluste zu kompensieren und sich auch bei der EU-Kommission für einen Einkommensausgleich einzusetzen.

Salzburg, am 01. Juni 2001

Feuerversicherung –Gleichbehandlung für Bauern mit Elementarholzbezug

Die Feuerversicherung ist für den bäuerlichen Betrieb eine der wichtigsten Versicherungssparten, denn die Gefahr der totalen Zerstörung des Betriebes durch einen Brand ist erheblich.
Bei der Schadensabwicklung durch die Versicherungen sind teilweise Bauern mit einem Recht auf Elementarholzbezug benachteiligt, zumal diesen der Elementarholzbezug als Versicherungsleistung angerechnet wird.
 Die Versicherungen sind lt. Vertrag bzw. Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1995) verpflichtet nur jene Schadenssumme zu ersetzen, welche tatsächlich für die Schadenswiedergutmachung notwendig ist. Im übrigen darf es auch zu keiner Bereicherung durch den Schadensfall kommen.
Dies führt bei den Holzbezugsberechtigten in der Praxis dazu, dass im Schadensfall der Wert des Elementarholzes von der tatsächlichen Versicherungs- bzw. Schadenssumme vorweg in Abzug gebracht wird.
Da der Bezug von Elementarholz vergleichbar ist mit dem Bezug von Bauholz aus dem
Eigenwald, liegt hier eine Ungleichbehandlung jener Bauern vor, die ein Recht auf den Bezug von Elementarholz haben.
 Um die Bauern mit dem Recht auf Elementarholzbezug gleich zu stellen, mit den Versicherten mit Eigenwald stellt die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer folgenden 

DRINGLICHEN ANTRAG

Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg möge mit den Verantwortlichen der Versicherungsanstalten, die im landwirtschaftlich Bereich überwiegend operativ tätig sind, Gespräche zu führen, mit dem Ziel, die Benachteiligung der Holzbezugsberechtigten bei der Schadensabwicklung im Brandfall zu beenden. 

Salzburg, am 1. Juni 2001

 

Gläserne Produktion von Nahrungsmitteln

BSE und die Maul und Klauenseuche in der EU haben die Konsumenten verunsichert.
Obwohl Österreich im Bereich der Lebensmittelsicherheit europaweit Vorbildwirkung hat, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf unsere rinderhaltenden Bauern dramatisch. Es liegt im Interesse der Bauern, diesen Standard beizubehalten bzw. auszubauen.
Die Produkte unserer Landwirtschaft haben einen hohen Qualitätsstandard. Die Einhaltung hoher gesetzlicher Vorschriften und die freiwillige Einhaltungen zusätzlicher Auflagen (ÖPUL-Maßnahmen) garantieren dem Konsumenten eine bestmögliche Sicherheit.
Eine „gläserne Produktion“ von Nahrungsmitteln bietet der Landwirtschaft die Chance Produktionsabläufe, die offensichtlich nur noch wenigen Bevölkerungsschichten geläufig sind, wieder bekannt zu machen und erfolgte Änderungen in der Zucht,- Haltung und Fütterung von Nutztieren öffentlich zu demonstrieren. Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg stellt den

 ANTRAG


folgende Maßnahmen im Interesse der Bauern und Konsumenten umzusetzen:

Offene Deklaration der Futtermittel
Die Erfahrungen in den vergangenen Wintermonaten in mehreren europäischen Ländern haben gezeigt, dass in einigen Futtermitteln Restmengen bzw. unerlaubte Futtermittelkomponenten nachgewiesen werden konnten.
Die Bauern haben ein Recht darauf zu wissen, welche Komponenten im zugekauften Futtermittel enthalten sind. Nur die offene Deklaration schafft für den Bauern die erforderliche Transparenz und das unverzichtbare Vertrauen in die Qualität der verwendeten Futtermittel.
Positivliste der zugelassenen Einzelfuttermittel
Ergänzend zur offenen Deklaration ist eine Positivliste der Einzelfuttermittel, die für die Fütterung und Mischfutterherstellung zugelassen sind, zu erstellen und zu veröffentlichen. Die offene Deklaration und die Positivliste sind nicht nur bundesgesetzlich zu regeln, sondern auch im EU-Recht zu verankern um eine Wettbewerbsverzerrung in den EU-Mitgliedsländern zu vermeiden.
Kennzeichnung gentechnisch veränderter Futtermittelbestandteile

Österreichs Bauern lehnen den Einsatz von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Futtermitteln wie z.B.: Soja oder Mais überwiegend ab.
Das verhängte Tiermehlverfütterungsverbot führt zu Engpässen in der Eiweißversorgung bei der Schweine und Geflügelverfütterung. Die Gefahr ist aus diesem Grund sehr groß, dass Futtermittelhersteller verstärkt auf gentechnisch verändertes Soja aus Übersee zurückgreifen.
Die Vollversammlung fordert aus diesem Grund Transparenz, Wahlfreiheit und damit eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermittelbestandteilen.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg fordert den Gesundheitsminister und den Landwirtschaftsminister auf, im jeweils zuständigen EU-Ministerrat dafür einzutreten, damit diese Maßnahmen EU - weit geregelt werden.

Salzburg, am 1. Juni 2001

Finanzierung der BSE-Folgekosten 

 Dramatische Preis- u. Absatzeinbußen bei Rindfleisch, Platzmangel in den Rinderställen – massive Einkommensverluste für die rinderhaltenden Bauern, sowie die Folgen der Vorkehrungsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche drücken derzeit der Landwirtschaft, die sich in der schwierigsten Phase der Nachkriegszeit befindet, den Stempel auf. Mehr als 30.000 negative BSE-Schnelltests in Österreich lassen berechtigte Hoffnung aufkommen, dass BSE bei uns in Österreich nie in der Intensität, wie in vielen anderen europäischen Ländern, auftreten wird.  
Die Finanzierung der BSE-Folgekosten (Kosten der BSE-Schnelltests, Entsorgung der Risikomaterialien, Tiermehlvernichtung,) ist derzeit nur durch ein Provisorium bis Ende April gesichert. 
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer stellt daher den

DRINGLICHEN ANTRAG


BSE- Folgekosten: 
Die Durchführung der BSE-Schnelltests, die Beseitigung der Risikomateralien und die Vernichtung des Tiermehls sind Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und liegen im Interesse der Konsumentensicherheit. 
Die Übernahme dieser Kosten darf auf keinen Fall zu Lasten der Bauern gehen. Obwohl die Bauern keine Schuld an dieser Marktmisere haben, sind sie dennoch mit dramatischen Einkommenseinbußen konfrontiert. Die Bundesregierung und die Finanzreferenten der Länder werden daher mit Nachdruck aufgefordert, ein langfristig tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten, das per 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt und die Unsicherheit bei Bauern und Schlachtbetrieben beendet. Zudem muss dieses Modell österreichweit eine einheitliche Lösung zwischen den Schlachtbetrieben in den Bundesländern garantieren und Wettbewerbsverzerrungen nach außen vermeiden..
Einkommensverluste:
Der Absatzstau in den Rinderställen wird durch die Vorsorgemaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche nochmals verstärkt. Dies bedingt höhere Futterkosten und Einbußen bei der Fleischqualität. In dieser außergewöhnlichen Situation fordern wir daher die EU-Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedsländern ein Sonderprogramm zu erarbeiten und zu finanzieren, um den Rinderbauern diese zusätzlich entstandenen Kosten, abzugelten  
Frühvermarktungsprämie:
Um das Rindfleischangebot möglichst schnell, den Markterfordernissen anzupassen, fordern wir die Einführung einer Frühvermarktungsprämie für männliche und weibliche Rinder 

Salzburg, am 16. März 2001

Kinderbetreuungsgeld - Übergangsregelung

Die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Ernährung und Soziales begrüßen den Beschluss des Ministerrates, das Kinderbetreuungsgeld für jedes Kind ab 01.01.2002 einzuführen.

Einhellig positiv bewerten die Mitglieder des Ausschusses, dass es auch für Mütter, die ab 01. Juli 2000 das Karenzgeld beziehen, eine Übergangsregelung gibt.  Die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Ernährung und Soziales stellen jedoch folgenden 

 Antrag:

an die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer:

Die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer fordert den Familienminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass auch Frauen, die Teilzeitbeihilfe beziehen, in die Übergangsregelung miteinbezogen werden, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden.

Salzburg, am 16.03.2001

Forderung an Handelsketten und Gastronomie

 Salzburgs Bauern produzieren unter Einhaltung strengster Umweltauflagen naturnah, tiergerecht, qualitativ hochwertige Lebensmittel und erfüllen somit die Erwartungen der Konsumenten.
Das Bekenntnis aller am Markt Beteiligten, sei es der Handel, die Verarbeitungsbetriebe und der Konsumenten, zu Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit, bedarf auch eines fairen Verhaltens auf dem Markt. Salzburgs Bauern fordern , dass sie für ihre Produkte, die strengsten Kontrollen unterliegen und den Konsumenten eine optimale Sicherheit bieten, am Markt auch einen fairen Preis erzielen und nicht immer wieder in den Regalen der Handelsketten als Lockartikel herhalten müssen. 
Die Fraktion des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer stellt daher folgenden

 ANTRAG

Die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer fordert
 a) die Handelsketten dazu auf, freiwillig auf die Bewerbung von Grundnahrungsmitteln als Lockartikel zu verzichten.
 b) die Gastronomie und die Hotelerie auf, dass sie nicht nur mit der gepflegten Kulturlandschaft werben, sondern auch ihren
     Gästen, die in dieser Region erzeugten Produkte vermehrt auf den Speisekarten anbieten.

 Salzburg, am 16. 03. 2001